Anfrage: Feuerwerke überall und nirgends

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 14. Dezember 2022

Unter dem Antrag „Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk“ (VII-A-00865) wurde eine Reihe von Punkten beschlossen. Insbesondere sollten alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, um Feuerwerk zu reduzieren und in Zusammenarbeit mit Stadtbezirks- und Ortschaftsräten öffentliche Plätze identifiziert werden, wo Feuerwerk stattfinden soll. In der Antwort zur Anfrage (VII-F-06332) zur Umsetzung des Ratsbeschlusses wurde deutlich, dass die Stadt Leipzig die rechtlichen Möglichkeiten, im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Gemeinden bundesweit, so beurteilt, dass es kaum Möglichkeiten zur Beschränkung gibt.

Weiterhin planen auch dieses Jahr wieder zahlreiche Städte und Gemeinden im Bundesgebiet Einschränkungen des Feuerwerks zu Silvester.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele angemeldete Feuerwerke außerhalb des Jahreswechsels gab es in Leipzig seit 2020 und wo?
  2. Wird es diese Beschränkungen des Einsatzes von Silvesterfeuerwerk geben und wie wird sichergestellt, dass wenigstens in der Umgebung von Kinder- und Altenpflegeheimen sowie Krankenhäusern kein Feuerwerk eingesetzt wird?
  3. Wie viele in Zusammenhang mit Silvesterfeuerwerk stehende Einsätze gab es bei den Rettungskräften zum Jahreswechsel 2021/2022?
  4. Wie wurden Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte zum Thema Silvesterfeuerwerk beteiligt, vgl. dazu oben genannte Anfrage?

Antwort vom 12. Dezember 2022

  1. Wie viele angemeldete Feuerwerke außerhalb des Jahreswechsels gab es in Leipzig seit 2020 und wo?

 

Seit 2020 bis zum aktuellen Zeitpunkt gab es 171 Anträge/Anzeigen zu Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels. Im Ergebnis wurden 101 nach Anzeige durch einen Pyrotechniker abgebrannt bzw. Anträge Dritter genehmigt. Diese verteilen sich auf die Stadtbezirke wie folgt:

 

West

Alt-West

Mitte

Nord

Nordost

Nordwest

Ost

Süd

Südost

Südwest

8

21

4

18

6

11

7

7

13

6

 

 

  1. Wird es diese Beschränkungen des Einsatzes von Silvesterfeuerwerk geben und wie wird sichergestellt, dass wenigstens in der Umgebung von Kinder- und Altenpflegeheimen sowie Krankenhäusern kein Feuerwerk eingesetzt wird?

 

Das Amt für Umweltschutz bietet auf leipzig.de unter dem Titel „Feuerwerk – Muss das sein?“ Feuerwerk - Muss das sein? - Stadt Leipzig

umfangreiche Informationen zur Thematik an. Insbesondere die negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit wie die durch laute Knall- und Pfeifgeräusche sich ergebenden negativen Auswirkungen auf die Tierwelt werden dargestellt.

Letztlich fehlt die gesetzliche Grundlage für ein stadtweites Verbot. In den letzten beiden Jahren galt ein entsprechendes Verbot zu den Jahreswechseln 2020/2021 und 2021/2022, welches jeweils von Bund und den Ländern aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen wurde. Demzufolge ist in diesem Jahr keine stadtweite Einschränkung des Silvesterfeuerwerks möglich.

Der besondere Schutz von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen wird durch  §23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt, der das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe solcher Einrichtungen verbietet. Dies wird im Rahmen der Möglichkeiten durch die städtischen Außendienste und in der Silvesternacht explizit im Innenstadtbereich durch den Polizeivollzugsdienst sichergestellt.

 

  1. Wie viele in Zusammenhang mit Silvesterfeuerwerk stehende Einsätze gab es bei den Rettungskräften zum Jahreswechsel 2021/2022?

Die Branddirektion wertet die Einsätze des Rettungsdienstes aufgrund der Alarmstichworte, welche sich aus der standardisierten Notrufabfrage ergeben, aus. Es existiert kein spezielles Stichwort für Unfälle mit Feuerwerkskörpern, so dass eine entsprechende Auswertung nicht stattfinden kann.

 

Die Anzahl der Rettungs- und Hilfeleistungseinsätze unabhängig des Einsatzstichwortes im Zeitverlauf zeigt die nachfolgende Grafik:

 

 

(NEF= Notarzteinsatzfahrzeug; RTW=Rettungswagen; KTW=Krankenwagen)

 

Grundsätzlich stellt die Silvesternacht einen Einsatzschwerpunkt des Rettungsdienstes dar, wie nachfolgender Abgleich des Jahresdurchschnitts mit der Silvesternacht zeigt:

 

 

Zudem wurden im Zeitraum 31.12.2021, 22:00 Uhr bis 01.01.2022, 06:00 Uhr durch die Integrierte Regionalleitstelle 61 Brandeinsätze unabhängig des Einsatz-stichwortes disponiert.

 

  1. Wie wurden Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte zum Thema Silvesterfeuerwerk beteiligt, vgl. dazu oben genannte Anfrage?

Es erfolgte über das Büro für Ratsangelegenheiten eine Anfrage bei den Stadtbezirksräten und Ortschaftsräten über die Benennung von möglichen Orten und Plätzen, an denen das Abbrennen von Pyrotechnik konzentriert erfolgen könnte. Basis war ein mit dem Amt für Umweltschutz, dem Amt für Stadtgrün und Gewässer, der Branddirektion, dem Verkehrs- und Tiefbauamt und dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abgestimmter Kriterienkatalog, welcher mit übersandt wurde. Eine Benennung von speziell auszuweisenden Flächen ging jedoch nicht ein.

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