Anfrage: Bewohnerparkgebühr unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. November 2024

Am 28. Februar 2024 beschloss die Ratsversammlung, die Anpassung der Bewohnerparkgebühren zurückzustellen und den Oberbürgermeister zu beauftragen, für die Zulässigkeit von ermäßigten Bewohnerparkgebühren nach sozialen Gesichtspunkten bei der Bundesregierung zu werben.

Die Verwaltung hat, basierend auf dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie, eine Vorlage zur Anpassung der Bewohnerparkgebühren vorbereitet. In Bewertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg i. Br. bestehen jedoch in Bezug auf eine Staffelung der Gebührenhöhe nach der Größe des Fahrzeugs ein geringes und bei der Berücksichtigung von Ermäßigungen für z.B. Leipzig Pass-Inhaber erhebliche rechtliche Risiken. Eine Ermäßigung ist nach aktueller Rechtslage nicht zulässig, sollte aber zwingend nach Meinung der Stadtverwaltung und eines bedeutenden Teils der Ratsversammlung Bestandteil einer Leipziger Satzung sein.

Dazu fragen wir:

  1. Wie hat sich der Oberbürgermeister für die Zulässigkeit von ermäßigten Bewohnerparkgebühren nach sozialen Gesichtspunkten eingesetzt und mit welchem Ergebnis?
  2. Wann ist mit einem Vorschlag durch die Verwaltung für die Anpassung der Bewohnerparkgebühren zu rechnen?

Die Parkraumanalysen in den Gebieten Zentrum-West und Zentrum-Süd, im Bachstraßenviertel, im Graphischen Viertel sowie im Seeburgviertel wurden im Kalenderjahr 2023 durchgeführt. Die Fertigstellung der Ergebnisse sollte laut Aussage der Verwaltung noch 2024 erfolgen.

  1. Wann wird die Anordnung der neuen Bewohnerparkgebiete erfolgen?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 21. November 2024

1. Wie hat sich der Oberbürgermeister für die Zulässigkeit von ermäßigten Bewohnerparkgebühren nach sozialen Gesichtspunkten eingesetzt und mit welchem Ergebnis?

Die Stadtverwaltung hat Schreiben an die zuständigen Ministerien (BMDV, SMWA) und den DST verfasst. Bisher konnte die Stadtverwaltung keinen Einfluss geltend machen. Wie Ihnen bekannt ist, hat weder das Bundesministerium, noch das Landesministerium eine notwendige Anpassung des StVG bzw. der Gebührenverordnung (GebOST) vorgenommen, um auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg i. Br. aus dem Jahr 2013 zu reagieren.

2. Wann ist mit einem Vorschlag durch die Verwaltung für die Anpassung der Bewohnerparkgebühren zu rechnen?

Ein solcher Vorschlag ist bereits erarbeitet worden, aufgrund des Beschlusspunkts 1 des Antrages VII-A-07718 Bewohnerparkgebühr nach Größe staffeln! jedoch zurückgestellt, bis die Einordnung einer Ermäßigung bei der Anpassung der Bewohnerparkgebühren rechtlich möglich ist. Die weitere Bearbeitung einer angepassten Gebührenverordnung ist daher derzeit ausgesetzt.

3. Wann wird die Anordnung der neuen Bewohnerparkgebiete erfolgen?

Zum Bachstraßenviertel sowie zum Graphischen -/Seeburgviertel liegen die Parkraumanalysen inkl. Ergebnisberichten zur abschließenden Prüfung vor, die im Rahmen der personellen Kapazitäten erfolgen. Ein genauer Termin für die Umsetzung kann noch nicht benannt werden. Die Parkraumanalysen und Ergebnisberichte zum Zentrum-West und Zentrum-Süd werden aktuell erwartet und dann ebenfalls geprüft und die Anordnung vorbereitet.

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