Anfrage: Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig
Anfrage vom 31. Mai zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 20. Juni 2018
Sachverhalt:
Im Juni 2015 legte die Stadtverwaltung die Vorlage zum Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig DS-00794/14 vor, welche ab Juli 2015 ruhend gestellt wurde. Unsere Fraktion stellte im Mai 2017 schon eine Anfrage nach Verbleib dieser Vorlage.
In der Antwort bemängelte Oberbürgermeister Jung, „es fehlt das Grundbekenntnis des Stadtrats“. Allerdings steht im Beschlusspunkt 1 des fraktionsübergreifenden Änderungsantrag DS-00794/14-ÄA-002 vom Oktober 2015: „Der Stadtrat und der Oberbürgermeister würdigen die besondere Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements als wesentliches Element der Teilhabe und Mitgestaltung unserer Stadtgesellschaft.“ Dieser Änderungsantrag ist genau wie die Vorlage ruhend gestellt. Ebenfalls ein Zitat aus der Antwort von Herrn Oberbürgermeister Jung: „Die Engagementstrategie, die wir erarbeiten wollen, wird in eine Vorlage münden müssen“.
In der Antwort zur Anfrage von 2017 wurde auf das INSEK verwiesen, wo jedoch nur allgemeine Aussagen wie „Ziel ist es, die Möglichkeiten für das bürgerschaftliche Engagement, Bürgerbeteiligung und Kommunikation so zu stärken, dass die Leipzigerinnen und Leipziger weiterhin aktiv die Entwicklung ihrer Stadt mittragen und gestalten können“ über die Bedeutung des Ehrenamts zu finden sind.
Da die Kritik des Stadtrats auch darauf gerichtet war, dass es keine Beteiligung des Stadtrats oder der daran interessierten Öffentlichkeit aus Vereinen und Verbänden gab, warten wir darauf, dass diese Beteiligung vor einer Neufassung der Vorlage nachgeholt wird.
Daher unsere erneute Anfrage:
- Wann wird die Vorlage „Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements“ vorgelegt werden?
- Umfasst die Planung der Erarbeitung dieser neuen Vorlage auch ein Beteiligungskonzept zur frühzeitigen Einbindung des Stadtrates und von Vereinen und Verbänden? Wenn ja:
- Wann wird die Beteiligung begonnen und
- Wie ist das Beteiligungskonzept ausgestaltet?
Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 20. Juni 2018
Mit Stadtratsbeschluss vom 12.4.2017 ist die Vorlage zur „Bilanzierung der informellen Beteiligungsverfahren der Stadtverwaltung“ (VI-DS-03335) beschlossen worden.
Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Bestätigung, dass sich die Förderung des ehrenamtlichen Engagements künftig verstärkt an den übergeordneten strategischen Zielen der Stadt orientieren soll. Dafür sollen die Bereiche „Beteiligung“ und „Engagementförderung“ in Zukunft inhaltlich in der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“ gebündelt und räumlich an einer Stelle verortet werden.
Auf Basis des bisherigen Prozesses zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements unter Federführung des GB OBM, soll von der Koordinierungsstelle nun ein weiterführender Vorschlag zur inhaltlichen Ausgestaltung ausgearbeitet werden. Dabei soll das bisher geplante „Grundbekenntnis“ als eine akteursübergreifende ganzheitliche „Engagementstrategie“ entwickelt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Angesichts der im vergangenen Jahr notwendigen Stellenbesetzungsverfahren und der aktuellen Arbeits-belastung in der Koordinierungsstelle Leipzig weiter denken durch das Jahr der Demokratie, befindet sich der Erarbeitungsprozess der Engagementstrategie noch in Vorbereitung. Ein Vorschlag zum Ablauf des Prozesses und zur Beteiligung wird dem Stadtrat im 2. Halbjahr 2018 vorgelegt. Dabei ist uns selbstverständlich eine umfassende Beteiligung von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft wichtig.