Anfrage: Fluglärmschutzbeauftragter und Transparenz am Flughafen Leipzig-Halle GmbH (FLH)

Anfrage zur Beantwortung durch die Verwaltung in der Ratsversammlung am 24. August 2016

Nicht zuletzt durch die Erweiterung von DHL ist das nächtliche Fracht- und Flugaufkommen am Flughafen Leipzig-Halle beträchtlich gestiegen. Mittlerweile gibt es bis zu 140 Starts und Landungen pro Nacht. Mit dem damit verbundenen steigenden Lärmaufkommen müsste auch das Engagement des Flughafens für den Lärmschutz steigen. Seit Jahren wird jedoch die Stelle des Lärmschutzbeauftragten am Flughafen Leipzig-Halle vom entsprechenden Beauftragten am Flughafen Dresden in Personalunion übernommen.

 Wir fragen dazu an:

  1. Hält die Stadt Leipzig es für ausreichend, dass es keinen eigenen Lärmschutzbeauftragten am Flughafen Leipzig-Halle gibt?

  2. Hält die Stadtverwaltung es für realistisch, dass sich der Lärmschutzbeauftragte der MFAG um die Belange der Fluglärmbetroffenen in Leipzig effizient kümmern kann, wenn er vor allem in Dresden arbeitet? Wie wird dennoch Bürgernähe gewährleistet?

  3. Da der Fluglärmschutzbeauftragte auch auf den Internet-Seiten des Flughafens nicht vorgestellt und seine Aufgaben nicht beschrieben werden, wäre es nicht sinnvoll die Stadt Leipzig würde seine Aufgaben darstellen und erklären, mit welchen Erwartungen man sich an ihn wenden kann?

  4. Wird die Stadt sich als Interessenvertreterin für ihre Bürgerinnen und Bürger für einen, wie es an allen anderen Flughäfen Deutschland die Regel ist, vom Flughafen unabhängigen Lärmschutzbeauftragten sowie für eine transparente Darstellung seiner Arbeit einsetzen?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung vom 24. August 2016

Zu Frage 1 und 2:
Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Belange des  Fluglärmschutzes am FlughafenLeipzig/Halle werden durch die Stabsstelle Lärm- /Umweltschutz unter Leitung von Herrn Mäder koordiniert. Neben der Umsetzung des Schallschutzprogrammes werden in der Stabsstelle auch der kontinuierliche Betrieb der Fluglärmmessstellen und die Beantwortung von Bürgeranfragen jederzeit sichergestellt. Herr Mäder ist mehrere Tage pro Woche am Standort Leipzig/Halle präsent. Die Aufgabenerfüllung ist auf Grund der Möglichkeiten moderner Kommunikation generell jederzeit und unabhängig vom Dienstsitz des Leiters gewährleistet. Die Aktivitäten der Flughafen Leipzig/Halle GmbH zum Fluglärmschutz werden im Internetauftritt des Unternehmens dargestellt. Für die Bürger der Stadt Leipzig besteht sowohl per E-Mail als auch Telefon jederzeit die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitern der Stabsstelle. Neben Herrn Mäder, dem Leiter der Stabsstelle, steht am Standort Leipzig/Halle insbesondere auch Herr Apitzsch, der bereits über längere Zeit dort tätig ist, für Bürgeranfragen zur Verfügung.

zu Frage 3:
Für die Darstellung der Aktivitäten der Stabsstelle Lärm- /Umweltschutz der Flughafen Leipzig/Halle GmbH zum Fluglärmschutz im Internet ist die Stadt Leipzig nicht zuständig. Gern kann die Frage der Gestaltung einer informativen und bürgerfreundlichen Internetpräsenz zum Thema Fluglärm, Fluglärmschutz und Zuständigkeiten durch die Einreicherin der Stadtratsanfrage im Dialogforum Flughafen Leipzig/Halle, an dem auch die Flughafen Leipzig/Halle GmbH seit 2014 teilnimmt, diskutiert werden. Wenn im Dialogforum konkrete Inhalte erarbeitet werden, ist die Erstellung von Informationsseiten der Stadt Leipzig zu diesem Thema im Internet realisierbar.

zu Frage 4:
Die Bestellung einer bzw. eines behördlich bestellten Fluglärmschutzbeauftragten für den Flughafen Leipzig/Halle ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Zuständig für den Fluglärmschutz am Flughafen Leipzig/ Halle ist das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. In seiner Funktion als oberste Luftfahrtbehörde und Genehmigungsbehörde nimmt es diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit der örtlichen Luftaufsicht wahr. Die Stadt Leipzig hat keinen Einfluss auf die Organisations- und Beschäftigungsstruktur der Landesbehörden und wird mit der Weitergabe dieses Anliegens an die zuständige Behörde nichts erreichen. Aus diesem Grund wird empfohlen, dieses Anliegen an den Sächsischen Landtag heranzutragen.

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