Anfrage: Erkenntnisse aus dem Schulversuch ERINA für gelingende Inklusion

Anfrage vom 11. April 2018 zur Beantwortung durch die Verwaltung in der Ratsversammlung am 16. Mai 2018

Vier Schulen aus Leipzig beteiligen sich derzeit noch am Schulversuch ERINA „Erprobung von Ansätzen zur inklusiven Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Modellregionen“. Da das sächsische Ministerium dieses Projekt nur für einen Schüler*innenjahrgang geplant hat, läuft dieser Versuch mit diesem Schuljahr aus. Die Projektpartner arbeiten auf vier Ziele hin:

Teilziel 1: Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten in allen Altersstufen leistungsdifferenzierte individuelle Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und werden in Phasen von Übergängen in weiterführende Bildungseinrichtungen begleitet und gefördert (Kita – Grundschule; Grundschule – Mittelschule/Gymnasium; Mittelschule/Gymnasium – berufsbildende Schule). Sie werden im Prozess der Berufsorientierung und Berufswahlentscheidung in besonderer Weise unterstützt.
Teilziel 2: Alle am Bildungs- und Erziehungsprozess der Kinder und Jugendlichen beteiligten Personengruppen innerhalb von Kita und Schule, der zusammenwirkenden Schulen, Kitas und Horten sowie außerschulische Partner sind vernetzt und arbeiten zielorientiert und nachhaltig gemeinsam.
Teilziel 3: Die am Bildungs- und Erziehungsprozess der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischen Förderbedarf beteiligten Personengruppen sind bezüglich der Anforderungen an eine inklusive Bildung und Erziehung qualifiziert.
Teilziel 4: Eltern partizipieren am schulischen Bildungs- und Erziehungsprozess ihrer Kinder. Die Maßnahmen und Methoden sind für sie transparent. Die Bildung und Erziehung in den Familien und Bildungseinrichtungen korrelieren miteinander und ergänzen einander.

Im Schulentwicklungsplan DS 03577-NF2 ist postuliert: „Die Umsetzung der UN-BRK im Bereich Schule erfordert also ein grundlegendes Umdenken im Bezug auf das System Schule und die Grundhaltung zum Kind. Dieser Bewusstseinswandel ist von großer Wichtigkeit. Wenn – schrittweise – eine inklusive Beschulung in Leipzig etabliert werden kann, wird die Stadtgesellschaft davon enorm profitieren. Gelingende Praxis inklusiver Beschulung zeigt, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf davon gleichermaßen profitieren. In Leipzig ist der Modellversuch ERINA hierfür beispielhaft.“

Die formulierten Zielstellungen des Projektes und die gewonnenen Erfahrungen könnten also wertvoll für den weiteren Inklusionsprozess in Leipzig sein, weswegen wir um Antworten zu folgenden Fragen bitten:

  1. Die Teilziele sollten die Kompetenzen aller am Schulalltag Beteiligten und darüber hinaus nutzen, mobilisieren und qualifizieren. Wie schätzen die beteiligten Schulen ihre Erfahrungen mit dem Schulversuch zum aktuellen Zeitpunkt ein? Wird es eine Evaluation geben, die dem Stadtrat auch zur Kenntnis gegeben wird?
  2. Inwiefern hat die Leipziger Stadtverwaltung durch das Projekt ERINA wertvolle Erfahrungen gewonnen? Gibt es wichtige Erkenntnisse, welche die Stadt Leipzig im Rahmen ihrer Möglichkeiten ( z. B. in Kitas und Horten) beibehalten und langfristig umsetzen will?
  3. Was ist der Stadtverwaltung zu weiteren, u. U. geplanten Verfahrensschritten des Landesministeriums im Ergebnis des Modellprojektes bekannt? Sind der Stadtverwaltung Weiterführungspläne des Ministeriums bekannt?

schriftliche Antwort der Verwaltung:

zu 1.
Die Schulen schätzen ihre Erfahrungen positiv ein. Der Schulversuch wurde von der Univer-sität Leipzig wissenschaftlich begleitet, die Ergebnisse der Begleitforschung liegen vor. Zu den Ergebnissen der Evaluation kann im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule durch einen Vertreter des Landesamtes für Schule und Bildung oder durch einen Vertreter der Wissenschaftlichen Begleitforschung an der Universität Leipzig, Erziehungs-wissenschaftliche Fakultät, berichtet werden. Die Projektergebnisse sind darüber hinaus online unter der Internetseite der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät und des Freistaates Sachsen abrufbar.
 

zu 2.
Der Schulversuch ERINA war in Leipzig auf die innere Struktur von Schule und Unterricht ausgerichtet. Aufgrund dieser Projektstruktur war es kaum möglich, Erkenntnisse für die pädagogische Arbeit in Kitas und Horten abzuleiten. Es lässt sich jedoch die Feststellung treffen, dass Inklusion ohne zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen kaum umsetzbar ist.
 

zu 3.
Die schon vor dem Schulversuch bestehende Kooperation zwischen der Lindenhof- und der Carl-von-Linné-Schule wird auch nach dem Auslaufen von ERINA fortgesetzt, ebenso die Kooperation zwischen der 68. Schule und Lindenhofschule. Die während des Schulversuchs an der 68. Schule, der Carl-von-Linné-Schule und dem Immanuel-Kant-Gymnasium eingesetzten Inklusionsbegleiter verbleiben auch im Schuljahr 2018/19 an den Schulen. Nach Auskunft des Landesamtes für Schule und Bildung ist ein Einsatz für die darauffolgenden Schuljahre derzeit angedacht, aber noch nicht abschließend entschieden. Die am Schulversuch beteiligten Schulen erhalten im Schuljahr 2018/19 wie in den Schulversuchsjahren eine erhöhte finanzielle Zuweisung vom Freistaat und werden in den von neuen Schulgesetz vorgesehenen zukünftigen Kooperationsverbünden eine besondere Rolle spielen. Für die Kooperationsverbünde sind nach Auskunft des Landesamtes für Schule und Bildung keine zusätzlichen finanziellen Mittel vorgesehen.

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