Anfrage: Bootsnutzung auf Leipziger Gewässern

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 11. November 2020

Der Nutzungsdruck auf den Leipziger Gewässern hat spürbar zugenommen.

Hierzu fragen wir an:

  1. Wie viele gewerbliche Anbieter von Booten gibt es in Leipzig und wieviele Boote sind im Einsatz?
  2. Wie viele Genehmigungen für die Nutzung von Motorbooten hat die Stadt ausgereicht und wie hat sich die Anzahl in den letzten Jahren entwickelt?
  3. Wie oft führt die Stadt Kontrollen bei Anbietern von Booten hinsichtlich Genehmigungen und Einhaltung der Ordnungsbestimmungen durch?
  4. Wie kontrolliert die Stadt das Treiben auf dem Wasser?

Antwort der Verwaltung

In Beantwortung der Fragestellungen und zum besseren Verständnis werden zunächst die Begrifflichkeiten näher ausgeführt. Aus wasser- und schifffahrtsrechtlicher Sicht wird der Oberbegriff Wasserfahrzeug verwendet. Wasserfahrzeuge sind Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf dem oder im Wasser bestimmt sind. Unterschieden wird nach der Art des Antriebs in muskelbetriebene Fahrzeuge (z.B. Kanus, Paddelboote, Tretboote oder auch Stand Up Paddling Boards) und motorbetriebene Fahrzeuge (z.B. Fahrgastschiffe, Motorboote). In der Beantwortung der Fragen wird daher der Begriff Wasserfahrzeug verwendet.

Zu 1.)

Auf den Leipziger Fließgewässern gibt es insgesamt 18 gewerbliche Anbieter, die insgesamt 475 Wasserfahrzeuge betreiben.

Auf dem Leipziger Teil des Cospudener Sees gibt es 2 gewerbliche Anbieter, die insgesamt 37 Wasserfahrzeuge betreiben.

Auf dem Leipziger Teil des Kulkwitzer Sees gibt es 2 gewerbliche Anbieter, die insgesamt 93 Wasserfahrzeuge betreiben.

  

Zu 2.)

Leipziger Fließgewässer:

Von 1999 bis 2020 wurden wasserrechtliche Gestattungen für insgesamt 185 individuell genutzte motorbetriebene Wasserfahrzeuge (z.B. Schlauchboot mit Elektromotor) und 20 gewerblich genutzte motorbetriebene Wasserfahrzeuge erteilt.

Die Verteilung ist wie folgt:

1999 – 2009: 37
2010 – 2017: 124
2018 – 2020: 44

Cospudener See (Leipziger Teil):

Für den Leipziger Teil des Cospudener Sees wurden von 2000 bis 2020 wasserrechtliche Gestattungen für insgesamt 45 individuell genutzte motorbetriebene Wasserfahrzeuge (z. B. Segelboot mit Motor als Flautenschieber) und 1 gewerblich genutztes motorbetriebenes Wasserfahrzeug erteilt.

Die Verteilung ist wie folgt:

2000 – 2009: 23
2010 – 2017: 18
2018 – 2020: 5

Kulkwitzer See (Leipziger Teil):

Für den Leipziger Teil des Kulkwitzer Sees wurden von 2000 bis 2020 wasserrechtliche Gestattungen für insgesamt 63 individuell genutzte motorbetriebene Wasserfahrzeuge (z.B. Schlauchboot mit Elektromotor) erteilt.

Die Verteilung ist wie folgt:

2000 – 2009: 42
2010 – 2017: 19
2018 – 2020: 2

  

Zu 3.)

Die Überwachung der wasserrechtlichen Gestattungen erfolgt durch die untere Wasserbehörde.

Die Wasserschutzpolizei Sachsen nimmt vollzugspolizeiliche Aufgaben auf den Gewässern im Freistaat Sachsen sowie in den dazugehörenden Häfen und Umschlagestellen wahr. Sie kontrolliert bei den gewerblichen Anbietern von Wasserfahrzeugen die Einhaltung der schifffahrtsrechtlichen Zulassung und der erteilten wasserrechtlichen Gestattung in Zusammenarbeit mit der Schifffahrtsbehörde Sachsen und der unteren Wasserbehörde. In 2020 wurden im Bereich der Leipziger Fließgewässer bei 6 gewerblichen Anbietern entsprechende Kontrollen durchgeführt.

Zur Einhaltung der Ordnungsbestimmungen auf den Gewässern werden regelmäßig Kontrollen durch die Wasserschutzpolizei Sachsen in enger Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde durchgeführt.

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