Anfrage: Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig – ein Jahr nach dem Ratsbeschluss

Anfrage vom 3. März 2016 inkl. Nachfragen vom 1. April und Antworten der Verwaltung vom 20. April 2016:

Am 01.03.2015 trat der Ratsbeschluss zur Neuordnung der Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig in Kraft. In dem Ratsbeschluss wurde eine Vielzahl von Arbeitsaufträgen für die Stadtverwaltung festgeschrieben. So wurde festgelegt, dass die Höhe der laufenden Geldleistung gemäß §23 SGB VIII vor allem hinsichtlich der Sachkosten durch die Kindertagespflegeträger unter Mitwirkung der Kindertagespflegepersonen per Stichprobe ermittelt und von der Stadt Leipzig bis Ende II. Quartal 2016 evaluiert werden soll.

Außerdem sollte ein Kriterienkatalog zur Finanzierung erhöhter Mietkosten erarbeitet werden, ein Wohnungspool für die Kindertagespflege und ein damit in Verbindung stehendes Beratungsangebot auferlegt werden und bis Mitte vergangenes Jahr die Einrichtung drei weiterer Materialpools geprüft werden.

Wir fragen daher an:

1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Evaluation der laufenden Geldleistung gemäß § 23 SGB VIII und welche Schritte wurden dahingehend durch den kommunalen Träger VKKJ und die Stadt Leipzig bereits unternommen?

Die im Ratsbeschluss vorgesehene Stichprobenerhebung des tatsächlichen Sachaufwandes bei einzelnen Tagespflegepersonen hat sich als nicht zielführend erwiesen. Grund hierfür ist, dass eine Vielzahl der Tagespflegepersonen aufgrund der steuerlich absetzbaren Betriebskostenpauschale keine genaue Kostenaufstellung führen. Um dem Anliegen nach einer Evaluation der laufenden Geldleistungen zu entsprechen, wurde ein Fragenkatalog erarbeitet. Der Entwurf dieses Fragenkatalogs ist gegenwärtig in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten. Die Fragen werden allen Tagespflegepersonen per E-Mail übermittelt.


2. Wird der Evaluationsbericht fristgerecht bis Ende II. Quartal 2016 dem Stadtrat vorgelegt?

Aufgrund des hohen Aufwandes für die Umfrage kann der Termin nicht verbindlich zugesichert werden.

2a) Welche Einzelprobleme verursachen den hohen Aufwand?

Der Stadtratsbeschluss sah den Termin (Ende des 2. Quartals 2016) für die Evaluation der laufenden Geldleistungen auf der Grundlage einer bloßen Stichprobenerhebung vor. Diese Stichprobenerhebung hat sich als nicht zielführend erwiesen. Es musste auf ein aufwendigeres Umfrageverfahren umgestellt werden, an dem alle Tagespflegepersonen beteiligt werden sollen. Dafür wurde ein Fragenkatalog erarbeitet. Der Entwurf dieses Fragenkatalogs muss mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden. Zur Beantwortung der Fragen muss den Tagespflegepersonen eine ausreichend lange Frist eingeräumt werden. Die Auswertung der Antworten erfolgt zusätzlich zum Tagesgeschäft und den vielen anderen Aufgaben, die durch die zur Verfügung stehenden Mitarbeiter wahrgenommen werden müssen.


3. Ist der laut dem Umsetzungsbericht vom Juli 2015 in Abstimmung befindliche Kriterienkatalog zur Finanzierung erhöhter Mietaufwendungen mittlerweile endabgestimmt und in Verwaltungshandeln übergegangen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie stellt sich dieser konkret dar und welche Mehraufwendungen wurden bislang beantragt und bewilligt?

Der Kriterienkatalog zur Finanzierung erhöhter Mietaufwendungen ist noch nicht endabgestimmt. Die Kriterien müssen rechtssicher formuliert werden. Dies bedarf einer sorgfältigen Erarbeitung und einer Abstimmung mit dem Rechtsamt. Eine Endabstimmung wird für die Mitte dieses Jahres angestrebt.

3 a) Was ist die Rechtsunsicherheit in den von eine Fachverwaltung nicht eingeschätzt werden kann?

Der Kriterienkatalog zur Finanzierung erhöhter Mietaufwendungen darf keine unzulässige Ungleichbehandlung bewirken. Die Kriterien müssen vorab rechtssicher formuliert werden, um Grundlage des Bewilligungsverfahrens sein zu können und im Falle einer rechtlichen Nachprüfung Bestand zu haben. Die Kriterien dürfen auch nicht ungewollt den Effekt haben, dass es zu Umzügen von Tagespflegepersonen entgegen dem Bedarf im jeweiligen Sozialraum kommt.

b) Bei welchen anderen Verwaltungseinheiten kommt es zu ähnlichen Problemen.

Aufgrund der Vielseitigkeit des Verwaltungshandelns sind die in den verschiedenen Verwaltungseinheiten zu bearbeitenden Aufgaben unterschiedlich.

c) Wie kann die Verwaltung den vom Stadtrat beschlossenen Termin (Evaluation Ende 2. Quartal 2016) einhalten?

Die Stadtverwaltung ist bestrebt, so bald wie möglich entsprechende Ergebnisse zu präsentieren. Dennoch kann der Termin zum Ende des 2. Quartals wahrscheinlich nicht eingehalten werden. Ob eine bevorzugte Bearbeitung gegenüber der Bearbeitung von Neu- und Änderungsverträgen und der Bearbeitung der Auszahlung laufender Geldleistungen sinnvoll und im Interesse der Tagespflegepersonen ist, muss bezweifelt werden.


4. Wann wurde die Auszahlung der Erstattungsbeträge zur Kranken-, Pflege- und Alterssicherung vorgenommen? Was waren die Gründe für eine eventuell eingetretene Verspätung der Auszahlung?

In der kommunalen Tagespflege wurden bisher Abschläge bis zum Mai 2015 für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgezahlt. Der Beginn der Fortsetzung der Zahlungen der Abschläge von bereits vorliegenden Anträgen ist für April 2016 geplant. Die Abschläge für die Erstattung der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Alterssicherung für Tagespflegepersonen in freier Trägerschaft können seit Anfang Februar 2016 von den Trägern beantragt werden. Auszahlungen der beantragten Abschläge sind für April 2016 geplant. Ein Grund für die verspätete Auszahlung der Abschläge liegt in der Zunahme der Aufgaben und des Arbeitsaufwandes und den zur Verfügung stehenden Personalressourcen. Eine Abrechnung der Leistungen kann nach § 23 SGB VIII erst erfolgen, wenn die Beitragszahlungsnachweise der Träger der Kranken-, Pflege- und Alterssicherung von der Tagespflegeperson beim Amt für Jugend, Familie und Bildung vorgelegt werden. Die Beitragszahlungsnachweise gehen i. d. R. im I. und II. Quartal des Folgejahres den Tagespflegepersonen zu.

4 a) Was veranlasst die Stadtverwaltung ihren Tagesmüttern ihnen zustehende Leistungen erst so spät auszuzahlen?

Ein Grund für die verspätete Auszahlung der Abschläge liegt in der Zunahme der Aufgaben und des Arbeitsaufwandes und den zur Verfügung stehenden Personalressourcen. Mit der im Februar 2015 erfolgten Neuregelung zu den laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen hat sich das Aufgabenspektrum erweitert. Zudem mussten zur Umsetzung der Neuregelung verwaltungstechnische Voraussetzungen erst neu geschaffen werden.

4 b) Welche Unterstützung zur Stundung/Aussetzung der Zahlungen gegenüber den Kassen der TPP gibt die Stadt Leipzig?

Anfragen oder Anträge zu Unterstützungen oder Stundungen/Aussetzungen von Zahlungen gegenüber Sozialleistungsträgern liegen nicht vor.

4 c) Wie werden die Leistungen der Personalmitarbeiter bewertet (Kosten/Leistungen)?

Die eingesetzten Mitarbeiter im Fachbereich besitzen eine langjährige und praktische Arbeits- und Berufserfahrung einschließlich entsprechender beruflicher Qualifizierungen und Abschlüsse. Durch zusätzliche Personalressourcen soll es zeitnah zu einer Entlastung der Mitarbeiter und einer
Verfahrensbeschleunigung kommen.

4 d) In welchem Bereich der Stadtverwaltung gibt es dadurch ebenfalls Probleme?

Probleme aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung im Kontext zu Erstattungsansprüchen aus der laufenden Geldleistung gem. § 23 SGB VIII sind nicht bekannt.


5. Welche Materialpools wurden seit 3/15 neu wo und bei welchen Trägern eingerichtet? Wurden diese Materialpools hinsichtlich ihrer Öffnungszeiten den Arbeitszeiten der Tagespflegepersonen angepasst? Wurden sie hinsichtlich ihrer Ausstattung auf bestimmte Bereiche spezialisiert, um eine Unterschiedlichkeit der einzelnen Pools zu erreichen?

Im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2016 werden vom Träger Fröbel in der Käthe-Kollwitz-Straße und vom Träger Internationaler Bund in der Poserstraße zwei neue Materialpools errichtet. Im Hinblick auf die Ausstattung und die Öffnungszeiten werden Abstimmungen zwischen den Trägern, einzelnen Vertretern der Tagespflegepersonen und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung erfolgen.

5a) Wie wird die Stadt Leipzig die entstehenden Lücken den TPP entschädigen?

Es liegen der Stadtverwaltung keine Informationen darüber vor, dass durch erst noch zu schaffende Materialpools den Tagespflegepersonen Schäden entstanden sind.


6. Laut Beschluss können Tagespflegepersonen erhöhte Aufwendungen für Weiterbildungen bis zu 120,- € zusätzlich pro Jahr beantragen. Wie viele Anträge wurden dahingehend gestellt und bewilligt? Welchen Maßstab bei der Bewilligung von derartigen Anträgen legt die Verwaltung hier an?

Fünf Anträge sind bisher beim Amt für Jugend, Familie und Bildung eingegangen und werden geprüft. Anträge werden bewilligt, sofern es sich um fachinhaltlich einschlägige Fort- oder Weiterbildungen handelt.

6a) Welche Anreize hat die Verwaltung zur erweiterten Beantragung von Fördermitteln geschaffen und den TPP bekannt gemacht und wann?

Mit der Sachkostenpauschale werden den Tagespflegepersonen nachweisfrei 120 Euro ausgezahlt. Für die Erstattung darüber hinaus gehender Fort- und Weiterbildungskosten wurde durch die Stadtverwaltung ein niederschwelliges Verfahren für die Beantragung der Erstattung weiterer Fort- und Weiterbildungskosten für die Tagespflegepersonen entwickelt. In den Merkblättern für freie Träger und deren Tagespflegepersonen bzw. Tagespflegepersonen beim Träger VKKJ wird das Antragsverfahren und dessen Voraussetzungen ausführlich vorgestellt. Dieses Merkblatt wurde allen Tagespflegepersonen im Februar bzw. Mitte März 2016 übermittelt. Für Fragen zum Thema standen und stehen den Tagespflegepersonen jederzeit auch gern die zuständigen Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus kann das Thema der Beantragung von Fördermitteln auch zum Gegenstand der regelmäßig stattfindenden Workshops gemacht werden, an denen Vertreter von Tagespflegepersonen, des Verbunds Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe sowie Vertreter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung teilnehmen.


7. Welche Bearbeitungsdauer herrscht derzeit bei der Auszahlung der laufenden Geldleistung bei Vertragsänderungen und bei Neuabschlüssen sowohl von Kindertagespflegepersonen als auch bei in Betreuung befindlichen Kindern? Wie wird dahingehend eine Verbesserung dieser Bearbeitungszeit angestrebt? Wie unterstützt die Stadtverwaltung Tagespflegepersonen bei der finanziellen Überbrückung der langen
Bearbeitungsdauer?

Die Bearbeitungsdauer von Neu- und Änderungsverträgen bei der Tagespflege in kommunaler Trägerschaft konnte seit Jahresbeginn von 14 Wochen auf 7 Wochen aufgrund entsprechender Priorisierungen halbiert werden. Dadurch konnten allerdings die Erstattung von Beiträgen zur Kranken-, Pflegeversicherung und Altersversicherung nur verzögert bearbeitet werden. Wenn von einer Tagespflegeperson innerhalb kurzer Zeit mehrere Neuanträge vorliegen, werden diese in der Bearbeitung vorgezogen. Es ist zum 01.01.2016 eine zusätzliche, bis zum Jahresende befristete Stelle geschaffen worden, die dazu beitragen soll, den Rückstand abzuarbeiten. Die Stelle wurde am 11.03.2016 zur Ausschreibung freigegeben.

a) Ab wann ist die Stelle arbeitsfähig und welche Leistungskriterien sind zu erfüllen? - Kriterien bitte einzeln auflisten.

Die Ausschreibung der Stelle wurde am 16.03.2016 veröffentlicht und beinhaltet eine Auflistung der Anforderungen und des Aufgabenbereiches. Ausschreibungsende war der 24.03.2016. Die Stelle soll nun schnellstmöglich besetzt und eingearbeitet werden.

b) Welche Abteilung der Stadtverwaltung ist noch von der Verzögerung der Bezahlung der Bezüge durch fehlendes Personal betroffen? - Bitte einzelne Aufstellung nach Anzahl und Höhe der Bezüge.

Die Auszahlung laufender Geldleistungen erfolgt im Sachgebiet Förderung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.

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