Anfrage: Bleiberecht für Roma in Deutschland

Anfrage vom 8. April 2016 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 20. April 2016:

Am 16.05.2012 wurde in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig der Antrag V/A 210/11 (Beschluss-Nr. RBV-1213/12)  „Unterstützung der Kampagne „Alle bleiben“ – Bleiberecht für Roma in Deutschland! Humanitäres Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Roma aus den Teilrepubliken des ehemaligen Jugoslawien“ beschlossen.

Momentan ist die Situation der Roma aus dem Balkan aufgrund der aktuellen Gesetzeslage problematisch.

Auch heute noch sind viele der in Deutschland lebenden Roma aus Bosnien, Kroatien, Kosovo, Mazedonien und Serbien von Abschiebung bedroht. Viele von Ihnen sind in den letzten 20 Jahren vor Verfolgung, Diskriminierung und Ausgrenzung nach Deutschland geflohen. Ihre Kinder sind in Deutschland geboren, gehen hier zur Schule, machen eine Ausbildung, studieren. Sie leben hier als Teil unserer Gesellschaft. Sie sollen in ein Land abgeschoben werden, das schon lange nicht mehr ihre Heimat ist und dessen Sprache ihre Kinder nicht sprechen. Seit dem Beschluss der Leipziger Ratsversammlung hat sich die Situation der Roma in Deutschland, Sachsen und Leipzig nicht verbessert.

Wir fragen an:

  1. In welchem Rahmen konnte sich die Stadt Leipzig, wie im Antrag V/A 210 am 16.05.2012 beschlossen, dafür einsetzen, „dass Abschiebungen von Roma, die ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland bzw. Leipzig haben, in die Teilrepubliken des ehemaligen Jugoslawiens verhindert werden“?
  2. Wie viele Personen aus Leipzig wurden seitdem in die Länder des ehemaligen Jugoslawiens abgeschoben?
  3. Wie viele der abgeschobenen Personen lebten zu diesem Zeitpunkt bereits drei Jahre und länger in Leipzig?
  4. Wie viele der abgeschobenen Personen lebten zu diesem Zeitpunkt bereits sechs Jahre und länger in Leipzig?
  5. Wie vielen Personen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens konnte seitdem ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht werden?

Antwort der Verwaltung:

1.
Das Ordnungsamt, Ausländerbehörde, ist bestrebt, die Initiative des Stadtrates in Gänze umzusetzen. Dies geschieht durch eine umfangreiche Prüfung entsprechender Bleiberechtsmöglichkeiten und bei vorliegenden Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Zu beachten ist dabei, dass aufgrund des geltenden Aufenthaltsrechts keine ethnische Zuordnung erfolgen kann. Erschwerend gestaltet sich, dass die betroffenen Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden. Trotz der aufgezeigten Schwierigkeiten wurde durch die Ausländerbehörde niemand in die betroffene Region abgeschoben.

2.
In dem angefragten Zeitraum wurde durch die Ausländerbehörde Leipzig keine Person aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien abgeschoben.

3.
entfällt

4.
entfällt

5.
Insgesamt 189 Personen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens erhielten seitdem einen Daueraufenthalt. Inwieweit es sich dabei um Roma handelt, kann nicht beziffert werden, da die ethnische Zugehörigkeit weder erfasst noch entscheidend ist.

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