Anfrage: Fortschreibung Lärmaktionplan – wann bitte?
Anfrage vom 27. September 2018
Im geltenden Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig, der 2013 vorgelegt wurde, wurde bereits für 2013 (!) eine Fortschreibung angekündigt. Mittlerweile haben wir das Jahr 2018, es liegt keine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (LAP) vor. Die zur Erarbeitung des LAP zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im entsprechenden Produkt mussten mittels eines Änderungsantrages durch den Stadtrat für 2015/16 angehoben werden. Der Umsetzungsbericht zum bestehenden Lärmaktionsplan wurde zwar Mitte 2015 vorgelegt und auch eine Bürgerbeteiligung als Onlinedialog Anfang 2016 durchgeführt. Seitdem scheint es im Verfahren aber keine weiteren Fortschritte zu geben. Einzelne Maßnahmen wie Tempo 30 in der Inneren Jahnallee werden schon diskutiert, aber von einem Gesamtkonzept gibt es nicht mal einen Entwurf, von der Umsetzung gar nicht erst zu reden.
In diesem Zusammenhang fragen wir an:
- Wann wird die Verwaltung eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur Beschlussfassung oder Kenntnisnahme vorlegen? Welche Gründe gibt es für die jahrelangen Verzögerungen?
- Die Verwaltung hat alle zwei Jahre einen Umsetzungsbericht zum Lärmaktionsplan vorzulegen. Wann ist mit diesem Umsetzungsbericht für 2017 zu rechnen?
- Zeigen die Verzögerungen bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes und der Umgang mit dem Onlinedialog den Stellenwert des Themas Lärmschutz in der Verwaltung?
Die Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 24. Oktober 2018
Kollege Fabian übernimmt das Verlesen der Antwort von Kollegen Rosenthal.
Bürgermeister Prof. Dr. Fabian: Sehr geehrter Bürgermeister Bonew! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte! Zur Frage 1.
Der Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 2 liegt vor und soll voraussichtlich Ende November in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters für die Öffentlichkeitsbeteiligung, das heißt: eine vierwöchige Auslegung, freigegeben werden. Nach Prüfung und gegebenenfalls erforderlicher Berücksichtigung von Hinweisen und Einwänden aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wird eine endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplans Stufe 2 und anschließende Kenntnisnahme durch den Stadtrat für das zweite Quartal 2019 angestrebt. Parallel dazu erfolgt die Vergabe des Lärmaktionsplans Stufe 3 an ein externes Büro. Diese „zweite Fortschreibung“ und damit Stufe 3 wird bis Mitte 2019 durchgeführt. Ziel ist die Kenntnisnahme durch den Stadtrat bis Ende 2019. Die Gründe für die Verzögerung sind vielfältiger Natur. Wesentliche Gründe sind die parallele Bearbeitung des Luftreinhalteplans und des Masterplans „Green City“ in den Jahren 2017 und 2018. Relevante Maßnahmen beider Planungsinstrumentarien finden sich auch in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wieder. Insoweit sind die Planwerke interdisziplinär zu betrachten und kommen auch der Lärmreduzierung zugute.
Das zeitliche Vorgehen ist zwischen dem Freistaat Sachsen, dem betreffenden Ministerium für Umwelt und Landschaft und der Stadt Leipzig kommuniziert.
Zur Frage 2.
Es ist nicht davon auszugehen, dass ein Umsetzungsbericht für das Jahr 2017 sich maßgeblich vom Umsetzungsbericht 2015 unterscheiden würde. Für die Maßnahmenplanung und -umsetzung sind die Fachämter innerhalb der Stadtverwaltung aufgefordert, erforderliche Prioritäten zu setzen. Das Amt für Umweltschutz ist dabei Sachverwalter und Unterstützer in internen Prozessen. Es wird angestrebt, im Rahmen der Lärmaktionsplanungsstufe 3 eine Auswertung der Stufen 1 und 2 vorzunehmen und einen entsprechenden Umsetzungsbericht für 2019 zu erarbeiten.
Zur Frage 3.
Der Online-Dialog erbrachte 285 Beiträge, mit denen in der Regel mehrere Aspekte vorgetragen wurden. Die Auseinandersetzung mit den Beiträgen und einzelnen Aspekten erforderte einen enormen, vorher nicht absehbaren Zeit- und Ressourcenaufwand. Durch das in der Antwort auf Frage 1 beschriebene Vorgehen erreicht die Verwaltung, dass die - sagen wir es mal so – Verzögerung in der Lärmminderungsplanung erheblich gemindert wird.