Anfrage: Bilanz des Winterdiensteinsatzes und daraus folgende Schritte
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 28. Januar 2026
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
Nach anhaltenden Schneefällen und Glätte (ca. 9.–15. Januar 2026) kam es in Leipzig erneut zu massiven Beeinträchtigungen für Radfahrende und ÖPNV-Nutzer*innen. Zahlreiche Beschwerden und eigene Beobachtungen zeigen, dass wichtige Radwegeverbindungen auf allerlei Hauptstraßen und Tangenten unzureichend oder gar nicht geräumt wurden, sodass Radfahrende auf stark befahrene Straßen ausweichen mussten. Radfahr-Schutzstreifen wurden bei der Fahrbahnräumung teilweise zugeschüttet, wodurch nur die Hälfte nutzbar war und den Verkehrsraum zusätzlich einengte. Markierte Radwege auf Straßen, wie in der Arthur-Hoffmann-Straße, waren gar nicht beräumt. Auch der zentrale Radweg Anton-Bruckner-Allee durch den Clara-Zetkin-Park wurde zu einer kaum überwindbaren Hürde.
Zudem meldeten vor allem ältere LVB-Nutzerinnen und -Nutzer gefährliche Zustände an Haltestellen, die tagelang unzureichend geräumt waren und zu erschwerten Zu- und Ausstiegen führten. Dieser Eindruck einer städtischen Überforderung verstärkt sich vor dem Hintergrund der kürzlich beantworteten Anfrage VIII-F-01593-AW-01 vom Oktober 2025, in
der Pilotmaßnahmen und Ausbaupläne für den Radweg-Winterdienst beschrieben, teils aber durch die Haushaltssperre behindert wurden.
Wir fragen nach einer Bilanz und daraus folgenden Schritten:
- Wie lautet die detaillierte Bilanz des kommunalen Winterdienstes (EB SRL und Dienstleister) sowie der LVB für den Zeitraum 9.–15. Januar 2026 bezüglich Räumung und Streuung von Radwegen (Hauptnetz, Nebenrouten, Radschnellwege) und LVB-Haltestellen?
- Welche Kapazitäten (Fahrzeuge, Personal, Tourenlängen, Streumengen) wurden eingesetzt, und wie viele Einsatzstunden entfielen auf Radwege und Haltestellen?
- Inwiefern wurden die in der Anfrage VIII-F-01593-AW-01 genannten Pilotstrecken (Ost-West-/Nord-Süd-Verbindungen, Kleintechnik seit 2022) beräumt sowie die geplanten Mittel (350.000 € für 2025, 650.000 € für 2026) im MTA-Haushalt freigegeben und verausgabt?
- Warum blieben selbst zentrale Wege wie die Anton-Bruckner-Allee im Clara-Zetkin-Park unzureichend geräumt?
- Hat die Haushaltssperre seit September 2025 (einschließlich nicht freigegebener Mittel für Radwege) zu Kapazitätsengpässen im Winterdienst geführt? Welche spezifischen Budgetpositionen waren betroffen, und welche Freigaben wurden geprüft oder vorgenommen, um Pflichtaufgaben (z. B. Vorrangrouten IR II/III) zu erfüllen?
- Wie viele Beschwerden und Unfälle bezüglich ungeräumter Radwege und LVB-Haltestellen wurden seit 9. Januar 2026 registriert, welche Kontrollen durch StOD, MTA oder Ordnungsamt erfolgten und welche Maßnahmen gegen Schneelagerungen auf Radfahrstreifen und an Haltestellen wurden daraufhin durch den Straßenwinterdienst getroffen?
Antwort vom 5. März 2026
Für den Winterdienst auf Radwegen ist durch die Stadtverwaltung ein winterdienstlich zu betreuendes Radwegenetz zu erarbeiten. Langfristig wird angestrebt, Winterdienst auf allen verkehrswichtigen Radverkehrsverbindungen der Stadt zu erbringen, d. h. mit Räumung und dem Ausbringen von Salzlösung. Hierfür muss eine Analyse und Bestandsaufnahme der entsprechenden Verbindungen erfolgen, um das Winterdienstnetz für den Radverkehr zu fixieren, ggf. auch auf parallelen Wegen. Die Wege müssen für den erforderlichen Einsatz von Salzlösung geeignet sein. Darüber hinaus müssen die Flächen durchgängig maschinell befahrbar sein (Breite und Tragfähigkeit sind zu beachten) und durchgängig bedient werden.
Bei separaten Radwegen (einschließlich getrennter Rad- und Gehwege) ist jeweils zu überprüfen, ob die Breiten und Tragfähigkeiten den maschinellen Winterdienst zulassen, ansonsten wären Alternativen zu suchen. Zudem muss überprüft werden, ob Hindernisse die Einfahrt oder Durchfahrt durch die Radwege behindern oder sogar verhindern, auch dann wäre Abhilfe zu schaffen.
Die in Leipzig eingerichteten Fahrradstraßen sind in den Winterdiensttouren integriert und werden mit bearbeitet. Radwege die direkt auf der Straße aufgezeichnet sind, sogenannte Radfahrstreifen, werden im Rahmen der Möglichkeiten durch die Großtechnik des EB SRL mit betreut und so gut es geht von Schnee freigehalten. Beim Einsatz von Schnee-Räumtechnik auf Fahrbahnen kann es allerdings notwendig sein, den Schnee am äußersten Fahrbahnrand abzulagern. Dabei wird versucht Fahrbahn und Radfahrsteifen möglichst weitgehend freizuräumen, ohne dabei die Gehwege durch Schneeablagerungen zu versperren oder am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge zu beschädigen. So werden auch die auf der Fahrbahn eingerichteten Fahrradstreifen ganz oder teilweise genutzt, um den Schnee abzulagern. Sind benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt bzw. gestreut, dürfen Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen.
Haltestellen des ÖPNV, die Teil des Gehwegs oder an diesem angeordnet sind, fallen unter die reguläre Anliegerpflicht der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig und werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern des angrenzenden Grundstücks betreut.
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass im Winter ggf. mit Einschränkungen zu rechnen ist. Gerade bei anhaltenden Schneefällen und damit einhergehenden Schneehöhen, wie Anfang Januar, muss davon ausgegangen werden, dass die Verkehrsflächen nicht genauso genutzt werden können wie zu anderen Jahreszeiten.
Zu Frage 1: Wie lautet die detaillierte Bilanz des kommunalen Winterdienstes (EB SRL und Dienstleister) sowie der LVB für den Zeitraum 9.–15. Januar 2026 bezüglich Räumung und Streuung von Radwegen (Hauptnetz, Nebenrouten, Radschnellwege) und LVB-Haltestellen?
Für die winterdienstliche Behandlung von Radwegen und Haltestellen ist durch den EB SRL bzw. das Mobilitäts- und Tiefbauamt (MTA) aktuell keine separate Datenerfassung vorgesehen und unter den aktuellen Gegebenheiten auch nicht möglich. Radfahrstreifen, welche am Rand der Fahrbahn angeordnet sind, werden im Rahmen der winterdienstlichen Betreuung der Fahrbahn soweit möglich mit bearbeitet und können daher nicht separat ausgewertet werden.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) kommen ihrer Winterdienstpflicht im Rahmen der ihr übertragenen Zuständigkeiten nach. Grundsätzlich erfolgt hierbei die Priorisierung des Winterdienstes nach einem klar strukturierten Ansatz:
Haltepunkte mit besonders hoher Frequentierung und zentraler Bedeutung, wie etwa Hauptbahnhof oder Augustusplatz, werden bevorzugt und in Eigenregie beräumt. Damit stellen LVB sicher, dass an diesen Knotenpunkten frühzeitig und verlässlich verkehrssichere Zustände hergestellt werden. Parallel dazu arbeiten die Fremdunternehmen in weiteren Bereichen des Stadtgebietes, sodass der Winterdienst flächendeckend, abgestuft nach Bedeutung und Verkehrsdichte, durchgeführt werden kann.
Nachfolgend die Bilanz des Winterdienstes der LVB für den Zeitraum 9. bis 15. Januar 2026:
- 114 Haltestellen/Übergänge/Objekte der LVB wurden in Eigenregie geräumt und gestreut. Hier gab es nur vereinzelt Beschwerden.
- Die weiteren 241 LVB-Haltestellen und – Objekte wurden durch die Dienstleister im Auftrag der LVB geräumt und gestreut.
- Zusätzlich haben die LVB im Rahmen ihrer Kapazitäten eine Mängelbeseitigung infolge eines mangelhaften Dienstleistereinsatzes durchgeführt.
- Die Bilanz zum LVB-Einsatz im Rahmen des Winterdienstes ist insgesamt positiv.
Zu Frage 2: Welche Kapazitäten (Fahrzeuge, Personal, Tourenlängen, Streumengen) wurden eingesetzt, und wie viele Einsatzstunden entfielen auf Radwege und Haltestellen?
Im Zeitraum vom 09. bis 15.01.2026 stellen sich die Kapazitäten des EB SRL im Straßenwinterdienst wie folgt dar:
- Variante A (alle Strecken gleichzeitig, ohne Abstufung nach Dringlichkeitsstufe 1 und 2) wurde 14x im Winterdienst gefahren
- Variante A ist in 20 Touren (Großtechnik) und 6 Touren (Kleintechnik) aufgeteilt
- Insgesamt betreut der EB SRL mit dieser Variante 419 km (einfache Achslänge) des Leipziger Straßennetzes
- Bei einem kompletten Durchlauf bringt der EB SRL ca. 75 t Salz zzgl. Sole aus. Insgesamt ergeben sich damit ca. 1.050 t Salz in benannten Zeitraum.
- Eine Tour beinhaltet im Durchschnitt 36 km.
- Der Fuhrpark umfasst 23 Großstreuer und 12 Kleinstreuer. Die Fahrzeuge zzgl. Fahrpersonal waren im benannten Zeitraum fast durchgehend im Einsatz (teilweise eine Tour 3x täglich)
- Des Weiteren werden 185 km des Straßennetzes durch externe Dienstleister betreut
- Insgesamt werden ca. 8 km Fahrradstraßen in Leipzig innerhalb der Variante A betreut.
Die vielen Beschäftigten, die im Winterdienst unterwegs waren, haben auch die winterdienstliche Behandlung von Radwegen und Haltestellen übernommen. Durch den EB SRL ist hierzu aber keine separate Datenerfassung vorgesehen und unter den aktuellen Gegebenheiten auch nicht möglich.
Die Kapazitäten der LVB stellen sich wie folgt dar:
- Personal-Kapazitäten: durchschnittlich 11 Mitarbeiter pro Einsatz; ein Einsatz dauert max. 10 Stunden; eine Schicht pro Tag. Für den Zeitraum 9. – 15. Januar 2026 waren dementsprechend 7 x Einsätze mit je 11 Mitarbeitern pro Einsatz zwecks Schneeberäumung und Streugutverteilung unterwegs.
- Fahrzeuge: 7x Fahrzeuge waren zum Beräumen vom Schnee auf Haltestellen, Überwegen, Flächen der LVB und bei den Objekten der LSW und LWW in dem o. g. Zeitraum täglich unterwegs.
- Streumenge liegt pro Einsatz bei ca. 4,5 Tonne. Für den Zeitraum 9. – 15. Januar 2026 (7-Tage-Einsatz) beträgt die eingesetzte Streumenge ca. 31,5 Tonnen.
- Tourenlängen liegen zwischen 10 km und 100 km pro Einsatz (8 – 10 Stunden), je nach Entfernung der zu beräumende Objekte/Standorte voneinander.
- Die Touren setzten sich i. d. R. aus 114 Objekten der LVB, LSW und LWW gemischt zusammen. Von den Touren-Einsatzstunden lassen sich keine Einsatzstunden pro Objekt/Haltestelle der LVB ableiten.
Die Kapazitäten der Dienstleister im Auftrag der LVB stellen sich wie folgt dar:
- Im Zeitraum 9. – 15. Januar 2026 waren drei Dienstleister (LA14 UG, ST Grünbau und Wiesner Transporte GmbH) im Auftrag der LVB zwecks Schneeberäumung auf den LVB-Haltestellen/-Flächen in Leipzig unterwegs.
Zu Frage 3: Inwiefern wurden die in der Anfrage VIII-F-01593-AW-01 genannten Pilotstrecken (Ost-West-/Nord-Süd-Verbindungen, Kleintechnik seit 2022) beräumt sowie die geplanten Mittel (350.000 € für 2025, 650.000 € für 2026) im MTA-Haushalt freigegeben und verausgabt?
Die Pilotstrecken wurden durch den EB SRL seit 2022 durchgehend und nachrangig zu den Pflichtaufgaben im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten betreut. Der EB SRL verfügt derzeit noch nicht über eigene Räumfahrzeuge für Radwege.
Beim ersten Schneeereignis Anfang Januar 2026 stand die angemietete Kleintechnik aufgrund eines technischen Defekts nicht zur Verfügung.
Die aktuellen Aufwände zur Befahrung der Pilotstrecken werden aus dem Eigenetat des EB SRL bestritten. Die im MTA eingeplanten Mittel sind zur Finanzierung des Winterdienstes für den Fall der sukzessiven Ausweitung auf ein noch zu erstellendes Ganzjahresnetz als Auszug wichtiger Routen (Vorrang- und Hauptrouten) aus dem Hauptnetz Rad vorgesehen. Die Erarbeitung des Ganzjahresnetzes und der Abgleich auf seine technische Umsetzbarkeit erfolgt in enger Abstimmung zwischen MTA und EB SRL, ist aber auf Grund der Kleinteiligkeit und Heterogenität der bestehenden Radinfrastrukur (Führungsform, Breite, Oberflächenbeschaffenheit, Zugänglichkeit und Befahrbarkeit mit Räumfahrzeugen) aufwändiger als zunächst angenommen und konnte bislang nicht fertig gestellt werden.
Zu Frage 4: Warum blieben selbst zentrale Wege wie die Anton-Bruckner-Allee im Clara-Zetkin-Park unzureichend geräumt?
Der östlich der Sachsenbrücke gelegene Abschnitt der Anton-Bruckner-Allee konnte Anfang Januar 2026 aufgrund einer Baustelle nicht befahren werden. Eine winterdienstliche Betreuung konnte im genannten Zeitraum nur bis zu Max-Regner-Allee erfolgen. Nachdem Veränderungen an der Baustellenabsperrung vorgenommen wurden, wird seit dem 26.01.2026 wieder die komplette Anton-Bruckner-Allee beräumt.
Zu Frage 5: Hat die Haushaltssperre seit September 2025 (einschließlich nicht freigegebener Mittel für Radwege) zu Kapazitätsengpässen im Winterdienst geführt? Welche spezifischen Budgetpositionen waren betroffen, und welche Freigaben wurden geprüft oder vorgenommen, um Pflichtaufgaben (z. B. Vorrangrouten IR II/III) zu erfüllen?
Der Umfang der vorgehaltenen winterdienstlichen Kapazitäten wurde im Vergleich zu Vorjahren nicht verringert. Geplant war in der aktuellen Saison lediglich die Betreuung der Radweg-Pilotstrecken im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten.
Zu Frage 6: Wie viele Beschwerden und Unfälle bezüglich ungeräumter Radwege und LVB-Haltestellen wurden seit 9. Januar 2026 registriert, welche Kontrollen durch StOD, MTA oder Ordnungsamt erfolgten und welche Maßnahmen gegen Schneelagerungen auf Radfahrstreifen und an Haltestellen wurden daraufhin durch den Straßenwinterdienst getroffen?
Bis dato wurden 286 Hinweise, Beschwerden und Eigenfeststellungen zu mangelhafter Erfüllung der Anliegerpflichten durch den Stadtordnungsdienst bearbeitet und dokumentiert. Daraus ergaben sich bisher 61 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen mangelhafter bzw. nichterfüllter Anliegerpflichten im Sinne der Winterdienstsatzung.
Beim EB SRL sind im betreffenden Zeitraum sieben Beschwerden bezüglich des Winterdienstes auf Gehwegen und sechs Beschwerden in Bezug auf Radwege eingegangen.
Eine Übersicht der in Verbindung mit fehlendem oder unzureichenden Winterdienst auf Geh- und Radwegen aufgetretenen Unfälle liegt nicht vor.
Bis dato verzeichnen die LVB insgesamt 63 Kundenbeschwerden in Bezug auf ungeräumte Haltestellen. Im Vergleich zu den Vorjahren mit Schneefall in der Stadt ist das Beschwerdeaufkommen zum Winterdienst leicht gestiegen. Festzuhalten ist, dass es sich bei den Beschwerden auch um Haltestellenorte handeln kann, in denen die LVB nicht in der Verantwortung sind, sondern Anlieger den Pflichten des Winterdienstes nicht nachgekommen sind. Eine detaillierte Auswertung liegen den LVB dazu leider nicht vor.
Gesehen zur Gesamtanzahl aller eingehendenden Kundenhinweise sind die Beschwerden in Bezug auf ungeräumte Haltestellen eher gering.
Weiterhin wurden den LVB drei Unfälle beziehungsweise Stürze gemeldet. Diese Anzahl bewegt sich im üblichen Rahmen für eine Wintersaison.