Anfrage: „Auswirkungen der vom Bundesrat beschlossenen „Ladesäulenverordnung II“

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 20. September 2017

Der Bundesrat hat am 12.05.2017 seine den Weg für die „LSV II“ freigemacht. Durch diese Änderungsverordnung werden weitere Aspekte der EU-Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe umgesetzt. Die Verordnung regelt, welche technischen Mindestanforderungen Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile erfüllen müssen, damit das Aufladen sicher und für alle Fahrzeuge funktioniert. Zudem macht die Verordnung verbindliche Vorgaben zu den zu installierenden Steckdosen und Kupplungen und regelt die notwendigen Anzeige-, Nachweis- und Überprüfungspflichten bei der Errichtung und dem Betrieb von Ladepunkten. Ziel ist ebenso die Erleichterung derAuthentifizierung und Bezahlung von Ladevorgängen, nach der Fahrer*innen künftig auch ohne langfristig abgeschlossenen Vertrag flexibel alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte nutzen können. Demnach sind alle Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeeinrichtungen gemäß des neuen § 4 der LSV verpflichtet, punktuelles Aufladen für die Nutzer ohne Abschluss eines langfristigen Ladevertrages zu ermöglichen.

Bislang werden in Leipzig alle Ladesäulen für Elektrofahrzeuge über die Stadtwerke Leipzig betrieben bzw. mit Ökostrom beliefert. Deutschlandweit ist jedoch zu beobachten, dass verschiedene Energiedienstleister bereits versuchen auf Grundlage der neuen Änderungsverordnung in den Städten Fuß zu fassen und in den Bereich der Ladeinfrastruktur einzusteigen.

Wir fragen daher nach:

  1. Wieviele Anträge bzw. Voranfragen auf wieviele Ladepunkte wurden bislang von externen Interessierten an die Stadt Leipzig gerichtet?
  2. Wie wird die Stadt Leipzig mit derartigen Anträgen/Interessenbekundungen umgehen?
  3. Wie schätzen die Stadtwerke Leipzig die Chancen und Risiken weiterer Anbieter von Ladesäulen in Leipzig im Bezug auf das eigene Geschäftsfeld und die Marktposition ein?
  4. Wird die Stadt Leipzig eine Richtlinie zur Aufstellung von E-Ladeinfrastruktur erarbeiten, wie ist dahingehend der Stadt und die zeiltliche und inhaltliche Planung?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.)

Im Jahr 2017 wurden insgesamt vier Anfragen von privaten Unternehmen bzw. Privatpersonen zu insgesamt 18 Ladepunkten sowohl auf öffentlichen als auch privaten Flächen an das VTA gestellt. In den Vorjahren gab es drei unverbindliche Anfragen ohne konkrete Größenordnungen.

Zu 2.)

Die Anfragen wurden bisher wie folgt beantwortet:
Die Einordnung privater Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum gestaltet sich aus planungs- und ordnungsrechtlichen Gründen nicht einfach. Grundsätzlich ist das Vorhandensein eines Konzeptes zur flächendeckenden Förderung der Elektromobilität - unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs - für die Genehmigung von Ladestationen im öffentlichen Raum eine Voraussetzung. Dieses Konzept liegt derzeit nur für die Innenstadt innerhalb des Promenadenrings vor und wurde durch die Leipziger Stadtwerke mit der Errichtung der dortigen Ladesäulen umgesetzt. Für die Gesamtstadt liegt ein solches Konzept noch nicht vor, sodass bisher unabhängig von den Mobilitätsstationen nur im Ausnahmefall Einzelstandorte genehmigt und nach StVO die entsprechenden Parkbevorrechtigungen angeordnet werden konnten.
Ungeachtet dessen besteht die Möglichkeit, uneingeschränkt Ladesäulen auf privaten Flächen zu errichten.


Zu 3.)

Die LVV und die Stadtwerke haben sich dazu folgendermaßen geäußert:
Die weitere Entwicklung der Elektromobilität wird durch viele Faktoren beeinflusst. Ein Aspekt ist die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit relevanter Ladeinfrastruktur. Die derzeitige Ladeinfrastruktur in Leipzig ist bei einer Betrachtung von Ladepunkten zu Einwohnern im bundesweiten Vergleich stark überdurchschnittlich. Die Auslastung der bestehenden Ladesäulen lässt derzeit zudem keinen grundsätzlichen Engpass auf der Angebotsseite erkennen. Neben dieser Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur ist jedoch auch die Zugänglichkeit selbiger entscheidend. Deshalb bieten die Leipziger Stadtwerke mehrere Zugangsmöglichkeiten, auch über nationale Plattformen und in Verknüpfung mit dem ÖPNV an und vermeiden proprietäre, das heißt anderen Marktteilnehmern nicht offenstehende Lösungen.
Bereits heute sind vereinzelt weitere Akteure im Stadtgebiet mit Ladeinfrastruktur präsent. Auch Fahrzeughersteller bieten - teilweise proprietäre - Lösungen an. Da hier jedoch meist kein flächendeckendes Zugangssystem vorhanden ist, entsprechen diese Säulen nicht den Ladesäulenverordnungen.
Die Errichtung und der Betrieb von Ladeinfrastruktur sind Teil des Energielösungsspektrums der Leipziger Stadtwerke mit dem Ansatz eines 360-Grad-Anbieters. Dieses Komplettangebot wird auch von den Kunden genutzt und positiv bewertet. Darüber hinaus passen die Leipziger Stadtwerke die Infrastruktur auf Basis der Erkenntnisse aus dem operativen Betrieb regelmäßig an und entwickeln die eingesetzten Technologien weiter. Insofern sehen sich die Unternehmen der Leipziger Gruppe im Bereich Elektromobilität technisch und prozessual auch im Vergleich mit anderen Versorgern gut aufgestellt.
Mit Blick auf weitere Anbieter im Bereich Ladeinfrastruktur sehen die Leipziger Stadtwerke die üblichen unternehmerischen Chancen und Risiken aller Marktteilnehmer, die unternehmensindividuell jedoch unterschiedliche Schwerpunkte haben können. Entscheidend für den Markterfolg ist aus Stadtwerke-Sicht die Zugänglichkeit der Infrastruktur auf Basis eines plattformoffenen Systems mit hoher Marktdurchdringung.
Mit dem Verständnis der Elektromobilität als ein Baustein nachhaltiger Stadtentwicklung ist es aus Sicht der Leipziger Gruppe zielführend, eine gesamtstädtische Strategie zur Infrastruktur für Elektromobilität zu erarbeiten. Damit kann sowohl ein möglicherweise redundanter Aufbau paralleler Ladeinfrastrukturen vermieden, als auch die langfristige Entwicklung der dahinterliegenden Versorgungsstrukturen gewährleistet werden.
Als kommunale Unternehmensgruppe will die LVV den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität weiterhin bedarfsgerecht fortführen.

Zu 4.)

Bezugnehmend auf die Maßnahme C.6 des Maßnahmeplans "Leipzig - Stadt der intelligenten Mobilität" wird vom Amt für Wirtschaftsförderung ein bedarfsorientiertes Ladeinfrastrukturkonzept erstellt werden. Dies soll die Grundlage für eine koordinierte Entwicklung der Ladeinfrastruktur in Leipzig darstellen. Das Konzept wird in enger Abstimmung mit der Leipziger Gruppe als auch anderen Betreibern und Dienstleistern im Bereich Ladeinfrastruktur sowie den Ämtern der Stadtverwaltung erarbeitet.

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