Anfrage: Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Leipziger Auwald – mit Pflegekonzept?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017

Der größte Teil des Leipziger Stadtwaldes liegt im Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, welcher mit ca. 1.116,7 ha eine wichtige Funktion für das Stadtklima besitzt. Schutzziel des Leipziger Auwaldes ist die nachhaltige Sicherung und weitestgehende Regenerierung des Landschaftsschutzgebietes mit seiner strukturierten Auenlandschaft, wie Hartholzaue, Weichholzaue, Altwässer, Altarme, Feuchtwiesen und sonstiger wertgebender Strukturen.

Der Abteilung Stadtforsten im Amt für Stadtgrün und Gewässer kommt deshalb bei der Erhaltung, Regenerierung und Verbesserung der Waldbestände eine Schlüsselposition zu, da sie direkt Einfluss auf Baumartenzusammensetzung und Bestandsstruktur nimmt. Alljährlich gehören deshalb die Pflegemaßnahmen im Leipziger Auwald, welche auf den städtischen Forstwirtschaftsplänen basieren, dazu.

Allerdings werden die Beschlusslage und die Kommunikation der Stadtverwaltung zu der Ordnungsgemäßheit und den ggf. nicht vorhandenen Rechtsgrundlagen entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes zu den Pflegemaßnahmen des Stadtwaldes zur Zeit offen infrage gestellt und kontrovers diskutiert.

Wir fragen daher an:

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden die Bewirtschaftung bzw. der Waldumbau des Leipziger Auwaldes und die Pflegemaßnahmen durchgeführt? Gibt es dazu gültige Beschlusslagen im Stadtrat? Sind diese von der oberen Forstbehörde als Aufsichtsbehörde bestätigt und mit dieser abgestimmt? Gab es von dieser aus naturschutzfachlicher Sicht Kritiken?
  2. Wie und wann wurden welche städtischen Gremien einbezogen bzw. der Stadtrat damit befasst?
  3. Auf welche Art und Weise und wann wurde und wird die Öffentlichkeit über die Pläne und die konkreten regionalen Maßnahmen informiert?


Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 13. Dezember 2017

Bürgermeister Rosenthal:
Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Ihrer ersten Frage. Die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung des Leipziger Stadtwaldes ist die sogenannte periodische Betriebsplanung Forsteinrichtungen. Diese gilt in der Regel zehn Jahre. Die im Augenblick gültige periodische Betriebsplanung Forsteinrichtungen wurde entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes von der Oberen Forstbehörde aufgestellt. Auch entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes hat die Ratsversammlung diese zehnjährige periodische Betriebsplanung am 29. Oktober 2015 beschlossen. Die Obere Forstbehörde hat auf Grundlage des Gesetzes und nach Ratsbeschluss die periodische Betriebsplanung Forsteinrichtungen genehmigt.  Sie  gilt noch bis zum 31.12.2023.
Die entsprechend des Sächsischen Waldgesetzes vorgeschriebenen jährlichen Wirtschaftspläne wurden  bisher  auf  Basis des oben  genannten Stadtratsbeschlusses jährlich aufgestellt und im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, im Naturschutzbeirat  sowie  in  den  betroffenen  Stadtbezirksund  Ortschaftsräten  vorgestellt. Bei ihrer jährlichen Prüfung hatdie Obere Forstbehörde, der  Staatsbetrieb  Sachsenforst, bislang keine Mängel bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes oder Verfahrensfehler beanstandet. Auch die zuständigen  Naturschutzbehörden,  städtisch  und landesseitig, haben bisher keine Mängel bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes deklariert.
Nunmehr hat allerdings im November 2017 die Obere Forstbehörde die Stadt Leipzig darauf hingewiesen, dass entsprechend § 48 Absatz 4 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen die Körperschaft  über  den  jährlichen  forstlichen  Wirtschaftsplan beschließen muss und das bisherige Verfahren nicht ausreichend ist. Deshalb wird in  Abstimmung mit der Behörde die Stadt Leipzig als Körperschaft ab dem Jahr 2018 über den jährlichen forstlichen Wirtschaftsplan entscheiden. Insofern werden wir Ihnen im ersten Quartal 2018 diesen Wirtschaftsplan für 2018 zur Beschlussfassung vorlegen.

Zur zweiten Frage. Die Vorlage  wurde damals, 2015, einstimmig im Stadtrat beschlossen. Einbezogen wurden weiterhin die zuständigen Behörden  in  den  beiden  Landkreisen,  in  denen  sich auch Leipziger Stadtwald befindet, sowie der Naturschutzbeirat und die anerkannten Naturschutzverbände. Die Lesungen im Fachausschuss Umwelt und Ordnung sind nachlesbar.
Die  jährlichen  forstlichen  Wirtschaftspläne  wurden bislang im Umweltausschuss vorgestellt, danach auch im Naturschutzbeirat und in der Arbeitsgruppe Stadtwald, welche mit Vertretern wissenschaftlicher  Einrichtungen,  anerkannten  Naturschutzverbänden und Behörden besetzt ist. Es erfolgte auch die Vorstellung in den Stadtbezirks- und  Ortschaftsräten  und  parallel  dazu  auf  der Homepage der Stadt Leipzig unter „/Stadtwald“, Schaltfläche „Verkauf  und  Veröffentlichungen“. Des Weiteren  gab  es  eine  Pressemitteilung  zu den sensibelsten Arbeiten, vor allem dem Holzeinschlag im Leipziger Auwald. Damit war aus unserer Sicht in der Vergangenheit das Verfahren ordnungsgemäß. Wie gesagt: Es gibt jetzt eine andere Auffassung zur Beteiligung des Stadtrates. Deshalb wird es 2018 die nötige Beschlussfassung geben.

Stadtrat Volger (Bündnis 90/Die Grünen):
Wir haben die Anfrage gestellt, damit die Stadtverwaltung noch einmal klarstellen kann, wie sich die Situation derzeit darstellt, da in der Öffentlichkeit die verschiedensten Verschwörungstheorien kursieren. Meine Fraktion  unterstützt das Handeln der Verwaltung in diesem Punkt ausdrücklich. Ich würde mich freuen, wenn die Presse das, was hier heute dargestellt wurde, auch aufgreifen würde.

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