Anfrage: Die vierte Nachfrage! Wo bleibt der Maßnahmenkatalog zum Bienenschutz?

Anfrage zur Beantwortung am 15. Juni 2022

Am 18. April 2018 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erarbeitung eines „Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“. Dabei sollten die Pflegegrundsätze für die Bewirtschaftung der Flächen des öffentlichen Grüns der Stadt Leipzig entsprechend aktualisiert und angepasst werden.

Ein Jahr später, im April 2019, fragte unsere Fraktion in der Ratsversammlung nach, wie der Stand der Erarbeitung sei und wann der Maßnahmenkatalog dem Stadtrat vorgelegt wird, da seitens der Umweltvereine/-verbände gespiegelt wurde, dass diese bis dahin noch nicht einmal eingeladen wurden, sich zu beteiligen. Bürgermeister Rosenthal teilte mit, dass die Erarbeitung angeblich seit Mai 2018 im Gange sei und nach zwischenzeitlicher Einbindung der Umweltvereine /-verbände dem Stadtrat bis Ende 2019 zugehen würde. Als Vorlage sollte dabei der Dresdner Katalog genutzt und an die speziellen Gegebenheiten im Stadtgebiet von Leipzig angepasst werden. Wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung sei auch die Überarbeitung der Pflegegrundsätze durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer, welche sich ebenfalls in Überarbeitung befänden, so Rosenthal damals.

Eine Einbeziehung der Umweltvereine und –verbände erfolgte dann im Sommer 2019 und veranlassten unter anderem Ökolöwe und BUND zu Stellungnahmen hinsichtlich der verspäteten Einbeziehung und der beabsichtigten konzeptionellen Ansätze und Maßnahmen.

Einer Antwort auf erneute Nachfrage antwortet die Verwaltung im Januar letzten Jahres (VII-F-02257-AW-01), dass der Maßnahmenkatalog in erster Form intern vorliege. Eine Veröffentlichung des „Maßnahmenkataloges zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“ erfolgte dann aber nicht

In einer dritten Anfrage im Juli 2021 wurde dann dargestellt, dass sich die Beschlussvorlage zum „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“ (BMK) im Mitzeichnungsverfahren bei den Dezernaten befände und nach Bestätigung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters dem Stadtrat zur Beschlussfassung übergeben wird. Auch ein weiteres Jahr später muss leider konstatiert werden, dass der Ratsbeschluss nicht wie mehrfach zugesagt umgesetzt wurde.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Gründe sind für die weiteren Verzögerungen ursächlich, dass der Stadtratsbeschluss vom April 2018 nach wie vor nicht umgesetzt ist?
  2. Was wird unternommen, um die Hindernisse aus dem Weg zu räumen und den Maßnahmenkatalog dem Stadtrat umgehend vorzulegen und mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen?
  3. Welche Schritte zum Bienenschutz wurden seit dem Stadtratsbeschluss bereits durch die Verwaltung unternommen und welche weiteren Maßnahmen sind wann geplant?
  4. Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen werden für die zielgerichtete Umsetzung dieser Maßnahmen seitens der Verwaltung eingeschätzt und eingeplant?

 

Schriftliche Antwort vom 14. Juni 2022

  1. Welche Gründe sind für die weiteren Verzögerungen ursächlich, dass der Stadtratsbeschluss vom April 2018 nach wie vor nicht umgesetzt ist?

 

In Aufgabenwahrnehmung als untere Naturschutzbehörde hat das Amt für Umweltschutz (AfU) der Stadt Leipzig einen ersten Entwurf erarbeitet und im Jahr 2019 mit den städtischen Ämtern, dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig und den Tochterunternehmen der Leipziger Gruppe (Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke und Sportbäder) und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) abgestimmt.

Insbesondere zwischen dem Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) und AfU fand ein intensiver fachlicher Austausch statt. Zahlreiche Anmerkungen des ASG wurden bei der Überarbeitung des ersten Entwurfes in die vorliegende Fassung übernommen.

 

Nach einer zweiten Beteiligungsrunde im Jahr 2020 wurde unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen die vorliegende 1. Fassung des „Maßnahmenkataloges zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“ erstellt.

 

Wie in der Antwort auf die schriftliche Anfrage in der Ratsversammlung vom 01.07.2021 ausgeführt, befand sich diese Vorlage im Mitzeichnungsverfahren. Infolge Nichtmitzeichnung dieser Vorlage, u. a. Formulierung eines Stellenmehrbedarfs, musste die Vorlage überarbeitet werden.

 

Die Neufassung wurde im Ergebnis der Gespräche zum Doppelhaushalt 2023/2024 wiederum in das Mitzeichnungsverfahren gegeben. Auch aktuell liegen Nichtmitzeichnungen vor. Ziel ist es trotzdem, die Vorlage nunmehr zeitnah für die Dienstberatung des Oberbürgermeisters und damit für den Stadtrat zur Beschlussfassung anzumelden.

 

  1. Was wird unternommen, um die Hindernisse aus dem Weg zu räumen und den Maßnahmenkatalog dem Stadtrat umgehend vorzulegen und mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen?

 

Siehe dazu Antwort zu 1.

 

  1. Welche Schritte zum Bienenschutz wurden seit dem Stadtratsbeschluss bereits durch die Verwaltung unternommen und welche weiteren Maßnahmen sind wann geplant?

 

Die Stadt Leipzig engagiert sich als Mitgliedskommune im Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt beim planen, bauen und bewirtschaften seit vielen Jahren für die Biodiversität und den Bienenschutz.

 

So verzichtet die Stadt Leipzig bei der Bewirtschaftung der grünen Infrastruktur bereits seit vielen Jahren auf den Einsatz von Pestiziden und bringt auf vielen ehemaligen Pflanzflächen die blütenreiche und sehr bienenfreundliche Leipziger Mischung mit ein- und mehrjährigen Blühpflanzen aus, bestehend aus ca. 40 verschiedenen Wildblumen und alten Kultursorten.

 

Seit 2019 wurden über 20 Blühstreifen im gesamten Stadtgebiet angelegt, mit dem Ziel Rasenflächen oder sogenannte Langgarswiesen, in standortheimische, artenreiche Blühwiesen umzuwandeln. Dieses Projekt wird seitdem jährlich durch die Hochschule Anhalt vegetationskundlich begleitet und entsprechende Hinweisen und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des Blühwiesenmanagements unterbreitet. So findet eine ständige Begleitung und Weiterentwicklung dieser Maßnahmen statt. Im Herbst dieses Jahres soll dieses Projekt entsprechend den im Amt für Stadtgrün und Gewässer zur Verfügung stehenden Kapazitäten auf weitere Flächen ausgeweitet werden.

 

Im Zuge des Pflegekonzeptes Johanna- und Clara-Zetkin-Park ist der Anteil von Wiesenflächen im ersten Schritt im Johannapark in erheblichem Umfang ausgeweitet worden und die Anreicherung der Wiesen über die Ansaat mit gebietsheimischen Saatgut und über die Mahdgutübertragung vorgenommen worden. Diese Maßnahmen werden im nächsten Schritt auf den Clara-Zetkin-Park und in der Folge auf weitere Parkanlagen ausgedehnt.

 

Außerdem sind bei der Sanierung und der Neunanlage von Grün- und Parkanalgen artenreiche und gebietsheimsiche Wiesen- und Blühflächen fester Bestandteil der Planung und des Baus. Als aktuell fertig gestelltes Projekt ist hier die Rietschke-Aue Sellerhausen zu nennen.

 

Darüber hinaus engagiert sich das Leipziger Kleingartenwesen und den Umweltverbänden mit dem Wettbewerb „Naturnaher Kleingärten“, aktuell auch wieder in diesem Jahr, zu den Thema Arten- und Blütenreichtum in den Kleingärten.

 

Anlage:

 

Anhang 1 zum BMK: Bestehende Initiativen der Stadt Leipzig

 

 

  1. Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen werden für die zielgerichtete Umsetzung dieser Maßnahmen seitens der Verwaltung eingeschätzt und eingeplant?

 

Die unter 3. benannten Maßnahmen wurden und werden in den Fachämtern geplant und umgesetzt.

 

Das Amt für Umweltschutz sieht im überarbeiteten Entwurf der Beschlussfassung (siehe 1.) einen mit der Umsetzung des Maßnahmenkataloges verbunden Personal(mehr)bedarf in der initialen Umsetzungsphase vor.

 

Das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport hat hierzu in der Stellenanmeldung zum Doppelhaushalt 2023/2024 priorisiert.

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