Anfrage: Das lange Warten auf die Baulandsteuer – Wann ist die Prüfung zur Einführung der Grundsteuer C abgeschlossen?

Anfrage vom 16. April 2026

Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem

Bereits im Oktober 2024 hat unsere Fraktion einen Antrag zur Einführung der Grundsteuer C in Leipzig eingereicht. Die Besteuerung soll dem Ziel dienen, Spekulation mit Bauland einzudämmen und die Einnahmesituation der Stadt Leipzig zu verbessern. Eine Verbesserung der städtischen Einnahmen ist im Rahmen der aktuellen Haushaltssituation ein entscheidender Faktor für einen nachhaltigen Weg aus der Krise. Die Fraktionen und die Stadtverwaltung einigten sich im Prozess der Haushaltsaufstellung 2025/26 darauf, dass bis zum 31.12.2025 geprüft wird, welche Grundstücke von der Grundsteuer C betroffen sind. Auf Basis der Prüfergebnisse war die Stadtverwaltung beauftragt bis spätestens 31.03.2026 eine Beschlussvorlage einzubringen, die über die Einführung der Grundsteuer C im Jahr 2027 entscheiden sollte. Im April 2026 liegen weder die Prüfergebnisse, noch der im August 2025 in der Antwort VIII-F-01632-AW-01 angekündigte “frühzeitige Sachstandsbericht”, noch die Beschlussvorlage vor.

Dazu fragen wir mit der Bitte um konkrete Antworten:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung zur Grundsteuer C? Bitte geben Sie konkret an, welche Arbeitsergebnisse bereits vorliegen, welche noch ausstehen und wann mit den Ergebnissen gerechnet werden kann?
  1. Welche konkreten fachlichen oder organisatorischen Hürden haben sich seit unserer Anfrage im August 2025 ergeben? Warum wurden der Rat oder die Fachausschüsse nicht über aufkommende Hürden informiert?  
  1. Welche Personalkapazitäten hält die Verwaltung seit Prüfungsbeauftragung bereit, und wie hat das zuständige Finanzdezernat auf die Fristenüberschreitungen ressourcentechnisch reagiert, um dem Stadtrat möglichst zeitnah ein Arbeitsergebnis vorzulegen?
  1. In der Antwort VIII-F-01632-AW-01 vom 26. August 2025 schrieb die Stadtverwaltung: “Eine transparente Information des Stadtrats und der Öffentlichkeit über den Stand der Prüfung ist jedoch vorgesehen. Ein entsprechender Sachstandsbericht wird erwartet, um frühzeitig über mögliche Herausforderungen zu informieren.” Wann beabsichtigt das Finanzdezernat, den Sachstandsbericht zu präsentieren und welche Punkte sollen dort konkret erläutert werden? Was versteht das Finanzdezernat nach doppelter Fristüberschreitung unter “frühzeitig”?

Antwort vom 29. April 2026

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung zur Grundsteuer C? Bitte geben Sie konkret an, welche Arbeitsergebnisse bereits vorliegen, welche noch ausstehen und wann mit den Ergebnissen gerechnet werden kann?

Der Prüfprozess zur möglichen Einführung der Grundsteuer C befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Zwischenzeitlich liegen erste Arbeitsergebnisse in Form einer vorläufigen Übersicht unbebauter und nach überschlägiger Prüfung als baureif eingeordneter Flurstücke vor. Die vorliegende Grundstückskulisse muss jedoch weiter fachlich validiert und bereinigt werden, insbesondere im Hinblick auf stadteigene Flächen sowie auf Grundstücke, deren Baureife im Sinne des § 25 Abs. 5 GrStG einer vertieften Prüfung bedürfen. Für eine erste überschlägige Einschätzung wurde die Ausgangskulisse von ca. 11.000 Flurstücken, die nach Merkmal Grundsteuer B als unbebaut gelten, über eine GIS-basierte Analyse geprüft und im Ergebnis auf ca. 1.800 Flurstücke reduziert.

Nach dem aktuellen Stand ist eine abschließende Bewertung zur möglichen Einführung der Grundsteuer C noch nicht möglich. Es fehlen wesentliche fachliche Grundlagen für eine belastbare Gesamtbetrachtung, insbesondere zur rechtssicheren Abgrenzung der betroffenen Grundstücke sowie zur Ermittlung des entstehenden Verwaltungsaufwandes. Diese Grundlagen werden derzeit innerhalb der Verwaltung erarbeitet und abgestimmt. Im Anschluss daran ist zeitnah mit belastbaren Aussagen zu rechnen.

  1. Welche konkreten fachlichen oder organisatorischen Hürden haben sich seit unserer Anfrage im August 2025 ergeben? Warum wurden der Rat oder die Fachausschüsse nicht über aufkommende Hürden informiert?  

Seit der letzten Berichterstattung haben sich insbesondere folgende fachliche und organisatorische Herausforderungen ergeben:

  • die rechtssichere Abgrenzung der baureifen Grundstücke unter Berücksichtigung komplexer bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Einzelfallprüfungen,
  • die notwendige Differenzierung zwischen tatsächlich baureifen und nicht baureifen Grundstücken,
  • die Erstellung einer rechtssicheren und nachvollziehbaren Dokumentationsgrundlage für mögliche Rechtsbehelfsverfahren,
  • die verwaltungsinterne Abstimmung und Zusammenführung der erforderlichen fachlichen Beiträge.

Es bestehen fachliche Hürden bei der Abgrenzung, welcher räumliche Geltungsbereich die Einführung dieser Art Grundsteuer rechtfertigen und ob diese auf Teile oder das gesamte Gemeindegebiet angewendet werden soll.

Für eine rechtssichere Anwendung ist eine hohe Sorgfalt erforderlich, so müssen bspw. Grundstücke, die trotz Unbebautheit nicht als baureif einzustufen sind, aus den o.g. Flurstücken herausgenommen werden, was in den meisten Fällen auf eine Einzelprüfung hinausläuft und einen entsprechenden personellen Aufwand bedeutet.

Weiter sind Rechenmodelle und die Höhe von Hebesätzen zu prüfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese auch für kommunale Grundstücke sowie städtische Töchter anzuwenden sind. Eine Selbstbegünstigung oder pauschale Selbstbefreiung der Kommune würde gegen den Zweck der Steuer verstoßen.

Insgesamt zeigt sich, dass der Prüfaufwand immens ist und angesichts der vorhandenen personellen Ressourcen kaum zu leisten ist.

Die Einführung der Grundsteuer C erfordert eine enge Verzahnung unterschiedlicher fachlicher Perspektiven. Die hierfür notwendigen Abstimmungs- und Qualitätssicherungsprozesse nehmen einen entsprechenden zeitlichen Rahmen in Anspruch.

Eine gesonderte Information der Gremien über einzelne Zwischenschritte ist bislang nicht erfolgt, da zunächst ein abgestimmter und belastbarer Gesamtstand dargestellt werden soll. Auch das Dezernat Finanzen hatte sich erhofft, mit der Erarbeitung der relevanten Inhalte früher fertig zu werden und den Stadtrat zeitnaher einbinden zu können.

  1. Welche Personalkapazitäten hält die Verwaltung seit Prüfungsbeauftragung bereit, und wie hat das zuständige Finanzdezernat auf die Fristenüberschreitungen ressourcentechnisch reagiert, um dem Stadtrat möglichst zeitnah ein Arbeitsergebnis vorzulegen?

Die Prüfung erfolgt derzeit unter Einbindung bestehender Personalkapazitäten im Finanzdezernat sowie in den fachlich zuständigen Bereichen für Stadtentwicklung und Bau.

Für eine mögliche Einführung der Grundsteuer C ist mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu rechnen. Dieser umfasst insbesondere die fachliche Prüfung und Dokumentation der Baureife, die Abgrenzung nicht baureifer Grundstücke, die Erstellung und Fortschreibung der erforderlichen Allgemeinverfügung sowie die Begleitung von Rechtsbehelfsverfahren.

Die hierfür erforderlichen Aufwandsabschätzungen, insbesondere hinsichtlich des zusätzlichen Personalbedarfs (VZÄ) und der daraus resultierenden Personalkosten, werden derzeit im Rahmen der verwaltungsinternen Abstimmungen erarbeitet.

Da die entsprechenden fachlichen Grundlagen noch nicht vollständig vorliegen, kann der zusätzliche Personal- und Kostenaufwand derzeit noch nicht abschließend beziffert werden. Eine Differenzierung nach einmaligem Einführungsaufwand und laufendem jährlichem Aufwand ist daher gegenwärtig noch nicht belastbar möglich.

  1. In der Antwort VIII-F-01632-AW-01 vom 26. August 2025 schrieb die Stadtverwaltung: “Eine transparente Information des Stadtrats und der Öffentlichkeit über den Stand der Prüfung ist jedoch vorgesehen. Ein entsprechender Sachstandsbericht wird erwartet, um frühzeitig über mögliche Herausforderungen zu informieren.” Wann beabsichtigt das Finanzdezernat, den Sachstandsbericht zu präsentieren und welche Punkte sollen dort konkret erläutert werden? Was versteht das Finanzdezernat nach doppelter Fristüberschreitung unter “frühzeitig”?

Das Bedauern, nicht früher ein qualitativ ansprechendes und umfassendes Arbeitsergebnis vorlegen zu können, teilt das Finanzdezernat. Die Erarbeitung gestaltet sich umfangreicher als gedacht und weist eine starke Abhängigkeit zu Informationen aus anderen Bereichen der Verwaltung auf.  Eine belastbare Darstellung setzt den Abschluss der laufenden fachlichen Abstimmungen sowie die vollständige Verfügbarkeit der hierfür erforderlichen Datengrundlagen voraus. Diese werden derzeit innerhalb der Verwaltung zusammengeführt.

Der Begriff „frühzeitig“ bezieht sich darauf, zeitnah nach Vorliegen aller relevanten Informationen innerhalb der Stadtverwaltung, Ergebnisse transparent in die Gremien zu übermitteln. Aufgrund der laufenden Abstimmungs- und Qualitätssicherungsprozesse sowie der noch nicht vollständig vorliegenden Grundlagen konnte dieser Anspruch zu

  • Stand der Identifikation und Bewertung potenziell betroffener Grundstücke,
  • methodische Grundlage der Abgrenzung baureifer Flächen,
  • aktualisierte Einschätzung der potenziellen Mehreinnahmen,
  • Darstellung des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes einschließlich Personalbedarf und -kosten,
  • Bewertung rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen

bislang nicht im ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen umgesetzt werden.

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