Anfrage: Handmade-Markierungen der Fahrradstraßen im Musikviertel

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 30. Oktober 2019

Am 16. Mai 2018 beschloss der Stadtrat auf Antrag des Jugendparlamentes die Beethovenstraße, die Straße des 17. Juni, die Wächterstraße und die Wilhelm-Seyfferth-Straße im Musikviertel zu Fahrradstraßen zu machen. Dabei wurde auch ein Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen, der die Verwaltung beauftragte zu prüfen, ob bei der Ausweisung der Fahrradstraßen auch entsprechende Markierungen auf dem Asphalt vorgenommen werden können, damit die Einrichtung der Fahrradstraßen auch deutlich wird sowie die Ausweisung der Fahrradstraßen mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. In einem Zwischenbericht vom Januar 2019 erklärte die Verwaltung, dass eine einheitliche Markierung von Fahrradstraßen zusätzlich zur verkehrsrechtlichen Anordnung der Beschilderung gegenwärtig geprüft wird, diese Entscheidung auf Grund von Überlegungen, auf Bundesebene hier zu einer einheitlichen Lösung zu kommen, auf der lokalen Ebene im Moment jedoch zurückgestellt wird. Eine Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Anwohner, der Nutzer und der Bevölkerung allgemein sollte zeitnah zur Umsetzung der Anordnung erfolgen.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen ist mittlerweile erfolgt, nachdem am 18.03.2019 die geforderte Ausweisung der Beethovenstraße, Straße des 17. Juni, Wächterstraße und Wilhelm-Seyfferth-Straße als Fahrradstraße angeordnet wurde.

Das Stadtmagazin Kreuzer berichtet nun in einem aktuellen Artikel, dass „ein Radfahrer mit Sprühdose (…) selbst in die Hand genommen, was er sich von der Stadt Leipzig wünscht: Deutlich sichtbare Markierungen auf dem Asphalt der Leipziger Fahrradstraßen.“

Wir fragen an:

  1. Wie ist die Stadtverwaltung mit den diesbezüglichen Arbeitsaufträgen des Stadtrates umgegangen?
  2. Welches Ergebnis ergaben die Prüfungen der entsprechenden Sachverhalte und in welchem Zeitrahmen erfolgte eine Umsetzung bzw. war/ist diese geplant?
  3. Wie schätzt die Verwaltung die Akzeptanz der bestehenden Fahrradstraßen ein?
  4. Welche Maßnahmen anderer Kommunen zur Erhöhung der Akzeptanz von Fahrradstraßen sind der Stadtverwaltung bekannt und erscheinen zur Umsetzung geeignet?

Antwort der Verwaltung:

zu 1. und 2.
Die Arbeitsaufträge zur Prüfung einer einheitlichen Markierung von Fahrradstraßen sind Gegenstand des aktuellen Verwaltungshandelns. Die Fahrradstraßen in Leipzig sind jeweils zu Beginn mit dem Zeichen 244.1 der StVO „Beginn einer Fahrradstraße“ und am Ende mit Zeichen 244.2 „Ende einer Fahrradstraße“ deutlich gekennzeichnet. Verkehrsteilnehmer haben die Verkehrszeichen der StVO zu beachten.

Das in anderen Städten oft übliche Aufbringen von Piktogrammen auf der Fahrbahn ist eine zusätzliche Information und der Tatsache geschuldet, dass die Bedeutung der Beschilderung und die damit verbundene Regelung in der StVO vielen Verkehrsteilnehmern nicht geläufig sind. Prinzipiell hat die Stadtverwaltung daher auch in Leipzig vor, Fahrradstraßen mit speziellen Piktogrammen auf der Fahrbahn kenntlich zu machen. Dabei soll das Piktogramm in Leipzig nicht einfach dem Verkehrszeichen für Fahrradstraßen entsprechen, da dies in den meisten Fällen nicht der korrekten Beschilderung entsprechen würde, da alle Fahrradstraßen bis auf eine Ausnahme durch Zusatzzeichen für den Kfz-Verkehr freigegeben sind.

Die Entwicklung eines eigenen Piktogrammbildes ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Sobald der auch mit der AG Radverkehr laufende Abstimmungsprozess abgeschlossen ist, werden die Piktogramme unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln und ausreichender Außentemperaturen aufgebracht. Dies kann frühestens im 2. Quartal 2020 erfolgen.

zu 3.
Die Akzeptanz durch Radfahrende ist hoch und es ist auch die gewünschte Bündelungsfunktion des Radverkehrs durch die Einrichtung von Fahrradstraßen zu beobachten.

Auf Seiten der Kfz-Führer ist die Bekanntheit der StVO-Regeln für die Benutzung von Fahrradstraßen weniger ausgeprägt. Insbesondere das Einfahrverbot für Kfz in Fahrradstraßen ohne Freigabe durch Zusatzzeichen sowie die Rechtmäßigkeit des Nebeneinanderfahrens von Radfahrenden in einer Fahrradstraße scheint nur wenigen Fahrzeugführern bekannt zu sein.


zu 4.
Andere Kommunen (Hamburg, Göttingen) stellen nach Einrichtung einer Fahrradstraße temporäre Informationsplakate auf, auf denen auf die Grundregeln in einer Fahrradstraße hingewiesen wird. Temporäre Informationsplakate dieser Art sind in Zukunft auch für Leipzig vorstellbar.

Zurück