Anfrage: Beräumung "Zukunftsschutzgebiet" Volkmarsdorf

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 5. Juli 2023

Es wurde berichtet, dass Bulldozer eine Baracke im "Zukunftsschutzgebiet" an der Schulze-Delitzsch-Straße abgerissen haben, in dem Menschen ohne Zuhause lebten. Das Gelände sollte nach Stadtratsbeschluss von der Deutschen Bahn in das Eigentum der Stadt übergegangen sein, vergl. https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=1019283

Dazu unsere Fragen:

1.     Wer ist aktuelle Eigentümerin der Fläche?

2.     Wer hat die Räumung angeordnet?

3.     Welche Alternativen wurden den Menschen angeboten?

Antwort vom 30. Juni 2023

1. Wer ist aktuelle Eigentümerin der Fläche?

Die Stadt Leipzig hat die Grundstücke Schulze-Delitzsch-Straße/Idastraße, Flurstück 363/5 und TF Flurstück 363/59, Gemarkung Volkmarsdorf von der DB Netz Aktiengesellschaft erworben und im Besitz. Eigentümerin der Grundstücke ist noch die DB Netz Aktiengesellschaft. Die zur Eigentumsumschreibung erforderliche Vermessung der Grundstücke ist erfolgt und es wird mit einem Eigentumsübergang bis voraussichtlich Ende dieses Jahres gerechnet.

Bei dem nicht öffentlichen Grundstück handelt es sich um eine eingezäunte Ausgleichsfläche, auf der Anpflanzungen gemäß Planfeststellungsbeschluss durch die DB Netz AG im Rahmen des Baus des Citytunnels vorgenommen worden sind.

Die Verwaltung strebt die Entwicklung eines Stadtteilparks an. Es würde ausdrücklich begrüßt werden, wenn im Quartier verortete Akteure und Vereine dies aktiv begleiten.

2. Wer hat die Räumung angeordnet?

Bei dem am 30.05.2023 durch das Liegenschaftsamt durchgeführten Grenztermin wurden auf dem Grundstück Menschen angetroffen, die sich unbefugt Zutritt verschafft und dort in einer von Dritten illegal errichteten Hütte bzw. im Freien übernachteten. Der Zutritt erfolgte über erneut widerrechtlich geöffnete bzw. herausgetrennte und entfernte Zaunfelder, die das Liegenschaftsamt im Rahmen der Ausübung der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig verschließt.

Dem hinzugezogenen Stadtordnungsdienst waren die Menschen bekannt. Die Menschen wurden unter Hinweis, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, höflich gebeten, dieses zu verlassen. Dieser Aufforderung sind sie freiwillig und unter Mitnahme ihrer persönlichen Sachen nachgekommen.

Um eine erneute widerrechtliche Nutzung des Geländes auszuschließen, wurde die provisorische Hütte zerlegt. Schweres technisches Gerät stand dafür nicht zur Verfügung. Ein taggleicher Verschluss der Grundstücke war im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht wieder notwendig.

3. Welche Alternativen wurden den Menschen angeboten?

Die Personen verließen den Standort nach Aufforderung. Es wurde ihnen kein alternatives Angebot unterbreitet.

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