Anfrage: Ehemalige Jugendherberge am Auensee – Quo vadis?

Seit vielen Jahren steht die ehemalige Jugendherberge am Auensee nunmehr verlassen und leer. Sie hebt sich damit in höchst unschöner Weise von den liebevoll sanierten Objekten Haus Auensee, Gasthaus und Bootsverleih, Parkeisenbahn- und Spielplatzgelände ab. Zahlreiche Initiativen vor Ort, der Bürgerverein Möckern-Wahren und die anliegenden Gewerbetreibenden haben den See zu einem attraktiven Naherholungsgebiet werden lassen. Gespräche mit dem Parkeisenbahn-Trägerverein, dem dieses Objekt als Vereinssitz angeboten wurde, scheinen gescheitert zu sein.
Das Objekt wurde mit Abgabeschluss Dezember 2014 (!!!) im Amtsblatt zur Verpachtung ausgeschrieben. Nicht in einer Konzeptvergabe, sondern nach Höchst-Pachtgebot. Damit wurde der Wunsch nach einer einfachen Radler-Herberge nicht nur nicht gefördert, sondern bewusst jedweder kommerziellen Nutzung Tür und Tor geöffnet. Trotz dieses freizügigen ja bedingungslosen Angebotes, kam es im zuständigen Grundstücksverkehrsausschuss nie zu einer Beratung über die Verpachtung des Objektes.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Gebote sind insgesamt zum Stichtag eingegangen?
  2. Warum kam das Objekt bis heute nicht zur Vermietung/Verpachtung?
  3. Gibt es objektive technische oder andere Probleme, die eine Vermietung/Verpachtung verhindern und was wird die Stadt in die Wege leiten, um diese zu lösen?
  4. Gab es ein Interesse des Parkeisenbahnvereins, dieses Objekt als Vereinssitz ggf. mit weiteren öffentlichen Nutzungen zu übernehmen, und warum sind diese Gespräche gescheitert?

 

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 24. August 2016:

Bürgermeister Albrecht: Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Zur Frage 1. Insgesamt sind 14 Gebote termingerecht eingegangen.

Zur Frage 2. Entgegen der Fragestellung ist das Objekt nicht zur Vermietung oder Verpachtung vorgesehen. Es ist die Vergabe eines Erbbaurechts über 30 Jahre beabsichtigt. Das Liegenschaftsamt steht bereits in Verhandlungen mit einem Bieter. Zur zukünftigen Nutzung war der spezielle Einzelfall zu prüfen. Die Vorhaben müssen dem Charakter des Gebietes entsprechen und sich der Landschafts- und Grünordnungsplanung anpassen. Durch die Lage des Objektes gestaltet sich die Nutzung zugegebenermaßen schwierig. Der Zugang zum Grundstück ist für jeglichen motorisierten Verkehr gesperrt. Be- und Entladungen kann der zukünftige Erbbaurechtberechtigte, wenn überhaupt, nur mit Sondergenehmigung durchführen. Die Ämter der Stadt Leipzig kennen die Ausschreibung und sind im Vorfeld abgefragt worden. Der zukünftige Erbbauberechtigte klärt gegenwärtig im Rahmen einer Bauvoranfrage die Eckpunkte für den Erbbaurechtsvertrag, um sicherzugehen, dass sich sein geplantes Vorhaben dem Auenseegebiet anpasst und noch eine Nutzungserlaubnis erteilt werden kann.

Die Antwort auf Frage 3 war schon in der Antwort auf Frage 2 enthalten.

Zur Frage 4. Mehrere Vereinsmitglieder der Parkeisenbahn haben unabhängig voneinander vor der Ausschreibung das Objekt besichtigt. Da sich das Objekt in einem eher schlechteren Zustand befindet und nach grober Einschätzung mindestens 150.000 Euro investiert werden müssen, hat der Verein dann davon Abstand genommen. Der Höchstbietende im Verfahren plant jedoch eine Zusammenarbeit mit der Parkeisenbahn Auensee e. V. Über die Inhalte hat man sich aber aufgrund der noch nicht ganz klaren Nutzungsform des Gebäudes
noch nicht verständigt.

Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen):
Wurde dieses Objekt auch dem Betreiber der Pavillonanlage angeboten?

Bürgermeister Albrecht: Die Ausschreibung war öffentlich. Es gab keine Einschränkungen. Es hätte jeder den Arm heben können. Das Liegenschaftsamt fordert niemanden dezidiert zu einer Bewerbung auf.

Stadtrat Deissler (Bündnis 90/Die Grünen):
Hatte sich dieser Betreiber denn beworben?

Bürgermeister Albrecht: Das müsste ich nachschauen; das weiß ich jetzt nicht. - Ich höre gerade den Zwischenruf von Herrn Dyck: Das ist möglicherweise vertraulich. Ob er möchte, dass das bekannt wird, weiß ich nicht. - Aber lassen Sie uns noch einmal ins Gespräch kommen. Ich schaue nach, ob, und dann prüfe ich, ob ich darf.

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