Anfrage: Auswirkungen der geplanten ersatzlosen Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung durch den Bundesinnenminister auf Leipzig

Anfrage vom 11. Juni 2026

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Im März dieses Jahres wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium die Mittel für die 2023 eingeführte unabhängige Asylverfahrensberatung für Asylbewerber*innen ab 2027 ersatzlos streichen will. Zahlreiche Verbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, die AWO oder PRO ASYL sowie Flüchtlingsräte und Kirchen haben diese Entscheidung deutlich kritisiert und herausgestellt, dass es sich bei der Asylverfahrensberatung um ein zentrales rechtsstaatliches Angebot im Asylverfahren handelt, das Menschen dabei unterstützt, ihre garantierten Rechte überhaupt erst wahrnehmen zu können. Der Paritätische Gesamtverband betont, dass die Asylverfahrensberatung im Ergebnis Fehlentscheidungen, Widersprüche und Klagen reduziert, das gemeinsame Verständnis fördert, Verfahren beschleunigt und besonders vulnerable Personengruppen schützt.

Mit der am 12. Juni 2026 in Kraft tretenden GEAS-Reform soll die Beratung für Menschen im Asylverfahren nicht mehr durch unabhängige Beratungsstellen erfolgen, sondern durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) selbst, welches gleichzeitig die bescheidende Behörde ist. Persönliche Beratungen vor Ort sind nicht mehr vorgesehen, die Beratung soll fortan über eine App stattfinden. Hier soll der Schwerpunkt auf Gruppenberatungen statt Einzelberatung liegen. Jurist*innen und Verbände kritisieren, dass – auch aufgrund der starken Verkürzung von Fristen für das gesamte Verfahren – faktisch kein effektiver Zugang mehr zu Rechtsberatung bestehen wird.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Wie schätzt die Stadt Leipzig die Arbeit der unabhängigen Asylverfahrensberatung ein?
  2. Wie steht die Stadt Leipzig zu der Ankündigung des Bundesinnenministeriums, die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 ersatzlos zu streichen?
  3. Hat die Stadt sich bereits in bundesweiten Gremien wie dem Deutschen Städtetag oder anderen zu der geplanten Streichung positioniert? Wenn ja, wie?
  4. Welche Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig, sofern eine ersatzlose Streichung ab 2027 tatsächlich umgesetzt wird?
  5. Inwiefern würde sich eine solche Streichung auf die weiteren, städtischen sowie nicht-städtischen Beratungsangebote spezifisch in Leipzig auswirken?
  6. Welche Auswirkungen sind bezüglich des Wegfalls der Beratungsstellen, aber auch der aufsuchenden Beratung zu erwarten?
  7. Wie positioniert sich die Stadt zur geplanten Rechtsauskunft für Asylbewerber*innen über das BAMF, welche per App stattfinden soll?
  8. Welche Auswirkungen sind bezüglich der aktuell noch existierenden, aber ebenfalls zur Streichung geplanten besonderen Rechtsberatung zu erwarten, welche Beratung für besonders vulnerable Gruppen wie z.B. queere Menschen anbietet?

Antwort vom 30. Juni 2026

1. Wie schätzt die Stadt Leipzig die Arbeit der unabhängigen Asylverfahrensberatung ein?

Die unabhängige Asylverfahrensberatung wurde im Jahr 2022 als Teil eines Gesetzes zur Beschleunigung von Asylverfahren beschlossen und ist im Jahr 2023 gestartet. Sie ermöglicht schutzsuchenden Menschen ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren zu verstehen und wahrzunehmen. Ziel der Einführung war es, die Qualität und Rechtssicherheit der Asylverfahren zu verbessern sowie deren Effizienz zu steigern. Aus Sicht der Stadt Leipzig setzen die Träger der unabhängigen Asylverfahrensberatungs-stellen diesen Auftrag in Leipzig mit hoher Professionalität und Sensibilität für die Zielgruppe um.  

2.   Wie steht die Stadt Leipzig zu der Ankündigung des Bundesinnenministeriums, die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 ersatzlos zu streichen?

Die Stadt Leipzig lehnt das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 ersatzlos zu streichen, ab. Insbesondere vor dem Hintergrund weitreichender Änderungen im europäischen und nationalen Asylrecht im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist eine qualifizierte und unabhängige Beratung aus Sicht der Stadt Leipzig essenziell für effiziente und humane Asylverfahren.

3. Hat die Stadt sich bereits in bundesweiten Gremien wie dem Deutschen Städtetag oder anderen zu der geplanten Streichung positioniert? Wenn ja, wie?

Bis vor Kurzem gab es noch keine offizielle Stellungnahme seitens des Bundesministeriums des Inneren (BIM) zu diesem Thema. Die Ankündigung einer geplanten Streichung der unabhängigen Asylverfahrensberatung erfolgte zunächst ausschließlich gegenüber den Wohlfahrtsverbänden. Der DST positioniert sich nicht zu dieser Thematik wegen der fehlenden kommunalen Betroffenheit. Allerdings wurde das Thema einer möglichen Streichung der Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung bei verschiedenen Anlässen auf Landes- und Bundesebene aufgegriffen. Gegenüber Vertreterinnen und Vertretern des BMI sowie des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde es deutlich kritisiert und problematisiert, um auf die drohende Beratungslücke aufmerksam zu machen.

4. Welche Auswirkungen erwartet die Stadt Leipzig, sofern eine ersatzlose Streichung ab 2027 tatsächlich umgesetzt wird?

Es ist davon auszugehen, dass eine Beratungslücke entstehen wird, da weder im kommunalen Haushalt noch im Landeshaushalt Mittel für dieses spezifische Beratungsangebot eingeplant sind und zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass etablierte Beratungsstrukturen wie die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte sowie der Jugendmigrationsdienst nicht zum Asylverfahren beraten dürfen.

Ohne die professionelle Unterstützung der unabhängigen Asylverfahrensberatungsstellen drohen unzureichend vorbereitete Asylanträge, ein Anstieg aussichtsloser Verfahren, mehr Fehlentscheidungen durch Behörden sowie eine Zunahme langwieriger Klagen vor den Verwaltungsgerichten. Zudem fehlt den Wohlfahrtsverbänden die notwendige Planungssicherheit. Es besteht die Gefahr, dass Beratungsangebote schrittweise wegfallen und qualifizierte Fachkräfte sowie deren Expertise verloren gehen.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Komplexität der Beratungsinhalte und der europarechtskonformen Umsetzung der zahlreichen Neuerungen im Zuge der GEAS-Reform würde der Wegfall dieses Angebots insgesamt eine erhebliche Lücke hinterlassen.

Auch die Entscheidung, dass das BAMF als entscheidende Behörde zukünftig für die Beratung zum Asylverfahren zuständig sein soll , sieht die Stadt Leipzig kritisch, da rechtssichere Asylverfahren eine unabhängige Beratung voraussetzen.

Welche konkreten Auswirkungen die Streichung der Fördermittel auf die Beratungsressourcen in Leipzig haben wird, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Ein entsprechendes Abstimmungsgespräch mit den Trägern der unabhängigen Asylverfahrensberatung ist bereits geplant, steht jedoch noch aus.

5. Inwiefern würde sich eine solche Streichung auf die weiteren, städtischen sowie nicht-städtischen Beratungsangebote spezifisch in Leipzig auswirken?

Es ist davon auszugehen, dass hilfesuchenden Menschen verstärkt versuchen werden, bei anderen Beratungsangeboten Unterstützung zu finden. In vielen Fällen ist eine Beratung zu asylverfahrensrechtlichen Themen dort jedoch nicht vorgesehen. Die Mitarbeitenden dieser Angebote sind in der Regel weder ausreichend fachlich qualifiziert, um im Asylverfahren zu beraten, noch für diese Zielgruppe zuständig, da sie andere inhaltliche Schwerpunkte verfolgen und unterschiedliche Zielgruppen adressieren. Es ist daher zu erwarten, dass zahlreiche Hilfesuchende diese Angebote aufsuchen, jedoch nicht entsprechend unterstützt werden können.

6. Welche Auswirkungen sind bezüglich des Wegfalls der Beratungsstellen, aber auch der aufsuchenden Beratung zu erwarten?

siehe Beantwortung zu Frage 4.

7. Wie positioniert sich die Stadt zur geplanten Rechtsauskunft für Asylbewerber*innen über das BAMF, welche per App stattfinden soll?

Der Stadt Leipzig liegen derzeit keine Informationen darüber vor, in welchem Umfang eine Rechtsauskunft per App erfolgen soll.

Eine solche Form der Informationsvermittlung kann grundlegende Hinweise geben, stellt jedoch aus Sicht der Stadt keinen adäquaten Ersatz für eine persönliche Beratung dar. Die Sachverhalte im Asylverfahren sind komplex und in hohem Maße individuell, sodass eine qualifizierte Einzelfallberatung erforderlich bleibt.

8. Welche Auswirkungen sind bezüglich der aktuell noch existierenden, aber ebenfalls zur Streichung geplanten besonderen Rechtsberatung zu erwarten, welche Beratung für besonders vulnerable Gruppen wie z.B. queere Menschen anbietet?

Damit Schutzsuchende offen über sensible Themen wie Sexualität oder Gewalterfahrungen sprechen können, sind Vertrauen, eine geschützte Atmosphäre und unabhängige Beratung erforderlich. Dies lässt sich in der Regel nur durch individuelle Beratung in geschützten Räumen gewährleisten. Fällt dieses Angebot weg, ist zu befürchten, dass insbesondere besonders vulnerable Gruppen keinen geschützten Raum für Beratung außerhalb staatlicher Strukturen mehr zur Verfügung haben.

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