Anfrage: Feldhecken statt kahler Landschaften

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 13. März 2019

Im Zusammenhang mit dem Beschluss unseres Antrages „Straßenbegleitgrün an Überlandstraßen“ am 25.01.2012 im Sinne des Verwaltungsstandpunktes wurde beschlossen:

  1. Das Feldheckenkonzept ist schrittweise mit den Landwirten auf städtischen Grundstücken umzusetzen.
  2. Die Anlage von Straßenbegleitgrün einschließlich der Eigentümer- und Pachtsituationen ist im Einzelfall maßnahmenbezogen zu prüfen. Der Oberbürgermeister wird darauf hinwirken, dass Straßenbegleitgrün, soweit möglich, angepflanzt wird.

Der Verwaltungsstandpunkte führte damals aus: „Bei Verlängerungen oder Neuabschlüssen von langfristigen Pachtverträgen werde im Rahmen der Ämterbeteiligung darauf Einfluss genommen, dass zu besonders schützenswerten Naturräumen und Biotopen zusätzliche Regelungen zu deren Schutz und Pflege in die Landpachtverträge aufgenommen werden. Beispielsweise seien bisher Regelungen zum Schutz von Vogelbrutstätten und Gewässerschutzstreifen sowie Maßnahmen zur Umsetzung des Feldwegekonzeptes der Stadt Leipzig vertraglich vereinbart worden. Aufgrund der Vielfalt der Einzelfälle werde eine generelle Regelung in den Landpachtverträgen als nicht umsetzbar abgelehnt. Es sollten vielmehr für jeden Einzelfall die speziell aufzunehmenden Regelungen im Rahmen der Ämterbeteiligung erarbeitet werden. Grundsätzlich bestehe bei den Landwirten die Bereitschaft, auch Aufgaben in der Landschaftspflege zu übernehmen, wenn weiterhin eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Landpachtflächen gewährleistet ist und die wirtschaftlichen Aufwendungen ein verhältnismäßiges Maß nicht überschreiten.“

Wahrnehmbar ist aber weiterhin eine andere Entwicklung: Feldraine, Feldwege und Heckenbewuchs werden weg gepflügt, Bäumen am Wegesrand in der Krone kaputt geschnitten oder in der Wurzel zerstört und sterben ab, so dass inzwischen oft bis zum Asphalt der daneben liegenden Straßen gepflügt wird.

Wir fragen daher an:

  1. Was hat die Stadtverwaltung getan, um obige Selbstverpflichtung umzusetzen?
  2. Sieht sie nicht vielmehr tatenlos zu, wie immer mehr wertvolle Randflächen von verschiedensten Nutzungen systematisch zurück- oder verdrängt werden?
  3. In welcher Form erfolgt die oben beschriebene „Ämterbeteiligung“ und wie wirkt sie sich aus?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 13. März 2019

Komm. Dezernatsleiter Dr. Schimansky:
Zur Frage 1. In Zusammenhang mit der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturraum, die unter anderem auch in der Anlage von Feldhecken und Blühstreifen bestehen können, gibt es eine enge Abstimmung zwischen dem Liegenschaftsamt und dem Amt für Stadtgrün und Gewässer. Grundlegendes Problem bei der Umsetzung des Feldheckenkonzepts ist, dass sich die für die Maßnahmen erforderlichen Flächen häufig nur teilweise oder unter Umständen auch gar nicht im Eigentum der Stadt befinden. Bei der Beteiligung privater Grundstücke sind die Fachämter auf die freiwillige Bereitschaft der Eigentümer angewiesen. Bei entsprechender Bereitschaft der Eigentümer sind die Pachtverträge anzupassen und ist eine Entschädigung aufgrund der Reduzierung der bewirtschaftbaren Fläche erforderlich.

Zur Frage 2. Nein, das tun wir nicht.

Zur Frage 3. Im Rahmen von kompensationspflichtigen Eingriffen in Natur und Landschaft werden die hierfür erforderlichen Wertpunkte entsprechend des Leipziger Bewertungsmodells ermittelt, um daraus qualitative und quantitative Kompensationsmaßnahmen abzuleiten. Die Verwaltung identifiziert geeignete Maßnahmeflächen im
Eigentum der Stadt Leipzig bzw. im Privateigentum, um vorhabenbezogene Kompensationsmaßnahmen umsetzen zu können.

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