Anfrage: Beteiligungsprozess und Leitlinien Energie- und Klimaschutzprogramm 2030

Anfrage zur Beantwortung zur Ratsversammlung am 23. Juni 2021

Wie im Klimanotstand vom 30.10.2019 beschlossen, soll der erweiterte Beirat des Forums Nachhaltiges Leipzig in die Ausgestaltung des Energie- und Klimaschutzprozesses beratend einbezogen werden. Das neue Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 soll laut Antwort auf die bündnisgrüne Anfrage VII-F-02740 bis zum 4. Quartal 2021 vorliegen. Auch eine klimapolitische Stunde, eine Klimakonferenz und Workshops für den erweiterten Beirat des Forums Nachhaltiges Leipzig sowie für eine interessierte Öffentlichkeit werden vorbereitet.

Wir fragen daher für die Öffentlichkeit an:

  1. Wie ist der zeitliche Ablauf des Beteiligungsprozesses geplant?
  2. Welche Leitlinien für Ziele und Maßnahmen werden der Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 zugrunde gelegt?
  3. Was ist das übergeordnete Treibhausgasminderungsziel? Mit welchem verbleibenden Treibhausgasbudget für Leipzig wird gerechnet? Welche Zwischen- und Langzeitziele werden angesetzt?
  4. Wie wird Klimaneutralität im neuen Energie- und Klimaschutzprogramm definiert?

Schriftliche Antwort der Verwaltung:

Frage 1:

Der Entwurf zum Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 wird derzeit verwaltungsintern abgestimmt und diskutiert. Nach Bildung einer einheitlichen Verwaltungsmeinung und entsprechendem Beschluss des Oberbürgermeisters wird der Entwurf ins öffentliche Beteiligungsverfahren gehen.

Derzeit finden bereits thematische Online-Workshops statt, die sich mit Schwerpunkten des Programms und einzelnen Handlungsfelder auseinandersetzen. Die Mitglieder des Beirates Nachhaltiges Leipzig werden zu diesen regelmäßig eingeladen, ebenso interessierte Personen und wichtige Agierende in Abhängigkeit der jeweiligen Themensetzung. Eine Behandlung des Programmentwurfs ist in der klimapolitischen Stunde und im erweiterten Beirat Nachhaltiges Leipzig für das 3. Quartal 2021 geplant.


Frage 2:

Das Programm sieht vor, Zwischenziele bis 2030 zu definieren, die sich aus dem Pariser Klimaabkommen und den aktualisierten Zielen der Bundesregierung ableiten lassen. Die Stadt Leipzig wird in Reaktion auf den Beschluss des BVerfG auch Zielfestlegungen treffen, die über 2030 hinausgehen und der Einhaltung des Pariser Abkommens dienen. Hierbei werden auch die noch zu definierenden Ziele des Bundes-Klimagesetzes berücksichtigt.


Zu Frage 3:

Die Definition eines übergeordneten Treibhausgasminderungspfades mit detaillierten Korridoren für sektorale Minderungsziele ist aktuell noch Gegenstand der verwaltungsinternen Diskussion. Die Stadtverwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf das Antwortschreiben an die Leipziger Klimagruppen (März 2021).


Zu Frage 4:

Das im Entwurf befindliche Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 sieht vor, die Treibhausgasemissionen auf einen Wert von 0,25 t CO2 pro Einwohner und Jahr zu senken, um den Zustand der Klimaneutralität zu erreichen. Entsprechend der Bilanzierungsmethodik handelt es sich hierbei um einen "Netto-Wert", der Kompensationsleistungen noch nicht einrechnet. Ein "Brutto-Wert" von 0,00 t CO2 pro Einwohner und Jahr ist daher anzustreben.

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