Anfrage: Baumfällungen – Bilanz der Fällsaison 2022/23
Anfrage zur Beantwortung am 19. April 2023
Aktuell erreichen uns erneut sehr viele Anfragen zum Thema Baumfällungen und Genehmigungen. Sehr viele Bürger*innen nehmen die Baumfällarbeiten sehr genau wahr und stellen dazu Anfragen. Dies ist generell zu begrüßen und zu unterstützen, zeigt es doch, dass die Menschen sich für die Umwelt einsetzen und Veränderungen sehr genau wahrnehmen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Wie viele Anträge zu Baumfällungen nach der Baumschutzsatzung wurden seit März 2022 gestellt und wie viele davon wurden genehmigt (bitte aufschlüsseln nach bearbeiteten Fällen und Fiktionsgenehmigungen)?
- In wie vielen Fällen wurden Ersatzpflanzungen angeordnet und wie werden diese Ersatzpflanzungen kontrolliert?
- Wie hat sich die Zahl der beantragen Baumfällungen seit Wiederinkrafttreten der Baumschutzsatzung seit März 2021 entwickelt und welche Schlussfolgerung zieht die Stadt daraus?
- Von wie vielen ungenehmigten Fällungen hat die Stadt im Nachhinein Kenntnis bekommen und welche Schlussfolgerungen zieht die Stadt daraus? Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Zahl an Fiktionsgenehmigung möglichst auf null zu senken?
- Wie kommt die Stadt dem Interesse der Öffentlichkeit nach Aufklärung zu Baumfällungen nach, auch um die Zahl an Einzelanfragen zu senken?
- Wie schätzt die Stadtverwaltung die personelle Situation des Teams Baumschutz ein?
Antwort vom 18. April 2023
1. Wie viele Anträge zu Baumfällungen nach der Baumschutzsatzung wurden seit März 2022 gestellt und wie viele davon wurden genehmigt (bitte aufschlüsseln nach bearbeiteten Fällen und Fiktionsgenehmigungen)?
2. In wie vielen Fällen wurden Ersatzpflanzungen angeordnet und wie werden diese Ersatzpflanzungen kontrolliert?
Ersatzpflanzungen werden bei sämtlichen Eingriffen in den geschützten Gehölzbestand beauflagt.
Ersatzpflanzungen werden durch die Ersatzpflanzungspflichtigen angezeigt und durch die Stadtverwaltung auf Erfüllung kontrolliert. Bis zur Stellenbesetzung der in Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2023/24 gewährten Stellen im Bereich Baumschutz, werden Kontrollen von Ersatzpflanzungen nur im Rahmen von Priorisierungen durchgeführt.
3. Wie hat sich die Zahl der beantragen Baumfällungen seit Wiederinkrafttreten der Baumschutzsatzung seit März 2021 entwickelt und welche Schlussfolgerung zieht die Stadt daraus?
A-Bescheide (Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Herstellung der Verkehrssicherheit oder Maßnahmen zum Abbau erheblicher Nutzungseinschränkungen)
Durchschnittlich wurden im Zeitraum 2013 bis 2020 jährlich 332 Bäume zur Fällung beantragt. Seit März 2021 ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Im Jahr 2022 (Januar bis Dezember) wurden 964 Bäume zur Fällung beantragt.
In die Bewertung dieser Zahlen fließt jedoch nicht nur die Änderung des sächsischen Naturschutzgesetzes ein, sondern auch die Trockenjahre seit 2018, deren Auswirkungen auch Folgen für den privaten Baumbestand hatten bzw. weiterhin haben.
B – Bescheide (Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen)
Im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren kam es ebenfalls zu einem Anstieg von zur Fällung freigegebenen Bäumen. Die Steigerung ist hier vor allem auf das nach wie vor hohe Baugeschehen in der Stadt Leipzig zurückzuführen. Da auf unbebauten Grundstücken auch schon vor der Gesetzesänderung Bäume ab 10 cm Stammdurchmesser geschützt waren, ist der Anstieg vermutlich auf die Verfügbarkeit von Flächen und deren Bestockung mit Bäumen zurückzuführen. Die Anzahl der Baugenehmigungsverfahren ist in den Jahren 2021 und 2022 auf dem Niveau der Vorjahre.
4. Von wie vielen ungenehmigten Fällungen hat die Stadt im Nachhinein Kenntnis bekommen und welche Schlussfolgerungen zieht die Stadt daraus? Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Zahl an Fiktionsgenehmigung möglichst auf null zu senken?
Die Stadt Leipzig hat im Jahr 2022 durch Kontrolltätigkeiten des Ordnungsamtes und durch Bürgerhinweise 59 nicht genehmigte Eingriffe in den geschützten Gehölzbestand registriert.
Nicht genehmigte Fällungen bewegen sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Um die Anzahl von Verstößen gegen die Baumschutzsatzung zu verringern, sind diese weiterhin konsequent zu ahnden.
Durch personelle Aufstockung soll die Anzahl der Fiktionsgenehmigungen möglichst auf null reduziert werden.
5. Wie kommt die Stadt dem Interesse der Öffentlichkeit nach Aufklärung zu Baumfällungen nach, auch um die Zahl an Einzelanfragen zu senken?
Die Stadtverwaltung wird zu sehr vielen Baumfällungen im Stadtgebiet angefragt. Diese werden sowohl schriftlich als auch mündlich beantwortet. Für Straßenbäume sowie Park – und Grünanlagenbäume wurde im Jahr 2022 eine digitale Karte auf leipzig.de eingerichtet, über die Fällungen und die jeweiligen Fällgründe eingesehen werden können.
Für private Bäume ist die Einrichtung eines ähnlichen Informationsportals aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
6. Wie schätzt die Stadtverwaltung die personelle Situation des Teams Baumschutz ein?
Nach der Änderung des sächsischen Naturschutzgesetzes zum 01.03.2021 und der daraus resultierenden Auswirkung auf die Gültigkeit der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig sowie den Aufgaben im Zusammenhang mit den Auswirkungen der wachsenden Stadt, können die Aufgaben zum Vollzug der Baumschutzsatzung nur im Rahmen einer Priorisierung erfüllt werden.
In Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2023/24 und vorbehaltlich der Haushaltsbestätigung durch die Landesdirektion Sachsen konnten insgesamt drei zusätzliche VZÄ im Bereich Baumschutz geschaffen werden. Mit dieser personellen Aufstockung ist eine Entlastung beim Bearbeiten des Antragsstaus und zukünftiger Belastungsspitzen zu erwarten. Weiterhin wurde stadtverwaltungsintern Personal umgelenkt, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, bis die Besetzungen der zusätzlichen Personalstellen abgeschlossen werden.
Ein weiterer Baustein ist die Digitalisierung, um Anträge schneller und effektiver bearbeiten zu können.
Nach Besetzung der Stellen und Umstellung der amtsinternen digitalen Programmstrukturen werden nach einem Zeitraum von ca. einem halben Jahr diese personellen und digitalen Veränderungen evaluiert.