Anfrage: Besseres Recycling von Alttextilien in Leipzig

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 12. Februar 2025

Entsprechend der Umsetzung einer EU-Vorgabe im Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfen seit dem 1. Januar 2025 in Deutschland Alttextilien (Kleidung, Schuhe, Bettwäsche) nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden, um die Recycling-Quote von Textilien zu erhöhen. Dafür sollen stattdessen Altkleidercontainer oder Wertstoffhöfe genutzt werden. Stark verschmutzte oder verschlissene Kleidung soll jedoch weiterhin im Restmüll entsorgt werden. Beobachtungen im Stadtgebiet deuten jedoch schon seit längerer Zeit auf eine Überlastung der Altkleidercontainer hin. Dies steht dem zu erwartenden steigenden Nutzungsdruck entgegen. Außerdem besteht Unsicherheit darüber, was genau, wo entsorgt werden soll, da unklar ist, was als verschlissen gilt. Dahinter steht oft die Frage, ob das, was im Altkleidercontainer landet, noch getragen werden soll oder ob es zu anderen Stoffen recycelt wird.

Wir fragen daher an:

  1. Gibt es eine Erhöhung der Anzahl an Altkleidercontainern im Stadtgebiet, um der neuen gesetzlichen Regelung zu begegnen? Wenn nein, ab wann ist diese Erhöhung geplant?
  2. Wie schätzt die Stadtverwaltung die aktuelle Lage rund um das Angebot von Altkleidercontainern in der Stadt ein, insbesondere in Hinsicht auf die örtliche Verteilung im Stadtgebiet sowie Überfüllung, Ordnung und Sauberkeit der Container?
  3. Welche Maßnahmen wird die Stadt in Erwägung ziehen oder umsetzen, um die Effizienz und Sauberkeit (zeitnahe Leerung überfüllter Altkleidercontainer, Ordnung und Sauberkeit im direktem Umfeld von Altkleidercontainern) bestehender Altkleidercontainer zu erhöhen?
  4. Gibt es Pläne seitens der Stadtreinigung Leipzig, perspektivisch eigene Container für nicht mehr brauchbare Alttextilien aufzustellen?
  5. Welchen Anteil haben Alttextilien bislang am Leipziger Restmüllaufkommen?
  6. Welche weiteren Maßnahmen unternimmt die Stadt Leipzig, um die Weiterverwendung gut erhaltener Textilien bzw. das Recycling von Alttextilien zu unterstützen?
  7. Die neue EU-Regelung betrifft alle Haushalte. Wie stellt die Stadt Leipzig sicher, dass die neue Regelung zu Alttextilien in der Stadtbevölkerung allgemein bekannt ist, damit das Ziel einer möglichst hohen Recycling-Quote erreicht werden kann?

Antwort vom 10. Februar 2025

1. Gibt es eine Erhöhung der Anzahl an Altkleidercontainern im Stadtgebiet, um der neuen gesetzlichen Regelung zu begegnen? Wenn nein, ab wann ist diese Erhöhung geplant?

Nein, eine Erhöhung gibt es ab 01.01.2025 nicht. Mit städtebaulichem / straßenrechtlichem Konzept zur Aufstellung von Alttextilcontainern (VII-DS00467), zuletzt geändert mit Beschluss der Ratsversammlung 2024 (VII-A-10225) wurden die Standorte und die Maximalanzahl der Alttextilcontainer auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Leipzig festgelegt.

Für eine Änderung wäre eine straßenrechtliche Prüfung und Änderung des Konzeptes per Beschluss der Ratsversammlung erforderlich. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (EB SRL) noch insgesamt 70 Altkleider-Container auf den Wertstoffhöfen stehen. Da die Wertstoffhöfe folglich mit einer hohen Anzahl an Containern ausgestattet sind, ist keine Erhöhung auf diesen geplant.

2. Wie schätzt die Stadtverwaltung die aktuelle Lage rund um das Angebot von Altkleidercontainern in der Stadt ein, insbesondere in Hinsicht auf die örtliche Verteilung im Stadtgebiet sowie Überfüllung, Ordnung und Sauberkeit der Container?

Im gesamten Stadtgebiet wurde per Sondernutzungserlaubnis die Aufstellung von 400 Alttextilcontainern verteilt auf 311 Standorte für die Jahre 2025 bis 2027 genehmigt.

Außerdem können Alttextilien auf den Wertstoffhöfen der Stadtreinigung abgegeben werden. Für gut erhaltene tragbare Kleidung gibt es Abgabemöglichkeiten im Konzeptladen Wiederschön und im Laden fürs Beraten-täglich rausgeputzt (beide betrieben durch die Stadtreinigung Leipzig) sowie in den Kleiderkammern. Die Standorte im öffentlichen Raum decken alle Stadtbezirke und alle Ortsteile mit Wohnbebauung und somit den Bedarf an Containern ab, die Anzahl der Alttextilcontainer wurde nach Einwohnerzahl der einzelnen Stadtbezirke bemessen.

Die ab 1.1. 2025 geltende Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle gemäß § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 KrWG macht keine Erhöhung der bereits ausreichend vorhandenen Alttextilcontainer und anderen Entsorgungsmöglichkeiten erforderlich. Das sächsische Umweltministerium hat mit einem Schreiben vom 10.01.2025 an die öffentlichen Entsorgungsträger klargestellt, dass stark zerschlissene und verdreckte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden sollen, um den Qualitätsanforderungen bei der Sammlung von Alttextilien zur Verwertung gerecht werden zu können und die Sammlung nicht mit diesen Textilien zu belasten.

Gemäß dem Schreiben und nach Abschätzung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) und des Dachverbands Fairwertung erreicht Deutschland durch die Sammlung über die etablierten Sammelcontainer bereits heute eine Erfassungsquote von circa 64 Prozent. Durch Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder durch Recycling etwa als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe, ist mit diesem System bereits heute eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von mehr als 90 Prozent erreichbar.

Möglicherweise besteht der subjektive Eindruck, dass die Container seit dem 1.1.2025 stärker genutzt und dementsprechend auch häufiger voll sind. Vermutlich ist die stärkere Nutzung auch darauf zurückzuführen, dass die Bürger/-innen (u. a. durch aktuelle missverständliche Medienberichte) seit dem Inkrafttreten vermehrt unbrauchbare Alttextilien über die Altkleidercontainer entsorgen, anstatt wie bisher über die Restmülltonnen.

3. Welche Maßnahmen wird die Stadt in Erwägung ziehen oder umsetzen, um die Effizienz und Sauberkeit (zeitnahe Leerung überfüllter Altkleidercontainer, Ordnung und Sauberkeit im direktem Umfeld von Altkleidercontainern) bestehender Altkleidercontainer zu erhöhen?

Gemäß Auflagen der erteilten Sondernutzungserlaubnisse sind die Betreiber dazu verpflichtet die Umgebung der Alttextilcontainer in einem Umkreis von 5 m sowie die Alttextilcontainer selbst sauber zu halten. Nebenablagerungen aller Abfallfraktionen sind regelmäßig (spätestens 48 Stunden nach Kenntniserlangung) zu entfernen. An gemischten Standorten (Glas- und Alttextilcontainer) endet der Umkreis zu den Glascontainern hin an der Außenkante der Glascontainer, auch wenn der Abstand 5 m unterschreitet. Für Textilabfälle verbleibt es auch bei diesen Standorten bei einem Umkreis von 5 m.

Für alle übrigen Ablagerungen an Alttextilcontainerstandorten ist die Stadtreinigung Leipzig zuständig. Die Nichteinhaltung dieser Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR geahndet werden. Weiterhin kann bei wiederholtem Verstoß gegen Auflagen eine Erlaubnisversagung für zukünftige Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse gemäß § 6 Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig erfolgen.

4. Gibt es Pläne seitens der Stadtreinigung Leipzig, perspektivisch eigene Container für nicht mehr brauchbare Alttextilien aufzustellen?

Nicht mehr brauchbare Alttextilien, d. h. stark verschmutzte oder zerschlissene Textilien (z.B. ölverschmierte Stoffe) sind nicht recycelbar. Diese Materialien sind weiterhin über den Restabfall (Hausmüll) zu entsorgen, um die Qualität der recycelbaren Textilien nicht zu beeinträchtigen. Die neue EU-Richtlinie sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz haben an dieser Vorgehensweise nichts geändert. Die Notwendigkeit für derartige Container im öffentlichen Raum ist daher aus Sicht des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig nicht gegeben.

5. Welchen Anteil haben Alttextilien bislang am Leipziger Restmüllaufkommen?

Dem EB SRL liegen hierzu Zahlen aus der Restabfallanalyse von 2019/2020 vor. Der Anteil an Textilien beträgt demnach 4,7 % und setzt sich wie folgt zusammen: Bekleidungstextilien (2,2 %), sonstige Textilien (1,6 %) und Altschuhe (0,7 %). Die nächste Analyse steht noch aus.

6. Welche weiteren Maßnahmen unternimmt die Stadt Leipzig, um die Weiterverwendung gut erhaltener Textilien bzw. das Recycling von Alttextilien zu unterstützen?

Um die Weiterverwendung gut erhaltender Textilien zu unterstützen, organisiert der EB SRL zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) einen Kleidertausch auf dem Betriebsgelände in der Geithainer Straße, bei dem Bürger/-innen unentgeltlich ihre noch tragbaren Textilien tauschen können. Weiterhin ist einmal monatlich (3. Donnerstag, 17 - 19 Uhr) unter dem Motto „Neues Leben für alte Klamotten – Alte Kleidung retten und reparieren“ eine Textilsprechstunde im Laden fürs Beraten, Markgrafenstraße 5, eingerichtet. Hier findet unter Anleitung die Reparatur von Kleidung und anderen Textilien statt. Sowohl im Laden fürs Beraten als auch im Konzeptladen „Wiederschön“ in den Höfen am Brühl können während der Öffnungszeiten gut erhaltende Textilien abgegeben werden. Darüber hinaus unterstützt der EB SRL die getrennte Sammlung der Alttextilien auch auf allen 15 Wertstoffhöfen im Stadtgebiet.

7. Die neue EU-Regelung betrifft alle Haushalte. Wie stellt die Stadt Leipzig sicher, dass die neue Regelung zu Alttextilien in der Stadtbevölkerung allgemein bekannt ist, damit das Ziel einer möglichst hohen Recycling-Quote erreicht werden kann?

Der Eigenbetrieb Stadtreinigung hat über seine Internetseite und Social-Media-Kanäle sowie das Leipziger Amtsblatt über die Neuregelungen informiert. Weiterhin können Bürger/-innen die Sortierhilfe auf der Webseite sowie in der App der Stadtreinigung nutzen, um zu Stichworten wie bspw. „Kleidung“ oder „Gardinen“ den korrekten Entsorgungsweg zu erfahren. Bei Fragen erreicht die Bevölkerung unsere Fachberater/-innen sowohl vor Ort im Laden fürs Beraten, per E-Mail unter serviceteam@srleipzig.de oder telefonisch unter 0341 6571–111.

Zurück