Anfrage: Auswirkungen der geplanten AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag auf die Beschäftigten der Stadt Leipzig

Anfrage vom 10. Juli 2026

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Die Bundesregierung hat in ihrem jüngsten Reformpaket beschlossen, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. 

Wie Vertreter*innen von Ärzteverbänden warnen, wird diese Neuregelung zu zusätzlichen Arztbesuchen führen, ohne dass dies medizinisch sinnvoll ist. Auch Gewerkschaften kritisieren die Maßnahme als Ausdruck einer Misstrauenskultur. 

Unter anderem die Stadt München hat auf diese Pläne bereits reagiert. In einer öffentlichen Stellungnahme des Münchner Oberbürgermeisters Dominik Krause heißt es dazu: „Wo die Umsetzung uns Spielraum lässt, gehen wir in München bei den städtischen Beschäftigten diesen Weg nicht mit“. München plant demnach, den eigenen Ermessensspielraum als Arbeitgeber zu nutzen, um die städtischen Angestellten vor dieser verschärften Nachweispflicht zu schützen. 

Für die Beschäftigten der Stadt Leipzig würde diese Neuregelung unmittelbar gelten, denn ihre Nachweispflichten richten sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. 

Dabei hat die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion und könnte ihre Möglichkeit nutzen, mit gutem Beispiel voranzugehen und eine Kultur des Vertrauens und der Wertschätzung zu leben und so weitere Leipziger Unternehmen zu animieren, dem Beispiel zu folgen. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 

  1. Wie bewertet der Oberbürgermeister die von der Bundesregierung geplante Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag hinsichtlich der Auswirkungen auf die städtischen Beschäftigten und die Hausarztpraxen in Leipzig? 
  2. Sieht die Stadtverwaltung Leipzig rechtliche oder tarifvertragliche Spielräume, um für die Beschäftigten der Stadtverwaltung, kommunalen Unternehmen und der städtischen Eigenbetriebe von der Pflicht zur Vorlage einer AU ab dem ersten Tag abzusehen und die bisherige Regelung beizubehalten? 
  3. Plant der Oberbürgermeister, dem Beispiel der Stadt München zu folgen und die verschärfte Nachweispflicht für die Beschäftigten der Stadt Leipzig nicht umzusetzen, sofern dies rechtlich möglich ist? 
  4. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin, um das Vertrauen in ihre Beschäftigten zu stärken und bürokratische Hürden im Krankheitsfall abzubauen?

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