Anfrage: Auswirkungen der Anbindung des Markkleeberger Sees an die Pleiße auf die Mühlpleiße

Anfrage vom 25. Oktober zur schriftlichen Beantwortung in der Ratsversammlung am 15. November 2017

Ein laufender Meter Akten mit dem Titel „Antrag auf Planfeststellung /Plangenehmigung für das Bauvorhaben Gewässerverbindung vom Markkleeberger See zum Leipziger Fließgewässer“  lagen bis Anfang Oktober im Stadtplanungsamt öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung gab der Stadt Leipzig, Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessengruppen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Planungen der sogenannten „Wasserschlange“ gehen damit in die Endphase. Die Landesdirektion Sachsen zeichnet als zuständige Wasserbehörde für die Planungen verantwortlich.

Die Planungen werden von Umweltverbänden wegen Mängeln bei der vorgeschriebenen tiefgehenden Umweltverträglichkeitsprüfung in verschiedenen Planbereichen und wegen des Verzichts auf eine Variantenprüfung kritisiert und abgelehnt. Die wassertouristische Nutzung des geplanten neuen Fließgewässers wird einfach aufgrund des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes vorausgesetzt, dessen Auswirkungen auf die Umwelt und Wasserqualität – die Kleine Pleiße ist heute schon von schlechter Wasserqualität - bleiben dennoch unberücksichtigt.

Als Folge der Anbindung des Markkleeberger und Störmthaler Sees als Bergbaufolgeseen an die Leipziger Fließgewässer, ist seitens des Vorhabenträgers auch die Veränderung des Pleißewehrs vorgesehen. Diese Veränderung wird begründet mit der Ableitungsfunktion von Wasserständen der beiden Seen über die kleine Pleiße  mit der geplanten Gewässerverbindung und ein dafür zu schaffendes Gefälle. Die am Wehr abzweigende Mühlpleiße soll außerdem hydraulisch leistungsfähiger gemacht werden. Damit wird die Hochwasserschutzfunktion des Pleißewehrs für die Mühlpleiße und damit für den anliegenden, historischen Teil von Dölitz mindestens beeinträchtigt. In den Planungsunter-lagen wird zudem ein Konfliktpotenzial für die Mühlpleiße beschrieben, da es anliegend, LSG und FFH-Gebiete gibt, sich schützenswerte Biotope gebildet haben, die beim Eingriff in die Gehölzbestände (Fällung von über 500 Bäumen) und bei Reliefveränderungen sicherlich beeinträchtigt würden. Zudem wird die Dölitzer Wassermühle als einziger authentischer verbliebener Mühlenstandort mit technisch-funktionsfähigem Mühlenrad und vielfältigem Umweltbildungsangebot (Angabe des Vereins: pro Jahr etwa 200 Veranstaltungen mit ca. 4000 Kindern) statt. Während der Bauphase mit geplanter Einbeziehung des Hofgeländes wird der Vereinsbetrieb negativ betroffen sein.

Wir fragen deswegen an:

  1. Sind der Stadtverwaltung Variantenprüfungen bekannt und welche Gründe führten zum Vorzug der beauftragten o.g. Planung? Wie hat sich die Stadt Leipzig zum Projekt „Wasserschlange“, zum Ausbau der Mühlpleiße und der Aufhebung der Hochwasserschutzfunktion des Pleißewehrs gegenüber dem Vorhabenträger positioniert?
  2. Wie bewertet die Stadtverwaltung die geplanten Veränderungen auf die seit über fünfhundert Jahren bestehende Mühlpleiße durch Ausbau und mit der Zielstellung der Erhöhung deren hydraulischer Leistungsfähigkeit, hinsichtlich von Umweltschutzaspekten und hinsichtlich des Hochwasserschutzes für Dölitz?
  3. Welche schützenswerten Arten wurden an der Mühlpleiße identifiziert, welche Maßnahmen zum Erhalt vor Ort wurden eingefordert?
  4. Wenn bei den Eingriffen in die Sedimente besonders belastete Stoffe geborgen werden, wie schätzt die Stadtverwaltung die negativen Auswirkungen auf die Grundwasserleiter ein? Gibt es private oder öffentliche Brunnen im ggf. betroffenen Gebiet? Besteht eine erneuerte Gefahr des Eintrags von giftigen Stoffen?
  5. Wie bewertet die Stadtverwaltung die vorhersehbaren Nutzungseinschränkungen der Dölitzer Wassermühle für die Öffentlichkeit durch die Baustellenzufahrt während der Bauzeit von ca. 30 Monaten bei Eingriffen in das Gewässerrelief?
  6. Die Stadt Leipzig hat in Vergangenheit Investitionen zur Wässerung des Antenteichs durch die Mühlpleiße im agra-Park und das Mühlenrad, als auch für die Neuverrohrung des Leinebachs (hauptsächlich KWL) getätigt. Mit dem Ausbau der Mühlpleiße müssten wiederum an diesen Projekten bauliche Anpassungen erfolgen. Sind diese Kosten berücksichtigt worden?
  7. Wird die Stadtverwaltung eine öffentliche Veranstaltung mit Berücksichtigung der wesentlichen Akteure zur Information und Beteiligung durchführen?

schriftliche Antwort der Verwaltung:

zu Frage 1:
Die Varianten sind der Stadt Leipzig bekannt.
Die Stellungnahme der Stadt Leipzig ist unter Gremienvorbehalt der Landesdirektion Leipzig zugesandt worden. Sie wird dem Stadtrat im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04997 in Kürze zur Bestätigung vorgelegt.

Allgemein ist festzustellen, dass die Maßnahme dem Hochwasserschutz, verursacht durch den Markkleeberger See, dient. Eine Aufhebung der Hochwasserschutzfunktion ist nicht gegeben. Ein Umbau des Pleißewehres (agra-Wehr) ist nicht Bestandteil der Planung.

zu Frage 2:
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde die Stadt Leipzig angehört. Selbstverständlich wurden im Innenverhältnis u. a. auch das Amt für Umweltschutz (insbesondere Naturschutzbehörde und Wasserbehörde), die Denkmalschutzbehörde sowie das Amt für Stadtgrün und Gewässer beteiligt. Die Ämter haben die Unterlagen detailliert geprüft und sich im Rahmen der Stellungnahme präzise fachlich positioniert. Die Ergebnisse sind der Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04997, welche dem Stadtrat in Kürze zur Bestätigung vorgelegt wird, zu entnehmen.

Allgemein ist festzustellen, dass der Ausbau (Vertiefung) der Mühlpleiße eine Grundvoraussetzung zur Anbindung der Kleinen Pleiße an die Mühlpleiße darstellt. Infolge des Ausbaus erhöht sich die hydrauliche Leistungsfähigkeit, was wiederum zu einer Verbesserung des Hochwasserschutzes führt, da infolge des veränderten Querschnitts und der Entfernung der Staustufe am Wehr der Dölitzer Wassermühle mehr Wasser aufgenommen und schneller abgeleitet werden kann. Zu einer unkontrollierten Wasserabgabe in die Mühlpleiße kann es auf Grund der Regulierung mittels Abschlagbauwerk nicht kommen.

zu Frage 3:

Die eingereichten Planfeststellungsunterlagen beschreiben den artenbezogenen Sachverhalt und können im Detail diesen Unterlagen entnommen werden. Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Leipzig wurde sich hierzu durch die entsprechende Behörde geäußert. Die weitere Prüfung sowie Festlegung eventuell weiterer Maßnahmen obliegt der Planfeststellungsbehörde.

zu Frage 4:
Die eingereichten Planfeststellungsunterlagen geben Auskunft zu diesen Fragen und können im Detail diesen Unterlagen entnommen werden. Im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Leipzig wurde sich hierzu durch die entsprechende Behörde geäußert. Eine Gefahr des Eintragens giftiger Stoffe in das Grundwasser ist gemäß den plausiblen Ausführungen in den Planfeststellungsunterlagen nicht zu befürchten.

zu Frage 5:
Dem Antrag auf Verlängerung zur Stellungnahme durch den Verein "Dölitzer Wassermühle" wurde durch die Landesdirektion gefolgt, so dass diese derzeit noch aussteht. Die Stadt Leipzig wird den Verein, soweit möglich, in der Bauphase unterstützen. Konkrete Nutzungseinschränkungen sind noch nicht definiert bzw. der Stadt Leipzig nicht bekannt.

zu Frage 6:
Alle Kosten, welche im Zuge der baulichen Maßnahme entstehen, sind berücksichtigt.

zu Frage 7:
Antragsteller für das Projekt "Wasserschlange" ist das Kommunale Forum Südraum Leipzig. Projektträger gemäß § 4 VA BKS ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH.
Die Stadt Leipzig ist Träger öffentlicher Belange und in dieser Funktion im Planfeststellungsverfahren beteiligt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit sich zu informieren, z. B. über die öffentliche Auslage der Unterlagen. Derzeit ist eine zusätzliche öffentliche Veranstaltung nicht bekannt, kann aber durch die Stadt Leipzig angeregt werden.

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