Anfrage: Bericht zum Listenverfahren bei der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 22. Januar 2020
Mit dem Beschluss des Stadtrats zur Transparenz des Listenverfahrens (VI-A-6331) zur Vergabe von Mietverträgen für LWB-Wohnungen für Menschen mit Zugangshindernissen zum Wohnungsmarkt wurde festgelegt, dass mit dem „Sachstand [und weitere Planungen] für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig über die Unterbringung von geflüchteten Menschen“ auch über das Listenverfahren und seine Wirksamkeit berichtet werden soll. Der Beschluss wurde im Januar 2019 gefasst, im September 2019 steht diese Erweiterung im Sachstandsbericht aus, obwohl der Stadtrat der Empfehlung der Verwaltung hierbei gefolgt ist. Da sehr viele Menschen auf eine Wohnung warten und dafür das Listenverfahren ein Instrument werden sollte, ist nun zu fragen, weswegen darüber nicht öffentlich berichtet wird – um aufgrund des Berichtes reagieren zu können.
Folgende Informationen sollen durch den Bericht zum Listenverfahren zugänglich und transparent werden:
- Nennung der Kriterien, die die LWB für die Wohnungsauswahl für Mietinteressenten nach dem Listenverfahren zu Grunde legt;
- Anzahl der Nachfragen pro Quartal nach Wohnungsgrößen über das Listenverfahren;
- Wohnungsgröße nach Anzahl der Räume, die nachgefragt werden;
- Anzahl der Wohnungen, die über das Listenverfahren im jeweiligen Berichtszeitraum vergeben wurden;
- Verteilung der vergebenen Wohnungen nach dem Listenverfahren im Stadtgebiet;
Wir fragen an:
- Sofern die Stadtverwaltung zwischenzeitlich eine Zuarbeit erhalten hat: Wie schätzt sie das Listenverfahren hinsichtlich der Transparenz und Wirksamkeit anhand der vom Stadtrat beschlossenen Berichtsinformationen ein?
- Wird es eine Evaluation des Listenverfahrens geben, wenn ja und wann ist die Vorstellung der Ergebnisse dem Stadtrat gegenüber geplant?
- Werden neben Menschen mit Fluchthintergrund auch andere Personengruppen mit Zugangshindernissen zum Wohnungsmarkt beim Listenverfahren berücksichtigt, wenn ja, welche?
Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 29. Januar 2020
Meine Damen und Herren! Es geht um den Bericht zum Listenverfahren bei der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft.
Frage 1: Die technischen Voraussetzungen für eine regelmäßige Zusammenstellung der im Ratsbeschluss erbetenen Informationen wurde vonseiten der LWB geschaffen, und die Information wurden der Stadtverwaltung übermittelt. Es ist geplant, den Bericht im Rahmen des nächsten Sachstandsberichtes „Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig“ als Anlage aufzunehmen.
Zu Frage 2: Das Listenverfahren wurde von der LWB als Korruptionsprävention eingeführt, um ein ordnungsgemäßes und nachvollziehbares Vorgehen zur Vergabe von Wohnungen mit Menschen mit Migrationshintergrund zu gewährleisten. Derzeit wird keine Veranlassung gesehen, eine Evaluation durchzuführen, da das Ziel in der Tat ist, mehr Transparenz und damit auch Schutz der Mitarbeiterinnen der LWB gegen unberechtigte Vorwürfe zu gewährleisten.
Zu Frage 3: Nein, der Hintergrund der Einführung war, wie schon dargestellt, keine sozialpolitische Maßnahme zur Vermittlung von Wohnungen an Migranten, sondern resultierte aus Vorwürfen sogenannter Schwarzmaklergeschäfte, die nur im Kontext der Wohnungsvergabe an Migranten aufgeworfen wurden. Das Listenverfahren wird daher auch nur für Interessenten mit Migrationshintergrund angewendet, die einen Aufenthaltstitel größer/gleich einem Jahr besitzen und soweit diese kein eigenes Einkommen haben.
Stadträtin Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Wir hatten den Antrag ja damals eingebracht, weil bei uns das Gefühl aufkam, dass das Listenverfahren es den Familien erschwert, Wohnungen zu finden. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass wir anhand der Aufklärung, die wir jetzt durch die LWB so bekommen haben, nicht feststellen können, dass es ihnen dadurch nicht erschwert wird?
Bürgermeisterin Dubrau: Der Auftrag war, Transparenz in das Listenverfahren zu bringen. Das haben wir gebracht. Inwiefern es schwer oder leicht ist, kann man vielleicht in einem Gespräch mit der LWB noch einmal klären.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Sehen Sie eine Diskriminierung von Mietinteressenten, die sich aufgrund ihres Migrationshintergrundes dort einem Verfahren unterzuordnen, das quasi andere Menschen hier in dem Fall nicht machen müssen? Also ich sehe da viele Fragezeichen bei so einem Listenverfahren hier an der Stelle, wie die LWB hier verfährt.
Bürgermeisterin Dubrau: Man muss sagen: Die LVB macht das nicht freiwillig, sondern in der Vergangenheit war es so, dass es eine ganz normale Anmeldung gegeben hat, wie für jeden anderen auch, dass es aber einen schweren Korruptionsverdacht gegeben hat, und dass deshalb der Auftrag an die LWB gegangen ist, eine Prüfung des Verdachtes vorzunehmen. Es sollte ein Verfahren ermittelt werden, das gewährleistet, dass es tatsächlich keine Fälle geben könnte. Das ist mit Juristen und Wirtschaftsprüfern gemacht worden.
Das Ergebnis dieses Verfahrens war, dass es - Punkt eins - keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass es tatsächlich einen Verdacht gibt. Und Punkt zwei: Es gab die dringende Empfehlung von Seiten der Juristen und der Wirtschaftsprüfer, ein derartiges Verfahren einzuführen, um transparent darzustellen, dass es da keinerlei Vorwürfe mehr geben kann. Das ist entsprechend besprochen
worden im Aufsichtsrat und dort auch bestätigt.
Stadtrat Weber (DIE LINKE): Hier noch einmal der Hinweis: Jeder andere Mietinteressent muss sich keinem Listenverfahren unterziehen und kann, wenn er eine Wohnung sieht, entsprechend mit der Vermietung Kontakt aufnehmen und dort eine Wohnungsbesichtigung durchführen, was quasi diese Gruppe, von der wir jetzt sprechen, eben nicht darf. Da sehe ich durchaus
viele Fragen gestellt, und ich muss die Verwaltung an der Stelle fragen, ob hier nicht eine Diskriminierung vorliegt.
Bürgermeisterin Dubrau: Diese Anfrage kann natürlich auch jeder aus dieser Personengruppe stellen. Das ist völlig logisch. Aber um eine Transparenz zu schaffen, dass es da keine Geschäfte im Hintergrund geben soll, gibt es zusätzlich dieses Verfahren.
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ist bezüglich dieses Verfahrens ein möglicherweise vorhandener Datenschutzbeauftragter des Unternehmens einbezogen worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Was passiert mit den Informationen, die in diesem Listenverfahren dazu gesammelt werden? Wann werden die gelöscht? Wie lange werden die vorgehalten?
Bürgermeisterin Dubrau: Der Datenschutz ist da ganz eng mit einbezogen worden. Das war die
Voraussetzung. Die Daten werden jeweils nach drei Monaten wieder gelöscht.
Stadträtin Sejdi (Bündnis 90/Die Grünen): Ich habe eine kurze Frage, nämlich ob wir wissen, unter welchen Kriterien die LWB festhält, ob jemand Migrationshintergrund hat oder nicht.
Bürgermeisterin Dubrau: Die Menschen haben einen entsprechenden Schein vom Sozialamt.