Anfrage: Fortschreibung Luftreinhalteplan: Wann bitte?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 19. September 2018

Mit dem Verwaltungsgericht Wiesbaden hat erneut ein Verwaltungsgericht deutlich gemacht, dass die Grenzwerte zur Luftreinhaltung durchaus ernst gemeint sind und die Behörden tatsächlich wirksame Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Einwohner*innen ergreifen müssen. Für die Stadt Frankfurt bedeutet dies nun Fahrverbote. Während also Gerichte durch Urteile das Recht auf Gesundheit stärken, fehlt es der Verwaltung (seit Einführung der Umweltzone) offensichtlich an politischem Willen, wirksame Maßnahmen tatsächlich selbst vorzuschlagen und umzusetzen. Stattdessen wird das Problem verzögert und ausgesessen. In 2016 wurde noch ein Umsetzungsbericht 2014 für den bestehenden Luftreinhalteplan (LRP) vorgelegt, seit dem gibt es nicht mal mehr solche Berichte. Der Luftlärmdialog als Bürgerbeteiligung erfolgte ebenfalls bereits 2016. Im Frühjahr wurde nun zwar ein Entwurf für die Fortschreibung des LRP vorgestellt. Wenn es aber bei dem bisherigen Tempo der Bearbeitung bleibt, scheint also mit Fertigstellung und Beschluss des LRP nicht vor 2020 zu rechnen sein.

Die wachsende Stadt bringt steigende Belastungen durch motorisierten Verkehr mit sich, die extreme Trockenheit des langen Sommers hat die natürliche Luftfilterfunktion der Bäume beeinträchtigt – aber Gegenmaßnahmen und ein aktives Verwaltungshandeln im Sinne des Gesundheitsschutzes finden nicht statt.
 

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

  1. Wie ist der Stand der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes und der Freigabe der Dienstberatung des Oberbürgermeisters? Welche Gründe sind zu benennen, die die Fortschreibung des Luftreinhalteplans verhindern?
  2. Gibt es derzeit Klagen gegen die Stadt Leipzig um die Einhaltung der Grenzwerte bzw. geeignete Maßnahmen gerichtlich zu erzwingen?
  3. Da in 2018 nicht mehr mit der Umsetzung von Maßnahmen zu rechnen ist, wie will der Oberbürgermeister sicherstellen, dass in 2019 schnell wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung umgesetzt werden?

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 19. September 2018

Bürgermeister Rosenthal: Herr Oberbürgermeister!
Sehr geehrte Damen und Herren! Vorangestellt: Die Stadtverwaltung hat mit dem Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2009 und der Umsetzung der darin als Maßnahme festgelegten Umweltzone eine messbare Verringerung der Luftbelastung
mit Ruß bzw. ultrafeinen Partikeln erreicht. An der im Stadtzentrum gelegenen Luftmessstation Leipzig-Mitte sank die Masse der krebserregenden Rußpartikel um 60 Prozent, die Anzahl der ultrafeinen Partikel reduzierte sich um 70 Prozent, wie aus der wissenschaftlich begleiteten Untersuchung hervorgeht. Seit dem Jahr 2015 wurde der Kurzzeitgrenzwert für Feinstaub an den Luftmessstationen in Leipzig nicht mehr als zulässig überschritten. Dieser Aspekt kann neben dem Wirken der Umweltzone anteilig auch auf das Wirken der sonstigen 47 Maßnahmen
des aktuellen Luftreinhalteplans zurückgeführt werden. Darüber hinaus unterstützen andere Maßnahmen, hier insbesondere der Lärmaktionsplan sowie das Energie- und Klimaschutzprogramm, die Minderung der Luftschadstoffbelastungen bzw. die Verbesserung der klimatischen Bedingungen und damit den Gesundheitsschutz der Leipzigerinnen und Leipziger. Ab dem Jahr 2015 wurde die Fortschreibung des Luftreinhalteplans im Amt für Umweltschutz auf den Weg gebracht, begonnen mit dem Luft-Lärm-Dialog. Anlass gab die unzureichende Wirkung
des Luftreinhalteplans in Bezug auf die städtische Stickstoffdioxidbelastung. Die Gründe dafür sind deutschlandweit diskutiert und bekannt. Sie fußen insbesondere auf durch die Fahrzeughersteller verantworteten Stickstoffdioxidausstöße im Realbetrieb,  insbesondere bei Diesel-Pkw. Die Berichterstattung über die Umsetzung des
Luftreinhalteplans 2009 erfolgte aufgrund seiner Fortschreibung zuletzt für das Jahr 2015. Auch hier ist zu konstatieren, dass alle Maßnahmen entsprechend umgesetzt worden sind und die Stadtverwaltung deutlich gemacht hat, warum
Einzelmaßnahmen nicht umgesetzt worden sind. Das war aus meiner Sicht auch plausibel.

Zur ersten Frage.
Die Überarbeitung des Planentwurfs unter Berücksichtigung der rund 250 eingegangenen fachlichen Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ist noch nicht abgeschlossen. Der zeitliche Aufwand orientiert sich an der Bearbeitungstiefe und der erforderlichen Einbindung weiterer Ämter und externer Akteure, hier insbesondere
der L-Gruppe. Ziel ist nach wie vor die Beschlussfassung des Luftreinhalteplans noch in diesem Jahr, Mitte/Ende viertes Quartal 2018.

Zur zweiten Frage.
Derzeit gibt es keine Klagen gegen die Stadt Leipzig.

Zur dritten Frage.
Die Umsetzung der im Planentwurf vorgesehenen kurzfristig wirksamen Maßnahmen, die sogenannten A-Maßnahmen, ist hinsichtlich dafür notwendiger straßenverkehrsrechtlicher Verfahren, Detailplanungen sowie Auftragsvergaben gegenwärtig in Bearbeitung. Das wurde heute schon bei der Einbringung des Haushalts erwähnt. Der Mehrbedarf für die A-Maßnahmen ist im Jahr 2019 budgetiert. Insofern sind die für die Wirksamkeit des Luftreinhalteplans erforderlichen Vorgaben gemacht.

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