Anfrage: Erste Erfahrungen über die zusätzliche Nutzung von digitalen Schulbüchern an Leipziger Schulen

Anfrage zur Beantwortung bis 21. August 2020

Mit Beschluss des Stadtrates vom 19.09.2018 zum Antrag VI-A-05622 - Einführung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot - wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, ob und zu welchen Kosten Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen Schulbücher der am häufigsten von Leipziger Schulen gewählten Verlage, zusätzlich zur analogen Leihgabe, auch in digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch beziehen können. Im Ergebnis wurde der Stadtrat mit der Info-Vorlage VI-Ifo-06927 "Information über die zusätzliche Nutzung von digitalen Schulbüchern an Leipziger Schulen" darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltung noch im Jahr 2019 interessierte Schulen ansprechen wollte, um die Möglichkeiten zur Umsetzung des Verfahrens zu klären.
Ziel war zunächst die modellhafte Erprobung der Bereitstellung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot an ausgewählten interessierten Schulen mit einzelnen Verlagen. Dazu sollte im nächsten Schritt die Ansprache von Schulen sowie die Kommunikation mit den betreffenden Elternräten erfolgen, um das Verfahren zur Umsetzung des Vorhabens zu klären.
Mittlerweile ist das neue Schuljahr beendet, welches durch Corona unter besonderen Auswirkungen auf digitales Lernen stand. Insofern ist von großem Interesse, dass die Umsetzung der Intention des damaligen Stadtratsbeschlusses weiter zielgerichtet voranschreitet.

Wir fragen daher an:

  1. Wie wurde der Ratsbeschluss im Hinblick auf das nunmehr beendete Schuljahr umgesetzt?
  2. Wie viele und welche Schulen haben in welcher Weise und in welchem Umfang von der Möglichkeit, digitale Schulbücher als zusätzliches Angebot zu nutzen, Gebrauch gemacht?
  3. Welche Erfahrungen wurden diesbezüglich gesammelt und welche Schlüsse werden für das kommende Schuljahr daraus gezogen?
  4. Wird im Hinblick auf die Corona-Pandemie die Thematik "digitale Schulbücher nutzbar zu machen" stärker als bislang seitens des Schulträgers aufgegriffen und vorangetrieben?

Antwort der Verwaltung vom 1. September 2020

Zu 1.)
Mit Beschluss des Stadtrates vom 19.09.2018 zum Antrag VI-A-05622 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, ob und zu welchen Kosten Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen Schulbücher der am häufigsten von Leipziger Schulen gewählten Verlage zusätzlich zur analogen Leihgabe auch in digitaler Form für den außerschulischen Gebrauch beziehen können.
Im Zuge der Prüfung wurden zunächst Abfragen bei Verlagen durchgeführt, von denen gemäß durchgeführter Recherchen umfangreiche Buchbestellungen durch die Schulen ausgelöst werden (siehe Informationsvorlage VI-Ifo-06927). Im Ergebnis gestalten sich die Lizenzmodelle sehr unterschiedlich. Ein wesentliches Problemfeld stellt die Überwachung und ordnungsgemäße Nutzung der Lizenzen dar. Daher sollte zunächst die modellhafte Erprobung der Bereitstellung digitaler Schulbücher als zusätzliches Angebot an ausgewählten interessierten Schulen mit einzelnen Verlagen durchgeführt werden.
Zur Umsetzung des Modellprojekts erfolgte eine Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Leipzig (LaSuB) als zuständiger Schulaufsichtsbehörde. Es wurde sich darauf verständigt, dass neben den weiterführenden Schulen auch Grund- und Förderschulen in das Modellprojekt einbezogen werden sollen, um für alle Schularten eine Erprobung des Einsatzes digitaler Schulbücher zu ermöglichen.
Mit den ausgewählten Modellschulen wurden im 1. Quartal 2020 zwei Workshops durchgeführt, in denen Zielrichtung und Inhalt des Modellprojektes besprochen sowie erste Ergebnisse aus Gesprächen mit den Verlagen diskutiert wurden. Es wurde deutlich, dass aus Sicht der Schulen die Nutzung ausschließlich privater Endgeräte die Chancen digitaler Schulbücher deutlich einschränkt. Darüber hinaus sind im privaten Bereich eine Vielzahl von Geräten im Einsatz, angefangen vom klassischen PC über Laptop bis hin zum Smartphone oder Tablet oder gar keinem geeignetem Gerät. Hinzu kommen unterschiedliche Betriebssysteme und Gerätealter. Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler den gleichen Nutzen aus einem digitalen Schulbuch ziehen können. Darüber hinaus ist die Frage der Lizenzerwerbung und -verwaltung zu klären.
Eine mögliche Lösung für die benannten Probleme kann das Aufspielen von digitalen Schulbüchern auf vom Schulträger beschaffte Tablets sein, welche den Schülerinnen und Schülern leihweise für den außerschulischen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden. Ein solches Modellprojekt könnte zum Schuljahr 2021/2022 beginnen und zwei Schuljahre laufen. Derzeit wird geprüft, ob und wie eine solche Lösung finanzierbar ist.

Zu 2.)
Bisher haben noch keine Schulen am Modellprojekt teilgenommen. Geplant ist, dass die folgenden Schulen am Modellprojekt teilnehmen:

  • Lessingschule, Grundschule der Stadt Leipzig
  • Schule 5 im Stadtbezirk Mitte, Grundschule der Stadt Leipzig
  • Hans-Kroch-Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
  • Sportoberschule, Oberschule der Stadt Leipzig
  • Gerda-Taro-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig
  • Wladimir-Filatow-Schule, Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte der Stadt Leipzig.

Zu 3.)
Aufgrund der in der Informationsvorlage VI-Ifo-06927 dargelegten lizenzrechtlichen Herausforderungen konnten bisher keine Erfahrungen bei der Bereitstellung von digitalen Schulbüchern für den häuslichen Gebrauch gesammelt werden.

Zu 4.)
Die pandemiebedingte häusliche Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern hat alle Beteiligten für große Herausforderungen gestellt und wird Schule nachhaltig verändern. Auch aus diesem Grund kann das Modellprojekt eine Chance sein, die während der Pandemie gewonnenen Erfahrungen zu ergänzen. Die Aussagekraft, die für die Ableitung von konkreten Handlungsbedarfen unabdingbar ist, kann aus Sicht der Verwaltung vor allem über einen gesteuerten Einsatz digitaler Schulbücher in verschiedenen Fächern und Klassenstufen über einen bestimmten Zeitraum hinweg sichergestellt werden. In diesem Rahmen wird überprüft, inwieweit digitale Schulbücher dem Homeschooling zu einer besseren Qualität verhelfen können.
Unabhängig davon arbeitet die Stadtverwaltung weiter intensiv an der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Digitalpakts.

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