Anfrage: Elektromobilität im Fuhrpark der L-Gruppe
Anfrage zur Beantwortung am 14. Juni 2023
In der schriftlichen Antwort zur Anfrage VII-F-07993 wurde ausgeführt, dass in den Unternehmen der L-Gruppe im Jahr 2021 27 Verbrenner-PkW <3,5t (inkl. kleinere Transporter) neu beschafft wurden, im vergangenen Jahr 2022 weitere 15. Dazu kamen 45 (2021) bzw. 25 (2022) Nutzfahrzeuge >3,5t. Dem Nachhaltigkeitsbericht der L-Gruppe zufolge stieg der Anteil an Elektrofahrzeugen (inkl. Hybrid) im Pkw- und Nutzfahrzeugfuhrpark auf 23,9%. Im Jahr 2022 verfügten entsprechend 182 von 761 Fahrzeuge über einen Elektro- oder Hybridfahrantrieb. Zweifelsohne steigt damit der Anteil elektrischer Antriebe sukzessive an, jedoch ist der Anteil neu beschaffter Verbrennungsfahrzeuge nach wie vor auf hohem Niveau.
Im Beschluss des Stadtrates zum Klimanotstand wurde klar geregelt, dass nur noch in begründeten Ausnahmefällen Fahrzeuge mit Verbrennungsantrieb beschafft werden dürfen, hierzu braucht es zudem die Genehmigung des Stadtrates. Eine solche Genehmigung wurde unseres Wissens nach vom Stadtrat nicht erteilt.
Hier stellen sich folgende Fragen:
Warum liegt der Anteil an Elektrofahrzeugen im Fuhrpark der L-Gruppe weiterhin auf einem so niedrigen Niveau?
a. Wie viele der 182 Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind Transporter, wie viele Pkw und wie viele davon verfügen jeweils über einen Hybrid-Antrieb?
b. Warum wurden und werden auch weiterhin Pkw mit Verbrennungsmotor (inkl. Hybrid) angeschafft oder auch entsprechende Leasinggeschäfte geschlossen, wo doch die Produktpalette an reinen Elektrofahrzeugen und deren Reichweiten mittlerweile massiv angewachsen ist? (bitte einzeln begründen)
c. Welche Anforderungen wurden an die jeweilige Pkw-Beschaffung gestellt, sodass letztlich keine reinen Elektroautos beschafft wurden?
d. Wie und wann wurden Ausnahmegenehmigungen zum Stadtratsbeschluss gemäß Klimanotstand eingeholt?
e. Wenn diese nicht eingeholt wurden, welche Konsequenzen hat der Oberbürgermeister daraus folgen lassen?
f. Wie wird die Fahrzeugbeschaffung der L-Gruppe in 2023 prognostiziert, wie wird diese begründet und wie werden die Genehmigungsprozesse sichergestellt?