Anfrage: Bemühungen zur Erhaltung und Erneuerung der Außenspielgeräte und Freiflächen in Schulen und Kitas

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Oktober 2016

In der Vorlage DS-00116/14-NF-001 „Über-/Außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO zur Erhaltung und Erneuerung der Außenspielgeräte und Freiflächen in Schulen und Kindertageseinrichtungen einschließlich Freizeiteinrichtungen (eRIS: V/4037)“ wurden dringend notwendige Mittel zur Gefahrenabwehr für Sofortmaßnahmen sowie für 2015 und 2016 Mittel für Instandsetzungsmaßnahmen der Außenspielgeräte und Freiflächen in Schulen und Kindertageseinrichtungen i.H.v. 200.000 € p.a. beschlossen. Ebenso sollte ein Stellenübergang von 0,6 VzÄ zur Aufgabenübertragung “Wartung und Instandhaltung von Außenspielgeräten“ beim Amt für Gebäudemanagement mit dem Ziel der Ermittlung des konkreten finanziellen Instandsetzungsaufwandes im Rahmen der bestehenden Vertragslage und der erforderlichen Sofortmaßnahmen zur Mängelbeseitigung erfolgen.

Nach wie vor erreichen uns Beschwerden über den Zustand von Spielgeräten auf Schulhöfen (bspw. Geschwister-Scholl-Schule), manche Schulen finanzieren zudem Reparaturen oder Neugeräte über ihre Fördervereine, deren Mittel somit nicht für andere Dinge wie etwa zusätzliche Projekte etc. zur Verfügung stehen.

Wir fragen daher an:

1. Wie stellt sich der Umsetzungsstand der o.g. Vorlage dar?

a) In welcher Größenordnung konnte ein Mittelbindung für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr für welche konkreten Maßnahmen an Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen erfolgen? (bitte standortgenau aufschlüsseln)

b) In welcher Größenordnung konnte eine Mittelbindung in den Jahren 2015 und 2016 für Instandsetzungsmaßnahmen der Außenspielgeräte und Freiflächen für welche konkreten Maßnahmen an Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen erfolgen? (bitte standortgenau aufschlüsseln)

c) Welche Mittel sind für die kommenden Jahre 2017 und 2018 vorgesehen und in welche Maßnahmen gliedern sich diese speziell in Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen auf?

d) Konnte der o.g. Stellenübergang für welche Dauer erfolgen und welches Arbeitsergebnis konnte bislang erreicht werden? Wie ist die zukünftige Planung für diese Stelle?

e) Wie schätzt die Verwaltung allgemein den Status Quo im Vergleich zur dramatischen Situation zur Vorlage 116 ein?

2. Wie stellt sich die aktuelle Bedarfsanmeldung und mögliche Problemanzeigen hinsichtlich Instandsetzung und Ersatzneubau von Außenspielgeräten in Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen dar und in welchem Zeitraum sollen diese Problemanzeigen und Bedarfsanmeldungen behoben bzw. abgearbeitet werden?


schriftliche Antwort der Verwaltung:

Zu 1.: Wie stellt sich der Umsetzungsstand der Vorlage DS-00116/14-NF-001 dar?

1 a/b)
Der Mitteleinsatz und die standortgenaue Auflistung der abgeschlossenen und laufenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Instandsetzung/Reparatur an Außenspielgeräten/-flächen der Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen in kommunaler Trägerschaft in den Jahren 2015 und 2016 sind den Tabellen der Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

1 c)
Für die Jahre 2017 und 2018 sind im Ergebnishaushalt folgende Mittelansätze für die Instandsetzung/Reparatur/Gefahrenabwehr der Außenspielgeräte/Spielflächen der Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen in kommunaler Trägerschaft geplant:

     

Budget Außenspielgeräte Ergebnishaushalt

Planwert

2017

Schulen

150.000 €

     

Kindertageseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen

50.000 €

     

     

     

2018

Schulen

150.000 €

     

Kindertageseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen

50.000 €

Sollten sich die Bedarfe unterjährig verschieben, wird eine Deckung zwischen den beiden Unterbudgets vorgenommen.

1 d)
Die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben zur Instandsetzung/Werthaltung von Außenspielgeräten in den städtischen Einrichtungen einschließlich der Wahrnehmung zugeordneter Kontrollpflichten wurden dem Amt für Gebäudemanagement/Abt. Technisches Gebäudemanagement im Herbst 2014 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung übertragen.

Verbunden mit dieser Aufgabenübertragung erfolgte ein Stellenübergang von 0,6 Vollzeit­ äquivalenten (VzÄ) vom Amt für Jugend, Familie und Bildung (AfJFB) an das Amt für Gebäude­management (AGM). Diese, seit dem II. Quartal 2015 besetzte Stelle mit einer speziell qualifizierten Mitarbeiterin, wurde seitens des AGM (z. Z. befristet bis Ende 2016) auf 1,0 VZÄ aufgestockt.

Der Zuständigkeitsumfang und das damit verbundene Aufgabenvolumen dieses Sachbereiches erstreckt sich auf ca. 150 Objekte in kommunaler Trägerschaft mit derzeit ca. 1470 Spiel- und Spielsportgeräten.

Seit Übernahme der o.g. Aufgaben zur Instandsetzung/Werthaltung von Außenspielgeräten durch das AGM ist es gelungen, neben dem Aufbau grundlegender Arbeitsstrukturen, den bis 2014 aufgelaufenen akuten Instandhaltungsstau bei den Außenspielgeräten maßgeblich abzubauen.

Für die kommenden Jahre muss weiterhin von einer stetig hohen Handlungsnotwendigkeit ausgegangen werden. Alle dauerhaft aufgestellten Geräte und Anlagen werden durch die Kinder und Jugendlichen sehr intensiv genutzt und unterliegen damit einem überdurchschnittlichen Verschleiß. Ein hoher Anteil der Spielgeräte hat zudem bereits eine lange Standzeit (15-20 Jahre und älter). Insbesondere der Erhalt dieser „alten“ Geräte bzw. die Sicherstellung ihrer ordnungsgemäßen Verkehrs- und Funktionsbereitschaft (soweit wirtschaftlich noch vertretbar) bedingt einen regelmäßig hohen Werterhaltungsaufwand. Da für den Komplettersatz von Spielgeräten oder die grundlegende Neugestaltung von Außenspielanlagen jährlich nur begrenzte Investmittel zur Verfügung stehen, ist auch zukünftig ein entsprechend hoher Aufwand erforderlich, um den Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen den vorhandenen Anlagenstand spielsicher erhalten zu können. Ebenso ist der Entwicklungstrend zu berücksichtigen, dass jährlich neue Objekte mit Außenanlagen und Spielgeräten in die Werterhaltung zu übernehmen sind.

Um die Aufgaben der Werterhaltung von Außenspielgeräten/-flächen einschließlich der daran gebundenen Verkehrssicherungspflichten auch zukünftig vollumfänglich absichern zu können und um v. a. das Risiko eines sich wiederholenden Aufgabenaufstaus bei der Gefahrenabwehr und der Mängelbeseitigung an Außenspielgeräten und -anlagen zu vermeiden, muss auch zukünftig die Aufstockung der Stelle um 0,4 VzÄ aus Stellenanteilen des AGM abgesichert werden.

1 e)
Der jetzige Stand stellt im Vergleich zur dramatischen Situation anlässlich der Vorlage DS-00116/14-NF-001 eine deutliche Verbesserung mit sichtbaren Resultaten dar. Der Notwendigkeit, eine Vielzahl der in den Listen zur DS-00116/14 enthaltenen Mängel abzustellen, konnte mit der Bereitstellung der Mittel und Fachressourcen zielgerichtet Rechnung getragen werden. Im Ergebnis einer systematischen Abarbeitung wurde ein regulär beherrschbarer Arbeitsstand erreicht, eine kontinuierliche Beibehaltung des erreichten und weiter zu optimierenden Niveaus ist jedoch unbedingt erforderlich.

Im Jahr 2015 betrug der realisierte Umfang der Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung und/oder Instandsetzung an/von Spielgeräten und Außenspielanlagen in Schulen, Kitas und Einrichtungen der Jugendarbeit 445.185,98 € (vgl. Anlage 1).

Im Jahr 2016 liegt der bisher realisierte und veranlasste Umfang von Maßnahmen zur Instandsetzung/Reparatur/Gefahrenabwehr der Außenspielgeräte/-flächen der Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen bei derzeit 168.948,69 € (vgl. Anlage 2).

Die Konzeption eines konzentriert-spezialisierten Sachbereiches Außenspielanlagen im AGM mit einem zentralen Ansprechpartner hat sich sehr gut bewährt und trifft insgesamt - so z.B. seitens der zu betreuenden Einrichtungen - auf gute Resonanz.

Auf der Basis hergestellter und inzwischen praxiserprobter Arbeitsstrukturen und -grundlagen (u.a. dem aufgebauten Kataster Außenspielgeräte im Famos LE Modul „Außenanlagen“) können die inhaltlichen Bestandteile des Arbeitsbereiches Werterhaltung Außenanlagen/Spielgeräte aktuell sowie zukünftig praktikabel und verantwortungsvoll wahrgenommen werden. Die geschaffenen Datengrundlagen ermöglichen es, Instandsetzungs-/Reparaturbedarfe sofort einzuordnen, genau an den betroffenen Spielgeräten/-flächen zu verorten und damit effektiv und zeitnah die Auftragsrealisierung durch eine Fachfirma zu veranlassen.

Zu 2.) Wie stellt sich die aktuelle Bedarfsmeldung und mögliche Problemanzeigen hinsichtlich Instandsetzung und Ersatzneubau von Außenspielgeräten in Schulen Kitas und Freizeiteinrichtungen dar und in welchem Zeitraum sollen diese Problemanzeigen und Bedarfsanmeldungen behoben bzw. abgearbeitet werden?

Die Hauptgrundlage für die Bedarfsermittlung von Instandsetzungsmaßnahmen an den Spielgeräten stellt die Durchführung und Dokumentation der jährlichen Hauptinspektion von Außenspielanlagen nach DIN EN 1176, DIN EN 1177 und DIN 18034 durch „qualifizierte Spielplatzprüfer" dar. Die Ergebnisse/Mängel werden objektbezogen in einem Inspektionsprotokoll erfasst. In Auswertung der Inspektionsprotokolle der gutachterlichen Prüfung entsteht jeweils eine jahresaktuelle Maßnahmen-/Mängelliste mit dem entsprechenden Instandsetzungs-/Reparaturbedarf.

Des Weiteren werden akute und unvorhersehbar auftretende Schadens- und Störfälle an den Außenspielgeräten/-flächen seitens der Einrichtungen (durch Hausmeister, Stützpunktleiter, Objektleitung oder Sicherheitsbeauftragte) arbeitstäglich direkt an das Sachgebiet BU Außenanlagen/Spielgeräte im AGM/TGM übermittelt.

Festgestellte, protokollierte oder gemeldete Mängel bzw. Instandsetzungs-/Reparaturbedarfe werden in Prioritätsstufen eingeordnet. Höchste Priorität hat die Sicherstellung der Verkehrs­sicherheit.

Entsprechend der ermittelten Dringlichkeit/Gefährdungslage bzw. nach Relevanz der Verkehrs­sicherheit erfolgt schnellstmöglich die kontinuierliche Angebotseinholung/-prüfung mit daran anschließender Beauftragung sowie der Auftragsrealisierung / Mängelbeseitigung durch Fachfirmen in Abhängigkeit der bereitstehenden finanziellen Mittel und der verfügbaren Firmenkapazitäten.

Die Bedarfsmeldungen zu umfassenderen Sanierungs-, Ersatzbeschaffungs- und Investitions­maßnahmen an Spielgeräten und Außenspielanlagen erfolgen beim AfJFB, Abteilung Bau und Ausbildungsförderung.

Im Falle von (durch die Empfehlung von Gutachtern) zu verwerfenden Spielgeräten wird ein unmittelbarer Rückbau und Ersatz dieser angestrebt, um die bestehenden Gefahren zu beseitigen. Der Umfang der Maßnahmerealisierung ist von den bereitgestellten finanziellen Mitteln abhängig.

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