Anfrage: Einwegkunststofffondsgesetz & Zero Waste

Anfrage vom 8. Mai 2025 zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. Mai 2025

Seit dem 01.01.2024 ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondG) in Kraft. Dieses regelt Abgabesätze für Hersteller für verschiedene Einwegkunststoffprodukte sowie die Auszahlung des Fonds an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Diese können ihre Kosten für Abfallbeseitigung (Sammlungskosten, Reinigungskosten, Sensibilisierungskosten und Datenerhebungs- und -übermittlungskosten) geltend machen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sollten diese Einnahmen für die Leipziger Stadtreinigung erschlossen werden.

Die Meldungen für 2024 für Kommunen und Hersteller beim Umweltbundesamt wurden bis zum 15.06.2025 verlängert.

https://www.einwegkunststofffonds.de/de

Der Stadtrat Leipzig hat 2022 beschlossen, Zero Waste City werden zu wollen. Dazu soll ein Zero-Waste-Konzept erarbeitet werden, welches darauf abzielt, Müllmengen zu reduzieren und Ressourcen in Kreisläufen zu führen. Einige Bürgerbeteiligungen dazu haben schon stattgefunden. Laut Aussage auf der Leipziger Webseite zu dieser Bürgereteiligung sollte das Konzept bis Ende 2024 vorliegen.

Deshalb fragen wir an:

  1. Hat sich die Stadt Leipzig bzw. die Stadtreinigung Leipzig bereits als Anspruchsberechtigter registriert? Wenn nein, warum nicht, und plant sie dies noch zu tun?
  2. Gibt es bei der Stadtreinigung eine Stelle, welche sich mit der Auswertung der Daten für die Abrechnung und Meldung bezüglich des EWKFondsG beschäftigt?
  3. In welcher (ungefähren) Höhe können Einnahmen aus dem EWKFondsG erzielt werden?
  4. Wann ist mit Vorlage des Zero-Waste-Konzepts im Stadtrat zu rechnen?

Antwort vom 20. Mai 2025

Frage 1: Hat sich die Stadt Leipzig bzw. die Stadtreinigung Leipzig bereits als Anspruchsberechtigter registriert? Wenn nein, warum nicht, und plant sie dies noch zu tun?

Antwort: Der Stadt Leipzig stehen aus dem Fonds Mittel für Reinigungsleistungen und Entsorgungsleistungen zu. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig (EB SRL) ist als Anspruchsberechtigter gem. §15 EWKFondsG beim Umweltbundesamt registriert.

Frage 2: Gibt es bei der Stadtreinigung eine Stelle, welche sich mit der Auswertung der Daten für die Abrechnung und Meldung bezüglich des EWKFondsG beschäftigt?

Antwort: Ja, die Aufbereitung der Daten sowie die Leistungsmeldung erfolgt über den Controllingbereich des EB SRL.

Frage 3: In welcher (ungefähren) Höhe können Einnahmen aus dem EWKFondsG erzielt werden?

Antwort: Die Höhe der Mittel ist derzeit unklar. Der EB SRL ist in seiner Planung von folgenden Beträgen ausgegangen: 2025: 300.000 €, 2026: 200.000 € und in den Folgejahren jeweils 15 % weniger.

Frage 4: Wann ist mit Vorlage des Zero-Waste-Konzepts im Stadtrat zu rechnen?

Antwort: Im städtischen Haushalt stehen für diese freiwilligen Aufgaben aktuell keine Mittel zur Verfügung. Daher muss das Konzept überarbeitet werden, um dem Stadtrat ein umsetzbares Konzept vorlegen zu können. Derzeit befindet sich die Vorlage im Mitzeichnungsverfahren und die umfangreichen Hinweise der weiteren Dezernate werden geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet. Mit der Vorlage ist in diesem Jahr nach der Sommerpause zu rechnen.

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