Anfrage: Fehlende Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und S-Bahnstationen in Leipzig
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Juni 2019
Die Vernetzung der umweltfreundlichen Mobilitätsarten ist am Beispiel Umstieg vom Fahrrad auf die Regional- und S-Bahnen in Leipzig an verschiedenen Stellen noch ausbaufähig. Es fehlt häufig an sicheren Abstellmöglichkeiten für das Fahrrad um sorgenfrei mit dem Zug weiterfahren zu können.
Das gerade prominenteste Beispiel ist der Leipziger Hauptbahnhof, für den die Stadt Leipzig nach eigener Auskunft für Lösungen im Sinne der Fahrradabstellmöglichkeiten mit der Deutschen Bahn verhandelt.
Etliche weitere Beispiele für fehlende Abstellmöglichkeiten an den kleineren, intensiv genutzten Haltepunkten und Bahnhöfen im Stadtgebiet sind öffentlich geringere Aufreger, aber dennoch ist es die gleiche Situation, wie z. B. an der S-Bahn-Haltestelle Connewitz/Klemmstraße. Hier nutzen die Fahrgäste die Geländer der Fußgängerrampe zum Bahnsteig oder die Geländer am Bahnsteig um ihr Fahrrad anschließen zu können. Dies ist nicht nur unschön, sondern verhindert auch die ureigene Nutzung des Geländers als Handlauf.
In der aktuellen Vorlage Green City Plan Leipzig beschreibt die Stadtverwaltung den Handlungsbedarf und einen geplanten Maßnahmenplan für die Errichtung von Fahrradabstellanlagen.
„Folgende Standorte kommen für Bike-Ride-Anlagen mit zusätzlichen Services in Frage:
- Tram-Haltestellen Knautkleeberg-Knauthain, Thekla, Meusdorf, Franzosenallee, Sommerfeld, Lausen, Mockau-Post, Lindenau-Bushof
- S-Bahnhöfe Messe, Engelsdorf, Coppiplatz, Landsberger Straße, Lützschena,
- Burghausener Straße, Connewitz
- Bahnhof Mölkau
Bis 2020 sollen ca. 2.000 zusätzliche Stellplätze an Bike+Ride-Anlagen errichtet werden. Am Hauptbahnhof soll zudem ein Fahrradparkhaus errichtet werden, das zunächst Abstellmöglichkeiten für 500 Fahrräder bietet und perspektivisch auf bis zu 2.000 Stellplätze erweitert werden soll.“
Die Tabelle 17 mit den Investitionskosten suggeriert, dass für Bike+Ride-Anlagen sowohl in 2018 Gelder investiert wurden, als auch in 2019 und 2020 Maßnahmen realisiert werden.
Wir fragen an:
- Welche Abstellanlagen wurden mit den aufgeführten 394.994 Euro in 2018 realisiert?
- Wie weit sind die Planungen der Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltepunkten, damit diese Planungen schon 2019 und 2020 umgesetzt werden können?
- Welche Art von Abstellanlagen und in welcher Anzahl wird an den genannten Standorten wann entstehen?
- Welchen Stellenwert hat der Green City Plan, wenn er wieder nur eine Aufzählung von Möglichkeiten ist, was die Verwaltung alles so tun könnte und es keinerlei Transparenz dazu gibt, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden?
Antwort der Verwaltung in der Ratsversmmlung am 26. Juni 2019
Bürgermeisterin Dubrau:
Zu den Fragen 1 und 2: Der Green City Plan enthält Vorschläge zur Verbesserung der Luftsituation in Leipzig. Zum Thema „Bike+Ride“ formuliert die Vorlage über die Größenordnung, die in eine solche Anlage sinnvoll investiert werden sollte. Da mit dem Green City Plan keine zusätzlichen Haushaltsmittel beschlossen wurden, ist für die finanzielle Umsetzung der Haushaltsplan der entsprechend maßgebliche Beschluss. Im Doppelhaushalt 2017/2018 standen dafür keine Gelder zur Verfügung. Im Haushalt 2019/2020 konnte die Kofinanzierung des Projektes „Park-IT, Bike-IT“ eingestellt werden. Mittlerweile liegen auch die Fördermittelbescheide seitens des Bundes und des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum Leipzig vor, sodass das Projekt insoweit umgesetzt werden kann. Allerdings konnten erst jetzt, zum 17.06.2019, die notwendigen Stellenausschreibungen veröffentlicht werden, sodass der Start der konkreten Planung und Umsetzung leider noch aussteht.
Zur Frage 3. Zielstellung des Projekts ist die Realisierung von 14 zugangsgesicherten Fahrradabstellanlagen an S-
Bahnhöfen bzw. Straßenbahnhaltestellen. Je nach Standort wird die Zahl der angebotenen Stellplätze variieren. Insgesamt sollen 160 Stellplätze mit Fahrradboxen oder Fahrradschließanlagen zur Verfügung gestellt werden.
Zur Frage 4. Der Bund hat Ende 2017 das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ mit einem Volumen von 1 Million Euro aufgelegt, das sich an die von Grenzüberschreitung und NO2 - Belastung betroffenen Regionen und Kommunen richtet. Um von den Fördermitteln profitieren zu können, wird vorausgesetzt, dass für eine Kommune ein individueller Green City Plan zur Reduktion der Schadstoffbelastungen vorliegt. Der Leipziger Green City Plan erfüllt somit die Fördervoraussetzung. Er zeigt den Rahmen der Möglichkeiten auf, muss zur Umsetzung der einzelnen Bestandteile aber noch mit Fördermittelanträgen und -bewilligungen sowie den anteiligen Eigenmitteln untersetzt werden. Dies ist bereits in der Informationsvorlage zum Green City Plan dargestellt.
In dieser Vorlage wurde auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der notwendigen Planungs- und Realisierungszeiten aufwendiger Maßnahmen der Förderzeitraum des Bundes bis 2020 keineswegs als ausreichend anzusehen ist - das ist im Prinzip genau das gleiche Problem wie bei den Wohnungsbaufördermitteln - und das Förderprogramm darüber hinaus verstetigt werden muss, um die vorgelegten Arbeitspakete, die zu wichtigen Teilen auch die kommunalen Unternehmen betreffen, umsetzen zu können. Eine Berichterstattung an den Stadtrat zum Stand der Abarbeitung der Arbeitspakete mit den gestellten und bewilligten Förderanträgen sowie einem Ausblick auf die aktuelle Fördermittelsituation könnte im kommenden Jahr sinnvoll sein.
Oberbürgermeister Jung: Gibt es dazu Nachfragen?
- Das ist nicht der Fall.