Anfrage: Bilanz für 2022 und Plan 2023 der Gründach-Förderrichtlinie

Anfrage zur Beantwortung am 14. Juni 2023

Wie bereits im Juni 2021 und im Februar 2022 wollen wir nach einer Bilanz zur Gründach-Förderrichtlinie und dem Sachstand der Antragsituation anfragen. Anfang vergangenen Jahres fand eine größere Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung (Plakatkampagne mit dem widersprüchlichen Spruch „Den Klimawandel gemeinsam gestalten“) statt, um dem Förderprogramm eine größere Aufmerksamkeit zu verleihen.

Die Förderrichtlinie sieht auch nach wie vor verschiedene Fördergebiete statt. Diese gehen von Förderhöhen von 10, 25 und 50% aus. Sieht man sich im Internet die Karte der Stadt Leipzig an, erscheint diese hinsichtlich der Fördergebiete wie ein nicht nachvollziehbarer Flickenteppich. Es bleibt für Außenstehende unklar, warum die Gebiete eingeteilt sind wie sie sind. Wir hatten in unserer vergangenen Anfrage auch dieses Thema angesprochen, begründet wurde die Einteilung damals mit der Stadtklimaanalyse. Dennoch ist signalisiert worden, dass überlegt wird, die Förderung im Klimasanierungsbereich und im Ergänzungsbereich zu erhöhen. Geändert hat sich aber offenbar an der Einteilung nichts.

Nunmehr ist das Jahr 2022 vorbei und es scheint Zeit, eine weitere Zwischenbilanz zum Förderprogramm zu ziehen.

Zu beiden Sachverhalten fragen wir wie folgt an:

1.    Wie viele Anträge wurden 2022 und zum Beginn des Jahres 2023 in welcher Höhe entgegengenommen und wie stellen sich die Bearbeitungs- und Abrechnungsstände dar? (bitte tabellarisch aufschlüsseln)

a)    In welchem Umfang wurden mit Photovoltaik bzw. Solarthermie kombinierte Gründächer beantragt bzw. bewilligt?

b)    In welchem Umfang wurden Gründächer beantragt bzw. bewilligt, die über eine extensive Dachbegrünung hinausgehen?

2.    Wie stellt sich die Nachfrage in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dar und wie wurden ggf. nicht über Förderanträge abgerufene finanzielle Mittel verwendet?

3.    Wie viele Gründächer wurden im vergangenen Jahr schätzungsweise durch die Förderrichtlinie realisiert?

4.    Wann wird der Bereich der Förderfähigkeit räumlich auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet, um den bestmöglichen ökologischen Effekt und eine umfängliche Nutzung des Förderprogrammes zu erzielen?

5.    Welche Bilanz zieht die Verwaltung angesichts der erfolgten Öffentlichkeitsarbeit im vergangenen Jahr? Wie versucht die Verwaltung das Programm weiterhin zu bewerben und darauf aufmerksam zu machen (u.a. in der Bauherrenberatung)?

Antwort vom 14. Juni 2023

  1. Wie viele Anträge wurden 2022 und zum Beginn des Jahres 2023 in welcher Höhe entgegengenommen und wie stellen sich die Bearbeitungs- und Abrechnungsstände dar? (bitte tabellarisch aufschlüsseln)

 

 

2022

2023

2024

 

beantragt

bewilligt

beantragt

bewilligt

beantragt

bewilligt

Anzahl Anträge

22

12

5

2

-

-

Fördermittel

151.515 €

144.011 €

98.520 €

26.576 €

208.603 €*

-

Intensivbegrünung

-

-

-

-

-

-

Biodiversitätsgründach

1

1

-

-

-

-

Solar-Gründach

7

-

3

-

-

-

* Für mehrere Großprojekte wurde wegen anstehender Beauftragung des Generalunternehmers der Förderantrag bereits in 2022 gestellt und der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt. Die Umsetzung und Abrechnung des Gründachs erfolgt aber erst in 2024. Daher die Eintragung im Jahr 2024.

 

Mögliche Gründe für die Abweichung zwischen beantragt – bewilligt:

  • Fördervoraussetzungen nicht erfüllt Antrag zurückgezogen/abgelehnt
  • Projekte ziehen sich manchmal über den Jahreswechsel. Dann erfolgt Bewilligung erst im Folgejahr.

 

  1. In welchem Umfang wurden mit Photovoltaik bzw. Solarthermie kombinierte Gründächer beantragt bzw. bewilligt?

Der Umfang ist nach wie vor überschaubar. Nicht aufgeführt in der Tabelle sind Gründächer, die mit Photovoltaik/Solarthermie geplant, für die aber keine Fördermittel beantragt wurden.

Von einer Beantragung von Fördermitteln wird öfter abgesehen, da erforderliche Unterlagen nicht so einfach zu bekommen sind (Vergleichsangebot) und ein vergleichsweise geringer Teil der Kosten gefördert werden kann.

Mit der Neuauflage der Förderrichtlinie wird dem entgegengewirkt, indem die Förderung künftig nur noch über die Bruttomodulfläche berechnet und als Bonus bewilligt wird.

 

  1. In welchem Umfang wurden Gründächer beantragt bzw. bewilligt, die über eine extensive Dachbegrünung hinausgehen?

Siehe Tabellenzeilen „Intensivbegrünung“ und „Biodiversitätsgründach“

 

  1. Wie stellt sich die Nachfrage in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dar und wie wurden ggf. nicht über Förderanträge abgerufene finanzielle Mittel verwendet?

Die Differenz zwischen beantragten und verfügbaren Mitteln ist nach wie vor groß, allerdings ist eine Tendenz zur Verringerung des Deltas erkennbar. Der Effekt, dass die Nachfrage nach Fördermitteln zur Dachbegrünung zunächst verhalten ist und nur langsam mit den Jahren anzieht, wurde uns auch aus anderen Großstädten berichtet.

 

Nicht abgerufene Haushaltsmittel verblieben im Haushalt.

 

  1. Wie viele Gründächer wurden im vergangenen Jahr schätzungsweise durch die Förderrichtlinie realisiert?

Siehe „Bewilligte Anträge“. Alle bewilligten Anträge wurden bzw. werden aktuell realisiert.

 

  1. Wann wird der Bereich der Förderfähigkeit räumlich auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet, um den bestmöglichen ökologischen Effekt und eine umfängliche Nutzung des Förderprogrammes zu erzielen?

Der Bereich der Förderfähigkeit erfasst bereits jetzt das gesamte Stadtgebiet. Um ökologische Effekte zu verbessern und eine bessere Nutzung des Förderprogramms zu erzielen ist bereits eine Novellierung der Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Diese befindet sich derzeit im Dezernatsmitzeichnungsverfahren. Die Basisförderung gewährt eine stadtweite Förderung zu einer Quote von 50 %. Zusätzliche Boni werden für qualitativ höherwertige Dächer vorgesehen.

Die Obergrenzen der Förderbeträge werden erhöht, so dass auch große Zuschüsse für umfängliche Projekte in Anspruch genommen werden können.

 

  1. Welche Bilanz zieht die Verwaltung angesichts der erfolgten Öffentlichkeitsarbeit im vergangenen Jahr? Wie versucht die Verwaltung das Programm weiterhin zu bewerben und darauf aufmerksam zu machen (u.a. in der Bauherrenberatung)?

Nach erfolgten Publikationen im vergangenen Jahr konnte meist kurzzeitig eine erhöhte Anfragerate verzeichnet werden. Daher werden die regelmäßigen Medien-Informationen fortgesetzt und ausgebaut. Die wöchentlichen Sprechzeiten werden beibehalten. Aktuell wird eine Plakat-Kampagne mit neuem Design erstellt. Zudem soll die Bauherrenmappe aktualisiert werden. Dabei besteht auch die Möglichkeit, die Förderung zu bewerben und so ein besseres Informationsangebot zu ermöglichen. Zur Bauberatung des Baubüros gehört ebenfalls seit langem die Gründachförderung. Ein weiteres Informationsangebot stellt die Eröffnung eines Gründach-Exponates im Botanischen Garten Ende Juni dar, welches ganzjährig über verschiedene Dachbegrünungsformen sowie die Förderung informiert.

Zurück