Anfrage: Haus Eitingon im Zentrum für Drogenhilfe: Unterlassene Mitteilungspflicht an den Betriebsausschuss

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 29. Oktober 2025

In der Sitzung des Betriebsausschusses Soziales, Gesundheit und Jugend am 4. Juni 2025 wurde ein öffentlicher Flyer ausgeteilt, in dem das Haus Eitingon als Betriebsteil des Zentrums für Drogenhilfe im Eigenbetrieb St. Georg aufgeführt wird, ebenso auf der Website: Zentrum für Drogenhilfe | St. Georg  

Diese organisatorische Zuordnung wirft Fragen auf, da es sich bei den beiden Einrichtungen um unterschiedliche Versorgungsbereiche handelt. Das Zentrum für Drogenhilfe ist eine interdisziplinäre Einrichtung des Klinikums St. Georg, die einen hoheitlichen Auftrag wahrnimmt und ein umfassendes Versorgungsnetz für suchtkranke Menschen in Leipzig bereitstellt. Es bietet Suchtberatung, eine Notschlafstelle und ein Kontaktcafé an.  

Das Haus Eitingon hingegen ist eine sozialtherapeutische (psychiatrische) Wohnstätte im Waldstraßenviertel im Zentrum-Nordwest von Leipzig und war bisher nicht dem Bereich der Drogenhilfe zugeordnet. Die Zusammenführung dieser beiden Einrichtungen mit unterschiedlichen Zielgruppen und Aufgabenbereichen erscheint erklärungsbedürftig. Zudem wurde der Betriebsausschuss nicht über diese strukturelle Veränderung informiert, obwohl dies im Rahmen der Informationspflicht gegenüber dem Ausschuss zu erwarten gewesen wäre.

Die Beantwortung der gestellten Fragen soll Klarheit über die Hintergründe und Ziele dieser organisatorischen Veränderung schaffen und die Transparenz gegenüber dem Betriebsausschuss wiederherstellen.

  1.    Seit wann ist das Eitingon dem Zentrum für Drogenhilfe zugeordnet?
  1.    Wie lange ist diese Zuordnung geplant?
  1.    Was waren die Gründe für diese Zusammenführung?
  1.    Welche inhaltlichen Gemeinsamkeiten bestehen zwischen den Häusern? Bestanden Alternativen innerhalb des Unternehmens?  
  2.    Warum wurde der Betriebsausschuss der VIII. WP nicht über die Zusammenführung informiert?

 

Antwort der Verwaltung vom 29. Oktober 2025

Zur Anfrage VIII-F-01889 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sozialtherapeutischen Wohnstätte Eitingon-Haus (STW) und dem Zentrum für Drogenhilfe (ZFD) ist eingangs klarstellend darauf hinzuweisen, dass es sich nach wie vor um zwei selbstständige Sparten des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig handelt. Der in der Sitzung des Betriebsausschusses am 04.06.2025 ausgereichte Flyer vermittelt insofern zugegebenermaßen ein falsches Bild.

Hintergrund ist, dass mit Wirkung zum 01.01.2023 durch die damalige Eigenbetriebsleitung die Entscheidung für eine organisatorische Zuordnung der STW zum ZFD erfolgte. Die Leitung des ZFD wurde damals gebeten die STW auf Fach- und Führungsebene zu begleiten. Gründe hierfür waren die Sinnhaftigkeit der engeren fachlichen Verzahnung von Psychiatrie und Sucht (vgl. hierzu auch die Antwort unter 4.), die Bündelung von Ressourcen sowie eine effektive Steuerung für die STW aufgrund der damals schwierigen Leitungssituation in der STW (Kündigung und Leitungswechsel, Handlungsbedarfe in konzeptioneller, heimaufsichtlicher und system- bzw. verfahrensseitiger Hinsicht).

In der gesamten Zeit ist die STW immer in ihrer Selbständigkeit erhalten geblieben und wurde von der Leitung des ZFD lediglich in Steuerungsfragen engmaschig begleitet, um Führungs- und Fachverantwortung vor Ort in der Einrichtung zu stabilisieren und nachhaltig zu stärken.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Seit wann ist das Eitingon dem Zentrum für Drogenhilfe zugeordnet?

Die organisatorische Zuordnung erfolgte per 01.01.2023.

2. Wie lange ist diese Zuordnung geplant?

Die Zuordnung soll mit Wirkung zum 31.12.2025 enden. Die neue Leitung der Wohnstätte arbeitet fachlich profiliert mit klarem Führungskonzept, orientierender Umsicht und gestaltender Selbständigkeit, sodass eine weitere Begleitung durch die Leitung des ZFD nicht mehr vonnöten ist.

3. Was waren die Gründe für diese Zusammenführung?

Siehe hierzu die einleitenden Ausführungen.

4. Welche inhaltlichen Gemeinsamkeiten bestehen zwischen den Häusern? Bestanden Alternativen innerhalb des Unternehmens?

In der Alltagspraxis zeigt sich, dass in der STW in den letzten Jahren vermehrt neben Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis auch Suchterkrankungen auftreten („Komorbidität“). Ähnliche Entwicklungen sind im Bereich des ZFD zu beobachten. Menschen mit Suchterkrankungen, die zugleich psychiatrische Krankheitsbilder aufweisen, nehmen zu. Aufgrund dieser dargestellten, fachlichen Gemeinsamkeiten zwischen dem ZFD und der STW wurde die Personalie so gewählt und es erschien die Unterstützung der STW durch das ZFD die sinnvollste Lösung.

Eine detaillierte Recherche und Aussage zu weiteren, etwaigen Handlungsoptionen und Alternativen zum betreffenden Zeitpunkt ist aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens der damaligen Eigenbetriebsleitung nicht möglich.

5. Warum wurde der Betriebsausschuss der VIII. WP nicht über die Zusammenführung informiert?

Der Betriebsausschuss Jungend, Soziales, Gesundheit wurde in seiner Sitzung am 15.02.2023 mittels des schriftlichen Berichtes der Eigenbetriebsleitung über die organisatorische Zuordnung der STW zum ZFD informiert.

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