Anfrage: Ermöglichung und Realisierung von temporärer und mobiler Stadtbegrünung
Anfrage vom 23. Februar 2023
Neben der grundhaften Planung und Realisierung von Stadtgrün z.B. über Grünflächen oder Straßenbäume rücken zunehmend auch temporäre und mobile Begrünungsmaßnahmen in den Blick, um die Aufenthaltsqualität, Artenvielfalt und Mikroklima von Stadträumen positiv zu beeinflussen und angesichts zunehmender Hitzesommer und Tropennächte einen wirksamen Beitrag zur Klimawandelanpassung zu leisten. Gleichwohl tut sich die Verwaltung schwer damit, entsprechende Grünelemente wie Pflanzkübel oder Wanderbäume konkret umzusetzen, wie sich bei Vorhaben in der Shakespearestraße oder Petersstraße zeigt. Es ist fraglich, ob die dafür notwendigen Zuständigkeiten, Prozesse sowie finanziellen Ressourcen geklärt sind. Ebenso offen ist, in welcher Weise bürgerschaftliches Engagement für temporäres Stadtgrün, ermöglicht und unterstützt wird. So sind Genehmigungsverfahren unklar und werden z.T. Gebühren für Stadtgrünelemente verlangt.
- In welchem Umfang wird durch die Stadt temporäre Stadtbegrünung wie Pflanzkübel, Wanderbäume o.a. realisiert (realisierte und geplante Projekte)?
- Wer ist in der Stadtverwaltung für die Realisierung temporärer Stadtbegrünung zuständig und welche finanziellen und personellen Ressourcen existieren dafür?
- Welche Regelungen sind für die Realisierung von temporärer Stadtbegrünung durch Bürger*innen zu beachten (bitte unter Angabe der entsprechenden Satzungen z.B. für Sondernutzung, Genehmigungsverfahren- und gebühren)?
- Auf welche Weise plant die Stadtverwaltung temporäre Stadtbegrünungen zu unterstützen (z.B. durch Kommunikation der vorhandenen Regelungen, Gebührenfreiheit u.a.)?
Antwort vom 14. März 2023
- In welchem Umfang wird durch die Stadt temporäre Stadtbegrünung wie Pflanzkübel, Wanderbäume o. a. realisiert (realisierte und geplante Projekte)?
Mobile Stadtbegrünung kann als attraktives Gestaltungselement dienlich sein, Pflanzkübel sind jedoch auch häufig Opfer von Vandalismus, Diebstahl oder werden für die private Entsorgung zweckentfremdet. Zudem bedürfen derartige Pflanzelemente einer stärkeren Betreuung, da sie im Vergleich zu Standardpflanzscheiben weitaus häufiger zu bewässern und die Bepflanzung intensiver zu pflegen ist. Demnach ist der Aufwand der Unterhaltung städtischer Kübelelemente aufgrund stetiger Wassergaben und Anfahrten (graue Energie) höher als ihr rein ökologischer Nutzen. Im Rahmen des Nachhaltigkeitsgedankens, eines effektiven Klimaschutzes und von Maßnahmen zur urbanen Klimaanpassung, sind aus Sicht der Verwaltung größere Pflanzungen in herkömmlichen Baumscheiben zielführender. Mit Gehölzen bepflanzte Kübel sollten daher nur zeitweilig und im Einzelfall zum Einsatz kommen.
Ein Einsatz erfolgte dementsprechend bisher sehr begrenzt. In der Gottschedstraße wurden Pflanzkübel zeitweise zur innerstädtischen Begrünung eingesetzt, langfristig ist jedoch vorgesehen, sie im Rahmen einer verkehrsräumlichen Neugestaltung mit straßenbildprägenden Bäumen in Baumscheiben abzulösen. Weiterhin finden Pflanzkübel ebenfalls temporär als begleitende Ausstattungselemente in der Josephstraße Verwendung und im Modellversuch Liviaplatz. Hier wurde eine Firma mit der Umsetzung beauftragt, wozu sowohl die Platzmöblierung als auch Unterhaltung während des Modellzeitraums gehört.
- Wer ist in der Stadtverwaltung für die Realisierung temporärer Stadtbegrünung zuständig und welche finanziellen und personellen Ressourcen existieren dafür?
Temporäre Stadtbegrünung ist bisher keine separat definierte Aufgabe mit eindeutiger Zuständigkeitszuweisung und eigenem oder anteiligem Budget und Personal.
- Welche Regelungen sind für die Realisierung von temporärer Stadtbegrünung durch Bürger*innen zu beachten (bitte unter Angabe der entsprechenden Satzungen z. B. Sondernutzung, Genehmigungsverfahren- und –gebühren)?
Handelt es sich um Pflanzschalen, so ist der private Eigentümer für die Beschaffung, Pflege und Verkehrssicherung verantwortlich. Private Elemente im öffentlichen Raum unterliegen der Sondernutzungssatzung. Durch den Bürger ist ein Sondernutzungsantrag beim VTA einzureichen. Die darauffolgende Sondernutzungserlaubnis ist, geregelt durch das Sächsische Straßengesetz, befristet zulässig und wird in der Regel auf ein Kalenderjahr festgesetzt. Blumenkübel und –schalen sind sondernutzungsgebührenfrei, für die Bearbeitung fällt eine Verwaltungsgebühr von 53 € an. Auf privaten Flächen ist natürlich kein Antrag notwendig.
- Auf welche Weise plant die Stadtverwaltung temporäre Stadtbegrünungen zu unterstützen (z. B. durch Kommunikation der vorhandenen Regelungen, Gebührenfreiheit u. a.)?
Die aktuell geltenden Regelungen sind bekannt und die Möglichkeiten zum Aufstellen privater Blumenkübel im öffentlichen Raum werden rege und gern genutzt.