Anfrage: Einsatz von externen Gebärdensprachdolmetschenden in der Stadtverwaltung Leipzig 2023 und 2024
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 12. Febuar 2025
Knapp 1% der Menschen in Deutschland sind gehörlos, das wären etwa 6000 Menschen in Leipzig. Eine demokratische Gesellschaft kann es sich nicht leisten, Menschen von ihrem Recht auf Teilhabe, Beteiligung und Selbstwirksamkeit auszuschließen.
Es ist im Zuge der Teilhabe daher essentiell zu betonen, dass Personen, die auf eine Gebärdensprachdolmetschung angewiesen sind, Behördentermine niemals spontan oder kurzfristig wahrnehmen können. Sie haben oft monatelang Wartezeit, bis sie einen Termin wahrnehmen können. Auch die Übersetzung von Ratsversammlungen, Bürger*innenbeteiligungen und Veranstaltungen der Stadt sollten dringend angeboten werden, da sie Teilhabe erst ermöglicht.
Zu 1.: Zu beachten ist hier, dass Angebote oft erst dann angenommen werden, wenn sie tatsächlich vorhanden sind.
Wir fragen an:
1. Wie viele Anfragen nach Gebärdensprachdolmetschenden gab es im Jahr 2023 und im Jahr 2024 bei
a) offiziellen Veranstaltungen der Stadt Leipzig
b) Ratsversammlungen, Beirats- und Ausschusssitzungen
c) Beratungsangeboten der Stadt Leipzig
d) Terminen in Ämtern der Stadt Leipzig
e) Bürger*innenbeteiligungen
f) Veranstaltungen, Versammlungen der städtischen Eigenbetriebe?
Die Zahlen bitte ins Verhältnis zur Gesamtzahl setzen.
2. Wie viele proaktive Angebote von Gebärdensprachdolmetschenden gab es im Jahr 2023 und im Jahr 2024 bei
a) offiziellen Veranstaltungen der Stadt Leipzig
b) Ratsversammlungen, Beirats- und Ausschusssitzungen
c) Beratungsangeboten der Stadt Leipzig
d) Bürger*innenbeteiligungen
e) Veranstaltungen, Versammlungen der städtischen Eigenbetriebe?
Die Zahlen bitte ins Verhältnis zur Gesamtzahl setzen.
3. Wie hoch waren Kosten die für extern beauftragte Gebärdensprachdolmetschende im Jahr 2023 und im Jahr 2024? Wie hoch waren die geplanten Kosten?
4. Wie lange im Voraus muss eine externe Gebärdensprachdolmetschung gebucht werden, damit sie garantiert am gewünschten Datum stattfinden kann? Bitte Aufschlüsseln nach Anfragen für persönliche Berhördentermine und Angebote der Stadt zur Beteiligung und Teilnahme an Sitzungen.
5. Wie viele Veranstaltungen und Sitzungen konnten in den Jahren 2023 und 2024 nicht mit Gebärdensprachdolmetschenden besetzt werden?
6. Wie lange warten Menschen, die auf Gebärdensprachdolmetschende angewiesen sind, auf einen Behördentermin mit Gebärdensprachdolmetschenden?
7. Können die städtischen Eigenbetriebe den Pool an Gebärdensprachdolmetschenden nutzen und wenn ja, über welchen Weg?
8. Wann wird die Übersetzung der Ratsversammlung oder des Livestreams der Ratsversammlung angestrebt?
Antwort vom 11. Februar 2025
Vorbemerkung:
Anfragen nach Gebärdensprachdolmetschenden und Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetschende werden nicht statistisch erfasst. In vielen Fällen kommen betroffene Personen bereits in Begleitung von Gebärdensprachdolmetschenden zu ihren Terminen, ohne dass dies erfasst wird. Da keine statistische Erfassung erfolgt, wurden die nachfolgenden Daten innerhalb der Stadtverwaltung abgefragt. Alle Angaben haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können daher nur einen ungefähren Überblick bieten.
1. Wie viele Anfragen nach Gebärdensprachdolmetschenden gab es im Jahr 2023 und im Jahr 2024 bei
- offiziellen Veranstaltungen der Stadt Leipzig
- Ratsversammlungen, Beirats- und Ausschusssitzungen
- Beratungsangeboten der Stadt Leipzig
- Terminen in Ämtern der Stadt Leipzig
- Bürger*innenbeteiligungen
- Veranstaltungen, Versammlungen der städtischen Eigenbetriebe?
Die Abfrage innerhalb der Stadtverwaltung ergab, dass im Jahr 2023 folgende Anfragen nach Gebärdensprachdolmetschenden gestellt wurden:
- 2 Anfragen bei offiziellen Veranstaltungen der Stadt Leipzig
- 6 Anfragen bei Ratsversammlungen, Beirats- und Ausschusssitzungen
- 10 Anfragen bei Beratungsangeboten der Stadt Leipzig
- 48 Anfragen bei Terminen in Ämtern der Stadt Leipzig
- 6 Anfragen bei Bürger/-innenbeteiligungen
- 1 Anfrage bei Veranstaltungen und Versammlungen der städtischen Eigenbetriebe
Im Jahr 2024 wurden folgende Anfragen nach Gebärdensprachdolmetschenden gestellt:
- 1 Anfrage bei offiziellen Veranstaltungen der Stadt Leipzig
- 6 Anfragen bei Ratsversammlungen, Beirats- und Ausschusssitzungen
- 37 Anfragen bei Beratungsangeboten der Stadt Leipzig
- Keine Anfragen bei Terminen in Ämtern der Stadt Leipzig
- 2 Anfragen bei Bürger/-innenbeteiligungen
- Keine Anfragen bei Veranstaltungen und Versammlungen der städtischen Eigenbetriebe
2. Wie viele proaktive Angebote von Gebärdensprachdolmetschenden gab es im Jahr 2023 und im Jahr 2024 bei
- offiziellen Veranstaltungen der Stadt Leipzig
- Ratsversammlungen, Beirats- und Ausschusssitzungen
- Beratungsangeboten der Stadt Leipzig
- Bürger*innenbeteiligungen
- Veranstaltungen, Versammlungen der städtischen Eigenbetriebe?
Die Zahlen bitte ins Verhältnis zur Gesamtzahl setzen.
Die Abfrage innerhalb der Stadtverwaltung ergab, dass es im Jahr 2023 proaktive Angebote von Gebärdensprachdolmetschenden in folgendem Umfange gegeben hat:
- Offizielle Veranstaltungen der Stadt Leipzig: 21 Angebote
- Ratsversammlungen, Beirats- und Ausschusssitzungen: 6 Angebote
- Beratungsangebote der Stadt Leipzig: Keine Angebote
- Bürger/-innenbeteiligungen: Keine Angebote
- Veranstaltungen und Versammlungen der städtischen Eigenbetriebe: 14 Angebote
Im Jahr 2024 gab es folgende proaktive Angebote von Gebärdensprachdolmetschenden in verschiedenen Bereichen der Stadt Leipzig:
- Offizielle Veranstaltungen der Stadt Leipzig: 21 Angebote
- Ratsversammlungen, Beirats- und Ausschusssitzungen: 6 Angebote
- Beratungsangebote der Stadt Leipzig: 21 Angebote
- Bürger/-innenbeteiligungen: 32 Angebote
- Veranstaltungen und Versammlungen der städtischen Eigenbetriebe: 16 Angebote
Zur Gesamtzahl städtischer Veranstaltungen und von Beratungsangeboten liegen keine Angaben vor.
3. Wie hoch waren Kosten die für extern beauftragte Gebärdensprachdolmetschende im Jahr 2023 und im Jahr 2024? Wie hoch waren die geplanten Kosten?
Im Referat Kommunikation ist die Fachstelle für barrierefreie Kommunikation verortet. Sie berät und unterstützt die Kernverwaltung in allen Belangen der barrierefreien Kommunikation. Für die barrierefreie Kommunikation steht ein Budget von 40.000 Euro jährlich zur Verfügung. Das Budget wird für alle barrierefreien Kommunikationsformen verwendet, unter anderem auch für Gebärdendolmetschende. Die Ämter und Referate können einen Antrag auf Kostenübernahme von barrierefreier Kommunikation stellen. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt das Referat Kommunikation die in Rechnung gestellten Kosten. Im Jahr 2023 wurden Aufwendungen in Höhe von rund 13.000 Euro und im Jahr 2024 in Höhe von rund 9.800 Euro für Gebärdensprachdolmetschende in Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Beteiligungsformaten der Stadt Leipzig aus diese Budget finanziert.
Entsprechend der Abfrage innerhalb der Stadtverwaltung wurden darüber hinaus Aufwendungen für Gebärdensprachdolmetschende in Höhe von rund 28.800 Euro im Jahr 2023 und in Höhe von rund 44.300 Euro im Jahr 2024 aus den Budgets der Fachämter, Referate und Eigenbetriebe finanziert.
4. Wie lange im Voraus muss ein externes Gebärdensprachdolmetschen gebucht werden, damit sie garantiert am gewünschten Datum stattfinden kann? Bitte Aufschlüsseln nach Anfragen für persönliche Behördentermine und Angebote der Stadt zur Beteiligung und Teilnahme an Sitzungen.
Die Fachstelle für barrierefreie Kommunikation der Stadt Leipzig empfiehlt, Anfragen und Buchungen mindestens drei Monate vor dem Einsatztermin zu stellen. Für Großveranstaltungen wird eine Planung mit einem Jahr Vorlaufzeit empfohlen.
5. Wie viele Veranstaltungen und Sitzungen konnten in den Jahren 2023 und 2024 nicht mit Gebärdensprachdolmetschenden besetzt werden?
Die Daten werden nicht erfasst.
6. Wie lange warten Menschen, die auf Gebärdensprachdolmetschende angewiesen sind, auf einen Behördentermin mit Gebärdensprachdolmetschenden
Die Daten werden nicht erfasst. Gehörlose Menschen organisieren den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden häufig eigenständig.
7. Können die städtischen Eigenbetriebe den Pool an Gebärdensprachdolmetschenden nutzen und wenn ja, über welchen Weg?
In der Stadtverwaltung gibt es keinen Pool an Gebärdensprachdolmetschenden.
Das Budget für barrierefreie Kommunikation des Referates Kommunikation steht ausschließlich der Kernverwaltung zur Verfügung. Vorhaben der Eigenbetriebe werden daraus nicht finanziert.
8. Wann wird die Übersetzung der Ratsversammlung oder des Livestreams der Ratsversammlung angestrebt?
Das Dolmetschen der bis zu acht Stunden langen Ratsversammlung in Gebärdensprache ist sehr kosten- und arbeitsintensiv. Eine Übersetzung der Ratsversammlung ist aus diesem Grund aktuell nicht geplant. Das Referat Kommunikation informiert sich fortlaufend, ob es KI-gestützte technische Alternativen gibt.