Anfrage: Gründachstrategie - ein halbes Jahr und keinen Schritt weiter?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 17. Juni 2020

Auf Initiative der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Stadtrat die Erarbeitung einer Gründachstrategie als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel.

Im November 2019 fragten wir zuletzt: „Hat die Verwaltung die Erarbeitung der Gründachstrategie eingestellt?“ Seitens der Stadtverwaltung wurde zugesagt, die Fachförderrichtlinie in Zusammenhang mit der Gründachstrategie dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des II. Quartals 2020 als Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen, um dann mit Fristsetzung 30.0.2020 beginnend ab 2021 auch städtische Fördermittel für Gründächer bei privaten Bauvorhaben entsprechend ausreichen zu können. Unterschiedliche Auffassungen zu Sachfragen führten dazu, dass die Erarbeitung der Gründachstrategie (Stand letztes Jahr) im Entwurfsstadium hängen geblieben ist.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

  1. Konnten Sie den offen zu Tage getretenen Dissens innerhalb der Verwaltung, der zu einer Blockade der Erabeitung der Gründachstrategie führte, auflösen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  2. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Erarbeitung der Gründachstrategie und wird an der Zielstellung der Beschlussfassung im Juni 2020 festgehalten?
  3. Welchen Vorschlag unterbreitet die Verwaltungsspitze dem Stadtrat im Umgang mit den beschlossen Haushaltsmittel für 2020 in Höhe von 500.000€?

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1)

 

Die Gründachstrategie als Entwurf aus dem Jahr 2018 wurde aus fachlichen Gründen aktuell nicht weiterverfolgt. Grundzüge der neuen Gründachstrategie wurden verwaltungsintern einvernehmlich erarbeitet und werden nunmehr als Teil A in der Gründachförderrichtlinie verankert die dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Zu Frage 2)

Wie bereits unter 1. ausgeführt, wurde der 2018 intern erarbeitete Entwurf der Gründachstrategie aus fachlichen Gründen nicht weiterverfolgt. Der Erarbeitungsprozess einer umfassenden Gründachstrategie über die Gründachförderrichtlinie hinaus läuft. Für die Erarbeitung der Gründachförderrichtlinie wurde in der Stadtverwaltung (AfU) eine Stelle eingerichtet und zum 01.10.2019 besetzt. Inzwischen ist die Gründachförderrichtlinie inhaltlich erarbeitet und befindet sich in der Rechtsprüfung. Eine Bestätigung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters ist im Juli 2020 vorgesehen, eine Beschlussfassung in der Ratsversammlung schließt sich an. Im Teil A der Gründachförderrichtlinie werden die Grundzüge der Gründachstrategie der Stadt Leipzig dargelegt. Die Zielstellung zur Vorlage der ausführlichen Strategie neu, ist nun das IV. Quartal 2020.

Zu Frage 3)

Im Doppelhaushalt 2019 wurden 50.000 € und 2020 500.000 € zum Auflegen eines kommunalen Förderprogramms eingestellt. Die Haushaltsmittel in 2019 wurden für ein Modellgründach am Neubau Kita Tarostraße in Höhe von 41800 € verwendet.

Die Gründachförderrichtlinie soll nach Ratsbeschluss im September veröffentlicht werden, so dass noch in 2020 Förderanträge entgegengenommen, bearbeitet und beschieden sowie Fördermittel ausgereicht werden können. Es werden Vorkehrungen getroffen für den Fall, dass die Summe der beantragten Fördermittel unter den vorgesehenen Haushaltsmitteln bleibt, um verbleibende Haushaltsmittel für städtische Dachbegrünungsobjekte zu verwenden. Derzeit werden verwaltungsintern Gespräche (Informationsgespräche mit dem AGM) geführt, vorstellbar ist das Gründach am Neubau Kita Bremer Straße.

Die Mittel selbst sind im Eckwert des Haushaltes des AfU für 2021/2022 eingestellt.

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