Anfrage: Digitale und barrierefreie Verwaltungsabläufe, Beratung und Erreichbarkeit des Sozialamtes

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung im Rahmen der Ratsversammlung am 20. Januar 2021

 

Nicht zuletzt ist gerade während der Corona-Pandemie ein digitales Arbeiten und auch digitaler Austausch notwendig. Dazu bedarf es neben der weiteren Beratung der Betroffenen auch der Stadtverwaltung Leipzig.

Der Internetauftritt der Eingliederungshilfe verweist derzeit nicht auf die Änderungen durch das BTHG und das breite Spektrum an Teilhabeleistungen wie u.a. persönliches Budget oder Assistenzleistungen.

Uns interessiert der aktuelle Umfang und die Qualität des Beratungsangebots als auch die Möglichkeit der barrierefreien digitalen Erreichbarkeit des Sozialamtes (EGH). Gem. § 32 SGB IX erbringen die Sozialhilfeträger eine unabhängige ergänzende Beratung:

  1. Welche konkreten Planungen liegen diesbezüglich für den Bereich der Eingliederungshilfe vor? Ist ein System zur medienbruchfreien elektronischen Antragsbearbeitung geplant?
  2. Gibt es Planungen zur Optimierung des Internetauftritts, um Bürger*innen das breite Spektrum an möglichen Leistungen der EGH aufzuzeigen? Wenn ja, welche? Und wann werden Sie umgesetzt?

Antwort der Verwaltung:

Zu 1.)

Beratungsgrundlage für das Sozialamt als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist § 106 SGB IX. Für die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung gemäß § 32 SGB IX stehen Ratsuchenden in Leipzig Angebote folgender drei Träger für Beratungen zur Verfügung: Offener Dialog e.V., LunA - Leipzig und Autismus e. V. und Leben mit Handicaps e.V.

Die Beratung erfolgt im persönlichen Gespräch oder telefonisch und schriftlich, per E-Mail oder via Schriftverkehr. Aufgrund der Corona-Pandemie finden Beratungen zurzeit überwiegend telefonisch und schriftlich (z.B. E-Mail) statt. Für notwendige persönliche Beratungen finden Gespräche im Sozialamt oder zu Hause statt.

Leistungen der Eingliederungshilfe unterliegen dem Antragserfordernis gemäß § 108 SGB IX. Für etwa 75 % der Leistungen werden die Antragsformulare auf der Homepage der Stadt Leipzig unter dem Suchbegriff ‚Eingliederungshilfe' zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Eine medienbruchfreie Verarbeitung erfolgt derzeit nicht. Für den Bereich der Eingliederungshilfe ist eine elektronische Antragstellung einschließlich einer medienbruchfreien elektronischen Antragsbearbeitung ab dem Jahr 2023 geplant. Die Stadt Leipzig plant dabei auf die bundesweite Entwicklung eines Systems für die Eingliederungshilfe im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes zurückzugreifen. Federführung für die Entwicklung eines solchen Systems für die Leistungen der Eingliederungshilfe hat das Land Niedersachsen. Ausgehend vom Ergebniss der Lösung aus Niedersachsen kann die Stadt Leipzig das weitere Vorgehen planen.

Zu 2.)

Mit Inkrafttreten der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2020 wurde der städtische Internetauftritt der Eingliederungshilfe überarbeitet und angepasst. Im Laufe des ersten Quartals 2021 werden Informationen zu Leistungsangeboten ergänzt.

Für Menschen mit Sehbehinderung verfügt der Internetauftritt der Stadt über eine Vorlesefunktion. Darüber hinaus ist vorgesehen, Informationen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe sowie zur Antragstellung im laufenden Jahr in leichter Sprache anzubieten.

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