Anfrage: Biomassekraftwerke

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 25. Juni 2025

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Die Leipziger Stadtwerke besitzen zwei baugleiche Biomassekraftwerke in Bischofferode (Thüringen) und Piesteritz bei Wittenberg (Sachsen-Anhalt). Beide verbrennen im Volllastbetrieb pro Jahr 130.000 t Holzhackschnitzel zur Erzeugung von Strom. Dieser wird über das Erneuerbare Energie Gesetzt (EEG) gefördert. Umweltverbände bemängeln, dass bei der Verbrennung von Waldholz nicht weniger CO2 freigesetzt wird als bei der Verbrennung von Kohle. Zudem wird die entstehende Wärme gar nicht oder in Piesteritz nur zum kleinen Teil genutzt. Die Kraftwerke sind außerdem nicht flexibel regelbar und belasten somit in Phasen mit viel Wind- und Solarstromerzeugung das Netz und verschwenden die wertvolle Ressource Holz. Wenn in diesen Zeiten negative Strompreise auftreten, wird seit einigen Jahren in diesen Stunden keine EEG-Vergütung gezahlt. Erste Kraftwerke sind daher unrentabel geworden und mussten schließen.[1]

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie hoch war die Summe der EEG-Fördermittel in den Jahren 2019 bis 2024 in den beiden Kraftwerken in Bischofferode und Piesteritz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kraftwerk)?
  2. Wann laufen die jeweiligen EEG-Förderzeiträume der Kraftwerke aus und soll eine Anschlussförderung beantragt werden? Wenn ja, wann?
  3. Mittlerweile wird die EEG-Einspeisevergütung nur noch für die Stunden gezahlt, in denen die Strompreise nicht negativ sind. In wie vielen Stunden haben die Kraftwerke aus diesem Grund in den letzten Jahren keine Förderung erhalten (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kraftwerk)?
  4. Wie schätzen die Stadtwerke die Gefahr ein, dass die beiden Kraftwerke in den kommenden Jahren unrentabel werden, da keine EEG-Vergütung in den immer häufiger auftretenden Stunden mit negativen Strompreisen gezahlt wird?
  5. Wie wird zudem die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerks in Piesteritz eingeschätzt, sollte die SKW als Wärme(Dampf)abnehmer durch eine Insolvenz ausfallen?
  6. Laut der novellierten EU-Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) ist die Subventionierung von Holzkraftwerken, die Waldholz verbrennen, künftig ausgeschlossen. Das bezieht sich zwar nicht auf bestehende Subventionen, aber könnte in Zukunft eine Erneuerung der Förderung verhindern. Auf laufende Subventionen bezieht sich außerdem das noch in nationales Recht zu implementierende Verbot, die Verbrennung von „Rundholz in Industriequalität“ zu fördern. Wie bereiten sich die LSW auf diese Änderungen vor?
  7. Wären die Biomassekraftwerke nach 20 Jahren Förderung heute auch ohne Subventionen rentabel?
  8. Das Umweltbundesamt prognostiziert, dass die Nachfrage nach Energieholz bereits in wenigen Jahren das heimische Angebot stark übersteigen wird. Wie wird die LSW mit den absehbar steigenden Holzpreisen umgehen können? Wie wird die künftige Rentabilität der beiden Holzkraftwerke unter diesen Umständen eingeschätzt?
  9. Sind die beiden Kraftwerke für eine gesicherte Stromerzeugung in den jeweiligen Netzgebieten nötig?
  10. Wie hoch waren die finanziellen Gewinne bzw. Verluste in den Jahren 2019 bis 2024 in den beiden Kraftwerken in Bischofferode und Piesteritz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kraftwerk)?
  11. Wofür sind die Gewinne aus den Biomassekraftwerken in der LSW bzw. dem Haushalt der Stadt Leipzig eingeplant und welche Alternativen zur Kostendeckung werden erwogen, um für den Fall gewappnet zu sein, dass die Kraftwerke aus o.g. Gründen keine Gewinne mehr abwerfen?
  12. Woher kommt das Holz für die beiden Kraftwerke? Bitte Herkunftsorte aufgeschlüsselt nach Kraftwerk und den Jahren 2019-2024 tabellarisch darstellen.
  13. Greenpeace hat 2022 gezeigt, dass auch Holz aus FFH-Gebieten in Bischofferode verbrannt wird.[2] Wie hoch war der prozentuale Anteil von Holz aus FFH-Gebieten in den letzten Jahren in den beiden Kraftwerken? Bitte aufgeschlüsselt nach Kraftwerk und den Jahren 2019-2024 tabellarisch darstellen.
  14. Deutschland will künftig Holz vermehrt zum Bauen nutzen. Laut Recherchen von ROBIN WOOD mit Wissenschaftlern waren viele der auf dem Gelände der Kraftwerke vorhandenen Stämme auch für die Nutzung in Holzprodukten oder Zellstoffherstellung verwendbar.[3] Wie wird sichergestellt, dass in den Kraftwerken der LSW kein Holz verbrannt wird, welches noch stofflich genutzt werden könnte, sei es als Sägeholz oder auch für Holz-Bausteine[4], Spanplatten, Holzdämmplatten oder ähnliche Produkte?

[1] https://www.saechsische.de/wirtschaft/regional/erneuerbare-energien-biomassekraftwerk-in-mittelsachsen-geht-pleite-4SOGTTYABZEOXMBA6BJOMKZIAM.html

[2] https://www.greenpeace.de/biodiversitaet/waelder/waelder-deutschland/scheiterhaufen-energiekrise

[3] https://www.robinwood.de/sites/default/files/20230903_Recherchebericht_Pelletwerke_Holzkraftwerke_.pdf

[4] Z.B. Holzbausystem für nachhaltigen Rohbau - TRIQBRIQ

Antwort vom 24. Juni 2025

Frage 1:

Wie hoch war die Summe der EEG‐Fördermittel in den Jahren 2019 bis 2024 in den beiden Kraftwerken in Bischofferode und Piesteritz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kraftwerk)?

 

Die Höhe der vereinnahmten, anlagenindividuellen Fördermittel hat maßgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs. Da die Stadtwerke im Wettbewerb stehen, handelt es sich sensible Informationen, die nicht öffentlich geteilt werden sollten (Betriebsgeheimnis). Die Geschäftsführung berichtet jedoch gern im zuständigen Aufsichtsrat der Stadtwerke.

 

Frage 2:

Wann laufen die jeweiligen EEG‐Förderzeiträume der Kraftwerke aus und soll eine Anschlussförderung beantragt werden? Wenn ja, wann?

 

Der Zahlungsanspruch laut anzuwendenden Fassungen des EEG beträgt für bestehende Biomasseanlagen zehn Jahre. Der Zeitraum erlischt für Bischofferode 2031 (§ 39g Abs. 3 EEG 2017) und Piesteritz 2032 (§ 39h Abs. 3 EEG 2021). Die Stadtwerke evaluieren zum gegebenen Zeitpunkt ob sie sich um eine Anschlussförderung bewerben. Das hängt vom technischen Zustand der Anlagen ab sowie von den wirtschaftlichen Parametern der Förderkulisse sowie Regulierung und Preis des Brennstoffs.

 

Frage 3:

Mittlerweile wird die EEG‐Einspeisevergütung nur noch für die Stunden gezahlt, in denen die Strompreise nicht negativ sind. In wie vielen Stunden haben die Kraftwerke aus diesem Grund in den letzten Jahren keine Förderung erhalten (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kraftwerk)?

 

Die Biomassekraftwerke unterliegen der 6h‐Regelung (EEG 2017) bzw. 4h‐Regelung (EEG 2021). Die durch die EU‐Transparenzverordnung (Nr. 543/2013) etablierte Webseite listet Monate auf, in denen aufgrund von negativen Preisen, die Regelungen zur Anwendung kamen

 

https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktpr%C3%A4mie/Marktwert%C3%BCbersicht

 

Des Weiteren kann auf der Webseite auch die Entwicklung der Spotpreise eingesehen werden (siehe:

 

https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/Transparenzanforderungen/Marktpr%C3%A4mie/Spotmarktpreis-nach-3-Nr-42a-EEG

 

Eine belastbare Aussage zum Wegfall der Förderung aufgrund negativer Strompreise zu ermitteln, wäre sehr zeitaufwendig, da hierfür mehrere Datensätze erhoben und miteinander verschnitten müssten:

 

  • Anzahl der Stunden mit negativen Preisen
  • Verfügbarkeit des Kraftwerkes in diesen und
  • etwaige Anweisung des Übertragungsnetzbetreibers zur Abregelung oder Leistungsreduzierung.

 

Vereinfachend lässt sich jedoch aus der Anzahl der Blöcke mit negativen Stunden ableiten, wann die die Kraftwerke potenziell keine Förderung erhalten hätten:             

 

 

Nicht förderungsberechtigte Stunden nach Jahr

Standort

2023

2024

Bischofferode

(6 Stunden-Regelung)

203

280

Piesteritz
(4 Stunden-Regelung)

263

389

 

 

Frage 4:

Wie schätzen die Stadtwerke die Gefahr ein, dass die beiden Kraftwerke in den kommenden Jahren unrentabel werden, da keine EEG‐Vergütung in den immer häufiger auftretenden Stunden mit negativen Strompreisen gezahlt wird?

 

Die Wirtschaftlichkeit der Biomassekraftwerke wurde und wird maßgeblich durch

 

  • den Marktpreis des verwendeten Brennstoffs und
  • durch die technische Verfügbarkeit der Kraftwerke beeinflusst.

 

In den vergangenen Jahren lag die Verfügbarkeit trotz rollierender Instandhaltungsmaßnahmen häufig unterhalb der prognostizierten Performancewerte. Im aktuellen Marktumfeld übersteigt der Brennstoff teilweise den langfristigen Grenzpreis, liegt jedoch weiterhin unterhalb des kurzfristigen Grenzpreises. Der zugrunde gelegte Grenzpreis orientiert sich am jeweils gültigen EEG‐Zuschlagspreis beider Anlagen sowie an den erwartenden fixen und variablen Kostenbestandteilen. Vor diesem Hintergrund ist der wirtschaftliche Weiterbetrieb der Anlagen derzeit mit Risiken behaftet und wird fortlaufend überprüft.

 

Frage 5:

Wie wird zudem die Wirtschaftlichkeit des Kraftwerks in Piesteritz eingeschätzt, sollte die SKW als

Wärme(Dampf)abnehmer durch eine Insolvenz ausfallen?

 

Die Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Den größten Einfluss haben hierbei die Marktpreise des eingesetzten Brennstoffs, die Verfügbarkeit der Kraftwerke sowie die zu erzielenden Einspeisevergütungen. Die wirtschaftlichen Wirkungen der Wärmelieferungen sind demgegenüber nachrangig.

 

Frage 6:

Laut der novellierten EU‐Erneuerbaren‐Energien‐Richtlinie (RED III) ist die Subventionierung von Holzkraftwerken, die Waldholz verbrennen, künftig ausgeschlossen. Das bezieht sich zwar nicht auf bestehende Subventionen, aber könnte in Zukunft eine Erneuerung der Förderung verhindern. Auf laufende Subventionen bezieht sich außerdem das noch in nationales Recht zu implementierende Verbot, die Verbrennung von „Rundholz in Industriequalität“ zu fördern. Wie bereiten sich die LSW auf diese Änderungen vor?

 

Die EU‐Erneuerbare‐Energien‐Richtlinie (RED III) ist bislang nicht in nationales Recht überführt worden.

 

Vor diesem Hintergrund bleibt abzuwarten, wie der Begriff "Rundholz in Industriequalität" im Zuge einer möglichen Novellierung der Biomassestrom‐Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt‐NachV) konkret definiert wird. Grundsätzlich erfolgt die Sortierung von Holz in Deutschland auf Basis der Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel (RVR). Darin sind Kriterien für die stoffliche und energetische Verwertung, einschließlich Energieholz, festgelegt. Ein generelles Verbot der energetischen Nutzung von “Rundholz in Industriequalität” ist auch in der RED

III nicht vorgesehen. Vielmehr handelt es sich um eine Einschränkung im Kontext der Förderung, mit dem Ziel, die Kaskadennutzung zu stärken. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa zur Bewältigung großer Holzmengen, wie sie zum Beispiel im Zuge von Kalamitäten (Stürme, Schädlingsbefall, Dürre, Brände, Krankheiten) anfallen.

 

Frage 7:

Wären die Biomassekraftwerke nach 20 Jahren Förderung heute auch ohne Subventionen rentabel?

 

Wie bereits ausgeführt, war die Rentabilität der Kraftwerke - selbst bei Erlangung der EEG‐Vergütung - angespannt. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen wird ohne Subventionen nicht möglich sein.

 

Frage 8:

Das Umweltbundesamt prognostiziert, dass die Nachfrage nach Energieholz bereits in wenigen Jahren das heimische Angebot stark übersteigen wird. Wie wird die LSW mit den absehbar steigenden Holzpreisen umgehen können? Wie wird die künftige Rentabilität der beiden Holzkraftwerke unter diesen Umständen eingeschätzt?

 

Der Betrieb der bestehenden Biomassekraftwerke unterliegt der kontinuierlichen Evaluation. Sollten sich die Rahmenbedingungen absehbar verändern, werden die Leipziger Stadtwerke prüfen, inwieweit ein Weiterbetrieb unter den veränderten Rahmenbedingungen möglich ist. Sollte dies nachhaltig nicht möglich sein, kann auch eine Schließung, Stilllegung oder ein Verkauf der Kraftwerke nicht ausgeschlossen werden.

 

Frage 9:

Sind die beiden Kraftwerke für eine gesicherte Stromerzeugung in den jeweiligen Netzgebieten nötig?

 

Die beiden Kraftwerke speisen in das Übertragungsnetz ein. Die Notwendigkeit der Kraftwerke für die gesicherte Stromerzeugung kann daher nur der zuständige Netzbetreiber beantworten, angesichts der Leistungskenndaten von 18 MW je Anlage dürften die Anlagen nicht systemrelevant sein.

 

Frage 10:

Wie hoch waren die finanziellen Gewinne bzw. Verluste in den Jahren 2019 bis 2024 in den beiden Kraftwerken in Bischofferode und Piesteritz (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Kraftwerk)?

 

Eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Ergebnisse der Kraftwerke in Bischofferode und Piesteritz kann aus wettbewerbsrelevanten Gründen nicht veröffentlicht werden. Grundsätzlich unterliegen beide Standorte betriebswirtschaftlichen Schwankungen, welche maßgeblich durch externe Faktoren wie Brennstoffpreise und ‐verfügbarkeit, regulatorische Rahmenbedingungen und technischen Verfügbarkeiten beeinflusst werden. Die wirtschaftliche Entwicklung wird kontinuierlich evaluiert und fließt in die strategische Ausrichtung der Anlagen ein.

 

 

Frage 11:

Wofür sind die Gewinne aus den Biomassekraftwerken in der LSW bzw. dem Haushalt der Stadt Leipzig eingeplant und welche Alternativen zur Kostendeckung werden erwogen, um für den Fall gewappnet zu sein, dass die Kraftwerke aus o.g. Gründen keine Gewinne mehr abwerfen? https://www.utility‐partners.de/kommunale‐finanzprobleme‐erschweren‐die‐waermewende‐und‐den‐ausbau‐nachhaltiger‐energieinfrastrukturen/

 

Eine anlagenscharfe Gewinnzuordnung und die daraus folgende Mittelverwendung aus den Biomassekraftwerken innerhalb der Leipziger Stadtwerke weder üblich noch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Wie in Unternehmen üblich, erfolgt die Ergebnisdarstellung auf Ebene des Gesamtunternehmens. Im Rahmen des internen Rechnungswesens werden dabei auch zentrale Kostenstellen und Querschnittsbereiche berücksichtigt. Die Gewinne der Leipziger Stadtwerke fließen ein in den ertragssteuerlichen Querverbund der LVV, und tragen so unter anderem zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs bei. Die Wirkungen auf den Haushalt der Stadt Leipzig werden von einer Vielzahl von Einflussfaktoren über die L-Gruppe insgesamt beeinflusst.

 

Frage 12:

Woher kommt das Holz für die beiden Kraftwerke? Bitte Herkunftsorte aufgeschlüsselt nach Kraftwerk und den Jahren 2019‐2024 tabellarisch darstellen.

 

Das von den Leipziger Stadtwerken in den Biomassekraftwerken eingesetzte Holz stammt in allen Jahren aus dem regionalen Holzmarkt mit langfristigen Partnern aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen‐Anhalt, Brandenburg (Süden), Berlin, Bayern (Norden), Thüringen, Hessen und Niedersachsen.

 

Frage 13:

Greenpeace hat 2022 gezeigt, dass auch Holz aus FFH‐Gebieten in Bischofferode verbrannt wird. Wie hoch war der prozentuale Anteil von Holz aus FFH‐Gebieten in den letzten Jahren in den beiden Kraftwerken?

Bitte aufgeschlüsselt nach Kraftwerk und den Jahren 2019‐2024 tabellarisch darstellen.

 

Die Ausweisung eines FFH‐Gebietes schließt eine reguläre Forstwirtschaft nicht aus. Im Gegenteil: zum Erhalt bestimmter Waldbilder und Bestandstypen sind regelmäßige Durchforstungen und Pflegeeingriffe nötig, um die Entwicklung des Waldes in die dem Schutzgebietszweck vorgesehene Richtung zu lenken bzw. diese beizubehalten. Die Einhaltung und Umsetzung der aus den jeweiligen Schutzgebiets‐verordnungen resultierenden Auflagen obliegt dem Waldbesitzer, kontrolliert von hoheitlich tätigen Förstern.

 

Eine Ausweisung des Anteils von Holz aus FFH‐Gebieten ist nicht möglich, da der Schutzgebietsstatus der Herkunftsflächen seitens der Leipziger Stadtwerke nicht nachgehalten wird.

 

Frage 14:

Deutschland will künftig Holz vermehrt zum Bauen nutzen. Laut Recherchen von ROBIN WOOD mit Wissenschaftlern waren viele der auf dem Gelände der Kraftwerke vorhandenen Stämme auch für die Nutzung in Holzprodukten oder Zellstoffherstellung verwendbar. Wie wird sichergestellt, dass in den Kraftwerken der LSW kein Holz verbrannt wird, welches noch stofflich genutzt werden könnte, sei es als Sägeholz oder auch für Holz‐Bausteine, Spanplatten, Holzdämmplatten oder ähnliche Produkte?

 

Da nicht jedes Holz für jeden Einsatzzweck verwendet werden kann, erfolgt durch den Waldbesitzer eine Sortierung, bei der das Holz der jeweiligen Verwendung zugeordnet wird (Sägeholz, Palette, Zellstoff, Holzwerkstoff, energetisch). Hierbei findet in Deutschland die "Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland" Anwendung. Darin sind Kriterien für die Sortierung und damit Verwendungszuführung von Holz definiert. Dabei liegt es auch im Interesse des Waldbesitzers, eine möglichst große Menge des gewonnenen Holzes einer hochwertigen und damit auch preislich interessanten Verwendung zuzuführen. Da die Ansprüche an das eingesetzte Holz bei der energetischen Nutzung am niedrigsten sind, wird hier auch ein geringer Preis für das Holz erzielt. Somit liegt es letztlich im Interesse des Waldbesitzers bzw. Lieferanten, sein Holz einer möglichst hochwertigen Verwendung zuzuführen. Aufgrund eines massiven Schädlingsbefalls können unverzügliche Holzernten erforderlich sein, um weitere Schädlingspopulationen und damit weiterer Schäden zu vermeiden. Hier kann es zu einer verstärkten energetischen Verwertung kommen, wenn aufgrund der großen Mengen und einer eingeschränkten Qualität das Holz anderweitig nicht nachgefragt wird.

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