Anfrage: Elektromobilität im Fuhrpark der L-Gruppe

Anfrage zur Beantwortung am 14. Juni 2023

In der schriftlichen Antwort zur Anfrage VII-F-07993 wurde ausgeführt, dass in den Unternehmen der L-Gruppe im Jahr 2021 27 Verbrenner-PkW <3,5t (inkl. kleinere Transporter) neu beschafft wurden, im vergangenen Jahr 2022 weitere 15. Dazu kamen 45 (2021) bzw. 25 (2022) Nutzfahrzeuge >3,5t. Dem Nachhaltigkeitsbericht der L-Gruppe zufolge stieg der Anteil an Elektrofahrzeugen (inkl. Hybrid) im Pkw- und Nutzfahrzeugfuhrpark auf 23,9%. Im Jahr 2022 verfügten entsprechend 182 von 761 Fahrzeuge über einen Elektro- oder Hybridfahrantrieb. Zweifelsohne steigt damit der Anteil elektrischer Antriebe sukzessive an, jedoch ist der Anteil neu beschaffter Verbrennungsfahrzeuge nach wie vor auf hohem Niveau.

Im Beschluss des Stadtrates zum Klimanotstand wurde klar geregelt, dass nur noch in begründeten Ausnahmefällen Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieb beschafft werden dürfen, hierzu braucht es zudem die Genehmigung des Stadtrates. Eine solche Genehmigung wurde unseres Wissens nach vom Stadtrat nicht erteilt.

Hier stellen sich folgende Fragen:

Warum liegt der Anteil an Elektrofahrzeugen im Fuhrpark der L-Gruppe weiterhin auf einem so niedrigen Niveau?

a.    Wie viele der 182 Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind Transporter, wie viele Pkw und wie viele davon verfügen jeweils über einen Hybrid-Antrieb?

b.    Warum wurden und werden auch weiterhin Pkw mit Verbrennungsmotor (inkl. Hybrid) angeschafft oder auch entsprechende Leasinggeschäfte geschlossen, wo doch die Produktpalette an reinen Elektrofahrzeugen und deren Reichweiten mittlerweile massiv angewachsen ist? (bitte einzeln begründen)

c.     Welche Anforderungen wurden an die jeweilige Pkw-Beschaffung gestellt, sodass letztlich keine reinen Elektroautos beschafft wurden?

d.    Wie und wann wurden Ausnahmegenehmigungen zum Stadtratsbeschluss gemäß Klimanotstand eingeholt?

e.    Wenn diese nicht eingeholt wurden, welche Konsequenzen hat der Oberbürgermeister daraus folgen lassen?

f.      Wie wird die Fahrzeugbeschaffung der L-Gruppe in 2023 prognostiziert, wie wird diese begründet und wie werden die Genehmigungsprozesse sichergestellt?

Antwort vom 14. Juni 2023

Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses VI-A-07961 vom 30.10.2019 zum Klimanotstand bei Eigenbetrieben und bei rechtlich selbständigen Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig wurde sowohl im Vorfeld, als auch im weiteren Verfahren nach Ratsbeschluss mehrfach und ausführlich über die damit jeweils grundsätzlich verbundenen und zwingend zu beachtenden formellen und sachbezogenen Implikationen und Restriktionen informiert. Auf die diesbezüglich einschlägigen Ausführungen dazu in den jeweiligen öffentlichen Verwaltungsstandpunkten, schriftlichen Antworten und ergänzend dazu, auch in den jeweiligen unternehmensbezogenen Publikationen, sei ausdrücklich verwiesen. Insbesondere auf

  • die schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-02376-AW-01 “Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren”
  • die schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-07993-AW-01 “Ausnahmeregelungen im Klimanotstand”
  • die Ausführungen im Zuge der Beantwortung der Anfrage Nr. VII-F-01030

Alle Unternehmen bei denen die Stadt Leipzig unmittelbar eine zur Durchsetzung berechtigende Anteilsmehrheit besitzt, wurden bereits 2019 über den o. g. Stadtratsbeschluss informiert und im Rahmen der Sicherstellung ihres öffentlichen Zwecks bzw. Aufgaben zur Umsetzung unter Berücksichtigung ihres satzungsgemäßen Auftrages (= Gesellschaftszweck) beauftragt. Je nach Unternehmensgegenstand, technologisch jeweils verfügbaren bzw. wirtschaftlich vertretbaren Alternativen oder bestehenden Leasingverträgen gestaltet sich sodann die unternehmensbezogene Umsetzung entsprechend auch unterschiedlich. Insbesondere im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge ist deren bestmöglicher Gewährleistung – wie die letzten (Krisen-)Jahre eindrucksvoll belegt haben – im Zweifel grundsätzlich aber hier der Vorrang einzuräumen. Dabei sind zunehmend wichtigere Aspekte einer weiteren Stärkung bzw. Optimierung der Krisenresilienz im Bereich der städtischen Daseinsvorsorge maßgeblich zu berücksichtigen.

Zur Erfüllung ihrer Kernaufgaben, die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt zu gewähren und bestmöglich auszugestalten, kann in der L-Gruppe auskunftsgemäß daher weder ad hoc, noch kurzfristig gänzlich auf Fahrzeuge mit fossilen Verbrennungsmotoren verzichtet werden. Darauf wurde bereits mehrfach im Zuge der Erörterungen der einschlägigen Beschlussfassungen, sowie der Umsetzungsberichterstattung der jeweiligen Geschäftsführungen in den jeweiligen Gremien (Aufsichtsräte, Verwaltungsausschuss, Ratsversammlung s. o.) ausdrücklich hingewiesen. Es steht hier insbesondere den jeweiligen zuständigen Aufsichtsräten frei, sich hinsichtlich der Unabweisbarkeit und/oder Notwendigkeit einer Fahrzeuganschaffung im Allgemeinen oder im jeweiligen Einzelfall seitens der Geschäftsführung auch berichten zu lassen.

Ungeachtet dessen passen insbesondere auch die in der Anfrage ausdrücklich angesprochenen Unternehmen der Leipziger Gruppe natürlich schnellstmöglich auch ihren Fuhrpark entsprechend einschlägigen klimapolitischen Zielsetzungen kontinuierlich an. So wurden auskunftsgemäß im Jahr 2022 in der Leipziger Gruppe nur noch 15 PKW mit Verbrennungsmotor beschafft. Die Gründe dafür lagen meist in Reichweitenerfordernissen hinsichtlich des Einsatzgebietes, sowie bei spezifischen Funktionen, wie Beladungs- und Transportanforderungen (Spezialfahrzeuge), die mittels reinem Elektroantrieb so hätten nicht bzw. nicht zu vertretbaren Kosten gewährleistet werden können. Dies wird auch noch zu einem geringen Anteil in den Jahren 2023ff. zur bestmöglichen Absicherung der Aufgabenerfüllung und Versorgungssicherheit der Fall sein müssen. In 2023 wird dies voraussichtlich jedoch nur noch 17 % aller Fahrzeugneubeschaffungen umfassen.

Im vorliegenden Gesamtkontext ist die L-Gruppe bereits verpflichtend beauftragt, eine entsprechende klimaschutzrelevante Kompensation durch zusätzliche umwelt- bzw. klimaschutzrelevante Projekte vorzunehmen. So erfolgt seitens der L-Gruppe im Fuhrparkkontext ein Ausgleich des Anteils an damit gegenüber einer „0-Emmision“ noch verbundenen CO²-Belastungen durch gesonderte und zusätzliche Maßnahmen zur dauerhaften Bindung von Treibhausgasen mit stark regionalem Bezug. Seit 2020 geschieht dies durch Kompensation des im Fuhrpark noch erzeugten CO² (abgesehen von definierten Sonderfahrzeugen) durch Unterstützung eines lokalen Humusaufbau-Projektes der Firma positerra.

Positerra (https://positerra.org/) verpflichtet sich dazu, geeignete landwirtschaftliche Betriebe für das Humusaufbauprogramm zu finden und vertraglich zu binden sowie geeignete Kontrollen (z. B. Bodenproben) und Nachweise (Laboruntersuchungen durch externe Partner) zur CO² -Bindung durchzuführen. Gerade die nachgewiesene Wirksamkeit und Zusätzlichkeit (im Sinne von nicht ohnehin durchgeführter Maßnahmen), sowie die zertifizierte Kompensation innerhalb von Deutschland, waren Gründe für diese Entscheidung der L-Gruppe zur Umsetzung. Gemäß Stellungnahme der L-Gruppe hat man so insgesamt bereits 6.691 Tonnen CO² zur Kompensation beauftragt. Für das nunmehr abgerechnete Jahr 2022 werden aktuell weitere L-Gruppen-interne Kompensationslösungen geprüft. Eine Entscheidung steht hierfür aber noch aus. Alternativ ist aber auch diesbezüglich die Kompensation mittels Humusaufbau nicht ausgeschlossen. In jedem Fall werden 2.533 Tonnen CO² des Jahres 2022 kompensiert werden. Auf die beigefügte Stellungnahme der L-Gruppe in der Anlage sei verwiesen.

Sollte dieses Volumen den Rahmen des Humus-Projektes sprengen, wird der übersteigende Betrag in ein anerkanntes Drittprojekt investiert.

Abschließend sei darauf verwiesen, dass insbesondere die Unternehmen der L-Gruppe im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und mit Unterstützung der Stadt eine Vielzahl von klimaschutzrelevanten Maßnahmen und Investitionen mit vergleichsweise sehr hohem Wirkungsgrad tätigen. Informationen darüber können z. B. dem einschlägigen, in der Anfrage bereits benannten, Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2022 in der Anlage entnommen werden.

Links zu den Anlagen:

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