Anfrage: Förderung des Öko-Landbaus

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 13. März 2019

Bereits 2010 hat sich die Verwaltung selbst verpflichtet, „ …die Pächter entsprechend den Rahmenbedingungen, unter Einbindung neuer Entwicklungen für den ökologischen Landbau zu gewinnen.“, was jüngst als Ziel im INSEK 2030 bekräftigt wurde.

Auch wenn die damals festgelegte Priorisierung ders Bio-Landbaus zwischenzeitlich abgeschafft und dem konventionellen gleichgesetzt wurde (Aufhebung der Priorisierung 2007) blieb diese Verpflichtung dennoch unverändert bestehen.

Wahrnehmbar passiert ist seitdem nichts mehr. So stagniert der prozentuale Anteil von Biolandwirtschaft auch auf kommunalen Flächen auf niedrigstem Niveau. Soll eine Förderung tatsächlich stattfinden, wäre zunächst die Verpachtung von Flächen der erste Schritt, um eine Wettbewerbsfähigkeit herzustellen.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Verpachtungen (Anzahl und Flächen) wurden seit dem Ratsbeschluss vor 10 Jahren zur Verpachtung nach Auslaufen der bisherigen Verträge ausgeschrieben und wie viele ohne Ausschreibung einfach verlängert?
  2. Wie viele Verpachtungen (Anzahl und Flächen) gingen an Bio-Bauern?
  3. Welche Laufzeiten hatten die Verträge, getrennt nach konventioneller und Biolandwirtschaft?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 13. März 2019

Komm. Dezernatsleiter Dr. Schimansky:
Zur Frage 1. Es hat bisher keine öffentliche Ausschreibung von Landwirtschaftsflächen gegeben. Die Neuverpachtung bzw. die Verlängerung von Landpachtverträgen erfolgte aufgrund von dauerhaften und erfolgreichen Vertragsbeziehungen, des Weiteren aufgrund von Zwischenbewirtschaftungen bei bereits bekannter Flächeninanspruchnahme, zum Beispiel für gewerbliche Ansiedlungen, oder zur Sicherung des Fortbestandes der Landwirtschaftsunternehmen. Insgesamt bestehen aktuell circa 120 Landpachtverträge mit circa 60 Landwirtschaftsunternehmen. Die Eigentumsflächen der Stadt befinden sich unregelmäßig verteilt im gesamten Stadtgebiet. Bei der Verpachtung der Flächen muss daher berücksichtigt werden, dass die Zuwegung und die zweckmäßige Bewirtschaftung von zusammen-hängenden Flächen ermöglicht wird.

Zur Frage 2. Es wurden seit 2009 fünf Landpachtverträge für insgesamt 58 Hektar geschlossen.

Zur Frage 3. Die Vertragslaufzeiten im Bereich der konventionellen Flächenbewirtschaftung liegen zwischen einem Jahr und 15 Jahren. Aufgrund der notwendigen langfristigen Planung im Bereich der ökologischen Flächenbewirtschaftung liegen die Vertragslaufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren.

Oberbürgermeister Jung: Dazu eine Nachfrage von Herrn Volger.

Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Dr. Schimansky, Sie hatten in Ihrer Antwort auf die Frage 2 zwar gesagt, dass neun Landpachtverträge geschlossen wurden. Wir wollten aber wissen, wie viele an Bio-Bauern gingen. Dazu haben Sie leider nichts gesagt.

Komm. Dezernatsleiter Dr. Schimansky: Ich hatte gesagt: Es wurden seit 2009 fünf Landpachtverträge für insgesamt 58 Hektar geschlossen. Die Frage bezog sich ja auf Bio-Bauern.

Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ach so, fünf Pachtverträge über insgesamt 58 Hektar sind an Bio-Bauern gegangen.
Zu Ihrer Antwort auf die Frage 1. Die Beschlusslage ist aber eine andere. Beschlusslage ist, dass, wenn Verträge auslaufen, Landwirtschaftsflächen neu ausgeschrieben werden, nicht aber, dass die Verträge einfach weiter verlängert werden, auch wenn das gang und gäbe ist. Meine Frage: Warum wird sich da nicht an gültige Ratsbeschlüsse gehalten? Ohne das jetzt werten zu wollen, aber dazu existiert eine andere Beschlusslage.

Komm. Dezernatsleiter Dr. Schimansky: Es gab bisher keine öffentlichen Ausschreibungen, zum einen weil Vertragsverlängerungen stattfanden und zum anderen weil es bei Zwischenbewirtschaftungen keinen Sinn macht, eine ökologische Landbewirtschaftung auszuschreiben, wenn auf diesen Flächen ohnehin gewerbliche Ansiedlungen vorgesehen sind.

Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Ich kann mich täuschen, aber meiner Meinung nach ist Beschlusslage, dass nicht einfach Vertragsverlängerungen stattfinden, sondern dass nach Ablauf eines Pachtvertrags ausgeschrieben wird. Das ist die aktuelle Beschlusslage. Deswegen wundere ich mich, dass Verträge einfach verlängert werden und nicht neu ausgeschrieben wird. Das Problem können wir hier jetzt sicher nicht aufklären. Aber es sollte zumindest mal diskutiert werden. An die Beschlusslage sollte sich die Verwaltung eigentlich halten, Herr Oberbürgermeister, oder? Es sei denn, es gibt gute Gründe, es nicht zu tun. Aber die habe ich jetzt nicht gehört.

Komm. Dezernatsleiter Dr. Schimansky: Dazu muss man sich die Vorgänge einzeln ansehen. Es kann sein, dass das Argument der Zuwegungen zieht oder dass es selbstständig nutzbare Flächen sind oder auch Flächen, die an einen bisher vorhandenen ökologischen Betrieb angrenzen. Erst dann macht das ja Sinn. Splitterflächen oder gefangene Flächen machen ökologischen Landbau unmöglich.

Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Schimansky, ich gebe Ihnen durchaus recht, dass es im Einzelfall durchaus begründet sein kann. Aber mit Verlaub, wir haben nach den Verpachtungen der letzten zehn Jahre gefragt. Wenn in den letzten zehn Jahren die Verträge bei allen Flächen nur verlängert und nicht neu ausgeschrieben wurden, dann sieht das für mich als Stadtrat eher danach aus, dass es einfach so wie immer gemacht wurde, und nicht danach, ob das im Einzelfall geprüft wurde. Aber das sollte nicht jetzt, sondern im Wirtschaftsausschuss en détail geklärt werden. Ich gebe mich an dieser Stelle erst einmal geschlagen, möchte aber festhalten, dass das mehr Fragen aufwirft, als aktuell beantwortet worden sind.

Komm. Dezernatsleiter Dr. Schimansky:
Die Zeit vom Einreichen der Anfrage bis zur Beantwortung war auch etwas zu kurz, um die Anzahl der Neuverpachtungen zu ermitteln und die einzelnen Gründe zu eruieren. Ich denke, in einem Zeitraum von vier Wochen lässt sich das aufbereiten und dann auch im entsprechenden Ausschuss behandeln.

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