Anfrage: Fortschritte beim Leipziger Klimaschutz in 2022

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 09. Februar 2022

Das Jahr 2022 ist wegweisend für den Leipziger Klimaschutz, denn nun steht die Fortschreibung des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 (EKSP 2030) an. Die Umsetzungsberichte zu den Klimaprogrammen sollen aufzeigen, was bisher an Maßnahmen umgesetzt wurde, und wo noch Nachbesserungen anstehen, die im weiteren Klimaschutzprozess berücksichtigt werden müssen. Außerdem können sich dieses Jahr die Leiziger Bürger*innen auf eine Förderung von Balkonsolargeräten freuen, da eine entsprechende Förderrichtlinie in Erarbeitung ist. Mit dem EU-Förderprogramm „Klimaneutrale Städte 2030“ besteht die Chance auf EU-Gelder für den Leipziger Klimaschutz.

Wir fragen daher an:

1. Wann ist mit dem öffentlichen Entwurf des EKSP 2030 zu rechnen? Wie soll die Öffentlichkeit in den Fortschreibungsprozess des EKSP 2030 eingebunden werden? Wann findet die aus 2021 verschobene klimapolitische Stunde statt? Welche Sektorenziele werden für das EKSP festgelegt und werden alle Maßnahmen mit einer CO2-Quantifizierung versehen?
2. Wie ist der Stand des Ausbaus von Solaranlagen auf kommunalen Gebäuden?
3. Wann ist mit dem aktuellen Umsetzungsbericht zum Klimasofortmaßnahmenprogramm 2020 sowie mit dem Umsetzungsbericht zur Europäischen Energie- und Klimaschutzkommune 2019 und 2020 zu rechnen?
4. Infolge des Beschlusses zum Klimanotstand wurde eine Klimafolgenabschätzung in die Vorlagenprüfung integriert. Wie bewertet die Stadtverwaltung den Effekt dieses Klimachecks bislang und wann steht eine Evaluation an?
5. Im aktuellen Doppelhaushalt sind 500.000€ für ein Förderprogramm von privaten Balkonsolargeräten eingestellt, das eigentlich Anfang 2022 starten soll. Wie ist der Stand der Erarbeitung der Förderrichtlinie? Ab wann können Fördermittel beantragt werden? In welcher Weise wird die Stadt die Öffentlichkeit über die Fördermöglichkeit informieren?
6. Wie positioniert sich die Stadt Leipzig zu einer Bewerbung auf das EU-Förderprogramm "Klimaneutrale Städte 2030" auch unter dem Gesichtspunkt, dass selbst bei einer Nicht-Bezuschlagung in der Regel höhere Chancen bei Folgebewerbungen für ähnliche Förderungen bestehen?

 

Antwort vom 08. Februar 2022

1. Wann ist mit dem öffentlichen Entwurf des EKSP 2030 zu rechnen? Wie soll die Öffentlichkeit in den Fortschreibungsprozess des EKSP 2030 eingebunden werden? Wann findet die aus 2021 verschobene klimapolitische Stunde statt? Welche Sektorenziele werden für das EKSP festgelegt und werden alle Maßnahmen mit einer CO2-Quantifizierung versehen?

Wie im Rahmen der 4. Klimakonferenz im November 2021 öffentlich vorgestellt, wurde der Entwurf des Energie- und Klimaschutzprogramms ambitioniert weiter entwickelt. Im Folgenden werden die Maßnahmen bilanziert und die Verknüpfung des Umsetzungs-programms 2023/2024 mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 umgesetzt. Es ist, wie im November beschrieben geplant, den finalen Entwurf des EKSP 2030 vor der Sommerpause in die Stadtratsgremien zu bringen. In diesem Zusammenhang werden die Ziele und CO2 Qantifizierungen der Maßnahmen dem Stadtrat vorgelegt.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit fand seit der Erstellung des EKSP 2030 in vielfältiger Weise statt. In einem letzten Schritt ist vorgesehen, die Öffentlichkeit über ein Online-Beteiligungstool zum finalen Entwurf des EKSP 2030 zu informieren.

Wie im Ältestenrat abgestimmt, wird die klimapolitische Stunde im ersten Halbjahr 2022 stattfinden. Momentan ist als Termin der 16. Juni 2022 dafür vorgesehen.

2. Wie ist der Stand des Ausbaus von Solaranlagen auf kommunalen Gebäuden?

Die Anforderungen des Sofortmaßnahmenprogramms (Maßnahme 5) werden derzeit entsprechend umgesetzt. D. h. zum einen, dass alle Neubauten eine Solaranlage erhalten. In wenigen Fällen ist die Installation der Solaranlage schon abgeschlossen, in weiteren Fällen befindet sich die Anlage in Planung und vorbereitender Umsetzung. Im Bereich der Bestandsgebäude wurden im letzten Jahr alle kommunalen Gebäude einer Bewertung hinsichtlich ihrer Eignung unterzogen und 546 Dachflächen als näher zu prüfend identifiziert. In Folge wurden bereits zahlreiche Begehungen absolviert und weitere befinden sich in Planung (155 absolvierte und geplante Begehungen). 82 Dachflächen erfüllen alle Kriterien für die Errichtung von PV-Anlagen und befinden sich in der Planungs-, Bau- bzw. Betriebsphase. Derzeit wird zudem geprüft, inwieweit denkmalgeschützte Gebäude in die Betrachtungen einbezogen werden können. Nach Abschluss der Prüfung werden die Gebäude ausgewählt, welche zeitnah mit einer Solaranlage ausgerüstet werden sollen.

3. Wann ist mit dem aktuellen Umsetzungsbericht zum Klimasofortmaßnahmen-programm 2020 sowie mit dem Umsetzungsbericht zur Europäischen Energie- und Klimaschutzkommune 2019 und 2020 zu rechnen?

Der Abschlussbericht zur Europäischen Energie- und Klimaschutzkommune 2019/2020 ist im finalen Abstimmungsprozess und für die Dienstberatung des Oberbürgermeisters angemeldet. Über den Stand zur Umsetzung des Klimasofortmaßnahmenprogramms 2020 wird im Frühjahr 2022 im Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung berichtet. Ein umfänglicher Umsetzungsbericht zum Sofortmaßnahmenprogramm für die Jahre 2021/2022 wird nach Abschluss des Jahres 2022 erstellt.

4. Infolge des Beschlusses zum Klimanotstand wurde eine Klimafolgenabschätzung in die Vorlagenprüfung integriert. Wie bewertet die Stadtverwaltung den Effekt dieses Klimachecks bislang und wann steht eine Evaluation an?

Aufgrund der momentan durchgeführten Evaluierung ist hierzu noch keine finale Aussage möglich. Die vom Stadtrat beauftragte Evaluierung der Klimawirkung von Vorlagen (VI-DS-05726_DS-03) erfolgt gemäß Stadtratsbeschluss im 1. Quartal 2022.

5. Im aktuellen Doppelhaushalt sind 500.000 € für ein Förderprogramm von privaten Balkonsolargeräten eingestellt, das eigentlich Anfang 2022 starten soll. Wie ist der Stand der Erarbeitung der Förderrichtlinie? Ab wann können Fördermittel beantragt werden? In welcher Weise wird die Stadt die Öffentlichkeit über die Fördermöglichkeit informieren?

Die Förderrichtlinie zur Förderung privater, steckerfertiger Solaranlagen wird derzeit erarbeitet. Hierzu werden aktuell Beispiele aus anderen Kommunen ausgewertet und deren Übertragbarkeit auf Leipzig geprüft. Entscheidende Kriterien sind hierbei neben der Ausgestaltung der Fördervoraussetzungen und -bedingungen die zweckmäßige Prüfung der Antragsunterlagen sowie eine unbürokratische Mittelausreichung.

Aufgrund des zu erwartenden personellen Aufwandes zur Ausreichung der Fördermittel und der damit einhergehenden Suche nach Lösungsmöglichkeiten ist die Erarbeitung der Förderrichtlinie in Verzug geraten. Ziel ist es, dass die Fachförderrichtlinie im ersten Quartal 2022 verwaltungsintern fertig gestellt wird, sodass unter Beachtung des weiteren Prozesses eine anschließende Fördermittelbeantragung möglich ist. Die Stadt Leipzig plant die Kooperation mit einer wissenschaftlichen Projektarbeit, um über die Fördermöglichkeiten zu informieren.

6. Wie positioniert sich die Stadt Leipzig zu einer Bewerbung auf das EU-Förderprogramm "Klimaneutrale Städte 2030" auch unter dem Gesichtspunkt, dass selbst bei einer Nicht-Bezuschlagung in der Regel höhere Chancen bei Folgebewerbungen für ähnliche Förderungen bestehen?

Bis 31. Januar 2022 konnten sich Städte für die Horizon Europe Mission "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030" der Europäischen Kommission bewerben. Ziel ist durch das Netzwerk einer Missionsplattform den Austausch der ausgewählten Städte und der nicht gewählten Follower-Städte zu stärken. Zudem soll zur Zielerreichung der Klimaneutralität und Digitalisierung bis 2030 ein nicht rechtlich verbindlicher "Climate City Contract" - ein umfassender Maßnahmenkatalog mit Finanzierungsplan bis 2030 unter Einbezug von Bürgerschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erstellt werden.

Diese EU Mission enthält keine direkten Finanzierungsmöglichkeiten. Vielmehr möchte die EU den 100 ausgewählten Städten über ein sogenanntes "Mission Label" - einem Siegel, bessere Chancen bei weiteren Finanzierungsmöglichkeiten einräumen.

Die sich bewerbenden Städte müssen neben einer Interessensbekundung (Letter of Intent) einen über 50-Seitigen Fragebogen ausfüllen, der das Interesse untermauert, bis 2030 klimaneutral und intelligent zu werden und in Form von Kennzahlen, Stadtratsbeschlüssen, Berichten, etc. auch schon Geleistetes belegt.

Soweit bisher bekannt, haben sich in Deutschland mehr als 20 Städte beworben, insbes. Städte, die im digitalen Smart City Bereich aktiv sind. Aufgrund der hohen Bedeutung für die im INSEK 2030 formulierten Zielstellungen "Leipzig besteht im Wettbewerb" und der Bestrebungen die guten Projekte und Ansätze im Bereich digitale Stadt zu intensivieren, sowie in Abwägung zu dem bestehenden Stadtratsbeschluss zur Ausrufung des Klimanotstands (VI-A-07961) in dem die Zielstellungen zur Klimaneutralität der Stadt bis spätestens 2050 und der klimaneutralen Stadtverwaltung bis 2035 formuliert wurden und der momentanen Erstellung eines ambitionierten Energie- und Klimaschutzprogramms 2030, welches die Weichen für eine mögliche vorgezogene gesamtstädtische Klimaneutralität stellt, wurde entschieden, sich auf das EU Programm "100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030" zu bewerben. Der Oberbürgermeister hat den Letter of Intent unterschrieben und die Unterlagen wurden fristgerecht eingereicht. Eine Entscheidung wird bis Mitte März erwartet.

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