Anfrage: Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Anfrage vom 11. Februar 2016

Seit Januar stehen die Krankenkassen in der Pflicht eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge herauszugeben, wenn sich das Bundesland dazu entschließt.
Am 20.05.2015 wurde in der Ratsversammlung beschlossen, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird zu prüfen, ob und auf welche Art und Weise die Stadt Leipzig auf vertraglicher Ebene mit einer Krankenkasse die Übernahme der Krankenbehandlung von Leistungsberechtigten nach den §§ 1, 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) durch die Ausgabe von Versichertenkarten gewährleisten kann. (Beschluss zum VI-A-00949)

Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen und des immer schwerer werdenden Verwaltungsaufwands für Ärzte, Gesundheitsamt und Sozialamt, sowie die weiterhin, durch die bisherige Praxis mit Vergabe von Krankenscheinen komplizierte Situation für Geflüchtete, ist eine Gesundheitskarte dringender denn Je.

Wir fragen daher an:

  1. Wie sind die bisherigen Ergebnisse der Prüfung zur Übernahme der Krankenbehandlung von Leistungsberechtigten nach den §§ 1, 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)?
  2. Steht der OBM diesbezüglich in Kontakt mit dem Land Sachsen – inwieweit ist eine sachsenweite Lösung in der Zukunft möglich?
  3. Welchen Weg sieht die Verwaltung auch gegen eine Entscheidung auf Landesbene, die bisherige Praxis der Vergabe von Krankenscheinen durch das Sozialamt in Leipzig für Ärzte und Patienten zu erleichtern und vereinfachen?

Antwort vom 1. März 2016

Zu 1.
Die Prüfungen und Bewertungen zur Einführung einer Versichertenkarte sind noch nicht ab­  geschlossen.

Zu 2.
Die Landesregierung des Freistaates Sachsen hat nach der Beschlussfassung zum Asyl­verfahrensbeschleunigungsgesetz entschieden, dass es keine einheitliche Lösung für die Einführung einer Versichertenkarte für Asylbewerber in Sachsen geben wird. Den Kommu­nen und Landkreisen wurde die Möglichkeit eigener Lösungen eingeräumt.

Die AOK Sachsen steht dem Abschluss einer Vereinbarung für eine Versicherungskarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz offen gegenüber, wenn diese Regelung einheitlich für ganz Sachsen getroffen wird und alle gesetzlichen Krankenversi­  cherungen in diese Vereinbarung einbezogen werden.

Auf Bundesebene wird derzeit durch die kommunalen Spitzenverbände und den GKV-Spit­  zenverband eine Bundesrahmenempfehlung zur Übernahme der Krankenbehandlung für Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes verhandelt. Die Stadt Leipzig bringt sich in diese Diskussion trotz der bislang bestehenden sächsischen Vorbehalte ein.

Zu 3.
Die Verwaltung prüft die Ergebnisse aus der Einführung von Versichertenkarten in anderen Bundesländern und Städten. Ein möglicher Lösungsvorschlag zur Einführung in Leipzig wird bis zur Sommerpause 2016 erarbeitet

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