Anfrage: Erste Zwischenbilanz der Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig

Anfrage zur Beantwortung zur Ratsversammlung am 23. Juni 2021

Am 16. September 2020 wurde auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig vom Stadtrat beschlossen und bietet Bürgerinnen und Bürgern Fördermöglichkeiten bei der Errichtung eines Gründaches und auch der Kombination eines Gründachs mit einer Photovoltaik- oder Photothermieanlage. Seit Januar dieses Jahres steht dieses Förderprogramm zur Verfügung. Auf der Website der Stadt Leipzig ist die Gründach-Förderrichtlinie allerdings nur sehr versteckt zu finden, was verwundert, da dieses Förderprogramm zum Ziel haben soll, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zielgerichtet in die Errichtung weiterer Gründächer zu investieren.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Anträge wurden bislang in welcher Höhe entgegengenommen und wie stellen sich die Bearbeitungstände dar? (bitte tabellarisch aufschlüsseln)
  2. Wie stellt sich die Nachfrage in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dar?
  3. Wie viele Gründächer werden in diesem Jahr schätzungsweise durch die Förderrichtlinie realisiert?
  4. In welchem Umfang wurden mit Photovoltaik bzw. Solarthermie kombinierte Gründächer beantragt bzw. bewilligt?
  5. In welchem Umfang wurden Gründächer beantragt bzw. bewilligt, die über eine extensive Dachbegrünung hinausgehen?
  6. Auf welchen Wegen hat die Stadt Leipzig bislang auf die Gründach-Förderrichtlinie aufmerksam gemacht und wie wird der Erfolg der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit und die aktuelle Auffindbarkeit der Gründach-Förderrichtlinie eingeschätzt?
  7. Was gedenkt die Stadt zu tun, um die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich kommunaler Förderprogramme zum Klimaschutz zu verbessern?

Antwort vom 23. Juni 2021

Frage 1: Wie viele Anträge wurden bislang in welcher Höhe entgegengenommen und wie stellen sich die Bearbeitungstände dar? (bitte tabellarisch aufschlüsseln)

 

Antwort:

Seit September 2020 steht das Gründach-Förderprogramm zur Verfügung. Seitdem sind folgende Anträge eingegangen (Stand 16.06.2021):

Gesamtanträge: 15 (davon 6 in 2020)

Bewilligte Zuwendungen:        98.382,03 Euro

(davon 93.463,64 EUR in 2020; ca. 90% ausgereicht)

Außerdem beantragt:       70.878,29 Euro[1]

Insgesamt beantragte Fördersumme seit September 2020:  169.260,32 Euro

Jahr

Gründach-Nummer

Förder-
anteil

Bearbeitungsstand

Summe (beantragt oder bewilligt)

2020

1

25%

Bescheid ausgereicht

879,26

2

50%

Bescheid ausgereicht

15.172,50

3

10%

Bescheid ausgereicht

225,50

4

50%

Bescheid ausgereicht

38.248,35

5

10%

Bescheid ausgereicht

38.938,03

6

25%

Nachforderung wird geprüft

630,81

2021

7

10%

Bescheid ausgereicht

7.720,92

8

25%

Bescheid ausgereicht

4.707,94

9

10%

Antragsprüfung

210,45

10

50%

Antragsprüfung

34.818,08

11

25%

Antragsprüfung

1.069,23

12

25%

Antragsprüfung

473,36

13

10%

Antragsprüfung

2.400

14

50%

Antragsprüfung

1.839,89

15

25%

Nachforderung wird geprüft

952,00

 

Frage 2: Wie stellt sich die Nachfrage in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dar?

 

Antwort:

Das Interesse an der Förderung ist hoch gemessen an der regen Nutzung der telefonischen Beratung seitens des AfU sowie den Anfragen per Mail (ca. 70). Die Zeitspanne von der Erstinformation der Bürgerinnen und Bürger bis zur tatsächlichen Antragstellung ist jedoch oft recht groß.

Frage 3: Wie viele Gründächer werden in diesem Jahr schätzungsweise durch die Förderrichtlinie realisiert?

 

Antwort:

 

Die Nachfragen durch das vergrößerte Beratungsangebot und die erneute Bewerbung der Förderung im Zuge der Naturschutzwoche ist im Vergleich zum 4. Quartal 2020 gestiegen. Im Hochsommer wird eine Baupause aufgrund der Trockenheit erwartet. Weitere Öffentlichkeitsarbeit sowie eine umfassende Homepage sind geplant. Anhand der aktuell vorliegenden Anträge hat im Jahr 2021 die Errichtung von neun Gründächer bereits stattgefunden, bzw. wird nach Angaben der Antragsteller in diesem Jahr noch erfolgen. Dies entspricht einer Gesamtgrünfläche von ca. 1285 m². Drei von neun Anträgen aus 2021 wurden vom zuständigen Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung bereits bestätigt.

 

Frage 4: In welchem Umfang wurden mit Photovoltaik bzw. Solarthermie kombinierte Gründächer beantrag bzw. bewilligt?

 

Antwort:

Beantragt wurden zwei Dächer mit Photovoltaik, keines mit Solarthermie. Beide befinden sich in der Antragsprüfung.

 

Frage 5: In welchem Umfang wurden Gründächer beantragt bzw. bewilligt, die über eine extensive Dachbegrünung hinausgehen?

 

Antwort:

Nach bisherigem Stand wurde eine Dachbegrünung mit unterschiedlichen funktionalen Bereichen (Mischform mit extensiver und intensiver Begrünung auf ca. 645m² Gesamtfläche) bewilligt, welche in 2021 realisiert wurde. Durch den Austausch mit Bauherrinnen und Bauherren wird jedoch immer wieder deutlich, dass diese Art von Dächern finanziell kaum darstellbar ist. Der als Orientierungsbereich angesetzte Kostenrahmen für die Erstellung eines extensiv begrünten Daches liegt im Bereich von ca. 25–50EUR/m². Die Kosten für eine intensive Begrünung können aufgrund der höheren Individualisierungsmöglichkeiten stark variieren, sind aber mit ca. den doppelten Erstellungskosten im Vergleich zur Extensivbegrünung zu kalkulieren. Auch die laufenden Kosten zur Pflege des Gründachs liegen bei intensiver Begrünung um ca. den Faktor zwei über denen bei extensiver Begrünung.

 

Frage 6: Auf welchen Wegen hat die Stadt Leipzig bislang auf die Gründach-Förderrichtlinie aufmerksam gemacht und wie wird der Erfolg der bisherigen Öffentlichkeitsarbeit und die aktuelle Auffindbarkeit der Gründach-Förderrichtlinie eingeschätzt?

 

Antwort:

Neben Mitteilungen für die Presse und im Amtsblatt wurden Wohnungsgenossenschaften in Leipzig separat auf die Förderung hingewiesen. Vor allem die Gründachberatung im UIZ wurde vermehrt beworben und auch rege angenommen. Eine umfangreiche Broschüre zur Dach- und Fassadenbegrünung wurde neu aufgelegt. Außerdem gibt es einen Flyer, der einzig die Förderung erläutert. Sowohl die Bauberatung des Amts für Bauordnung und Denkmalpflege, als auch der Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V. weisen bei Beratungen verstärkt auch auf die Gründach-Förderung hin.

Für das Umweltinformationszentrum, welches zahlreiches Infomaterial zu dem Thema bietet, wurde eine Präsentation erarbeitet, die in Zukunft vermittels eines neuen Monitors in Dauerschleife dem Laufpublikum gezeigt werden soll.

In der jährlich neu erscheinenden Broschüre Bauen und Wohnen Leipzig 2021 wurde ein umfangreicher Artikel platziert. Weitere Informationen und der stete Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit sind geplant (s. Punkt 7).

Die Auffindbarkeit der Förderrichtlinie ist seit dem Bestehen des Fördermittelfinders wesentlich verbessert, jedoch ausbaufähig. Daher ist eine breit aufgestellte Informationsseite in Erarbeitung, die unter anderem ein i-Frame zur direkten Auffindbarkeit der Fördergebiete, eine Übersicht zum Prozess der Antragstellung sowie FAQ zum Thema bietet.

 

Frage 7: Was gedenkt die Stadt zu tun, um die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich kommunaler Förderprogramme zum Klimaschutz zu verbessern?

 

Antwort:

Soweit es die Gründach-Förderrichtlinie betrifft, sind folgende Verbesserungen geplant:

Neben der Homepage sollen die Informationen zur Gründach-Förderrichtlinie auch im Fördermittelfinder ausgebaut werden. Außerdem soll die Fördermöglichkeit verstärkt in Baumärkten, die Produkte für Dachbegrünungen anbieten, sowie bei Verbänden wie der HWK oder IHK beworben werden.

Weiterhin soll eine Evaluierung zur tatsächlichen Umsetzung von Gründächern nach erfolgter Beratung seitens des AfU erfolgen. Dies impliziert auch, die bereits informierten Bürgerinnen und Bürger über neue Informationsangebote zur Förderung auf dem Laufenden zu halten und ggf. Hindernisse bei der Antragstellung zu identifizieren.

Im Rahmen der Naturschutzwoche findet eine Gründach-Exkursion mit Fragerunde zur Förderung statt. Weitere regelmäßige Pressemitteilungen auch zum Gründach-Fotowettbewerb sind geplant.


[1] Nach erfolgter Erstprüfung der Anträge, ist davon auszugehen, dass negative Bescheide ausgereicht werden. Daher beläuft sich die gesamte Förderhöhe auf 169.260,32 Euro.

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