Anfrage: Helfer*innen für den Naturschutz gesucht
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 17. Dezember 2025
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
Auf der Website des Amts für Umweltschutz (AfU) findet sich ein Aufruf, als ehrenamtliche*r Unterstützer*in im Naturschutz aktiv zu werden. Aufgaben sind u.a. das Dokumentieren von Tier- und Pflanzenarten oder das Mitwirken an Projekten.
In Zeiten eines angespannten kommunalen Haushaltes, dem leider auch Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes zum Opfer fallen, sind ehrenamtlich Tätige eine Chance die Wirksamkeit des AfU zu erhalten und weiterhin Leipzigs Flora und Fauna zu schützen.
Daher fragen wir an:
- Gibt es aktuell ehrenamtliche Helfer*innen für den Naturschutz? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Aufgaben übernehmen die Helfer*innen?
- Auf der Webseite ist auch die Rede von Kreisnaturschutzbeauftragen, die aus diesem Pool der Ehrenamtlichen gewonnen werden sollen. Gibt es aktuell welche? Wenn ja, wie viele? Welche Aufgaben haben sie? Wie werden sie angelernt und in ihrer Tätigkeit unterstützt? Wenn es keine gibt: warum nicht?
- Wie schätzt das Amt für Umweltschutz das Potenzial dieser Helfer*innen ein? Wird eine Entlastung der Verwaltung erreicht? Wenn nein, was könnte getan werden, um eine größere Wirkung zu erzielen?
- Wie wird das Angebot beworben? Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung, das Angebot noch bekannter zu machen und möglichst viele Helfer*innen zu gewinnen?
- Wie wird das Angebot in den nächsten Jahren perspektivisch weiterentwickelt? Ist eine Ausweitung der Tätigkeiten geplant?
Antwort in der Ratsversammlung vom 17. Dezember 2025
1. Gibt es aktuell ehrenamtliche Helfer*innen für den Naturschutz? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht?
Aktuell setzt sich das Team des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes aus einem Kreisnaturschutzbeauftragten und 29 Naturschutzhelferinnen/Naturschutzhelfern zusammen.
2. Welche Aufgaben übernehmen die Helfer*innen?
Nach § 43 II Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) stehen die Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer unter der Aufsicht der Naturschutzbehörde, die sie bestellt hat. Sie werden von Kreisnaturschutzbeauftragten fachlich betreut und angeleitet. Die Aufgaben des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes sind in § 43 III SächsNatSchG definiert. Zum Inhalt der Tätigkeit der Naturschutzhelferinnen und -helfer zählen gem. § 43 III Nr. 1 SächsNatSchG die Überwachung geschützter Teile von Natur und Landschaft sowie die Durchführung und Überwachung festgesetzter Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Des Weiteren sollen die Naturschutzhelfer und Naturschutzhelferinnen gem. § 43 III Nr. 2 SächsNatSchG Natur und Landschaft beobachten und Schäden und Gefährdungen abwenden oder, wo dies nicht möglich oder zulässig ist, die zuständige Naturschutzbehörde informieren sowie gem. § 43 III Nr. 3 SächsNatSchG Beiträge zur Dokumentation innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches liefern. In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde übernehmen die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen i. d. R. in einem örtlich abgegrenzten Bereich eines Schutzgebiets oder -objektes die o. g. Aufgaben. Je nach Vorkenntnissen und Spezialisierung kartieren Helferinnen und Helfer auch bestimmte Artengruppen oder setzen praktische Artenschutzmaßnahmen um. Beispiele hierfür sind die Kontrolle, Pflege und Wartung von insgesamt 3.846 städtischen Nisthilfen und Ersatzquartieren für gebäudebesiedelnde Arten, die Durchführung von Maßnahmen zur Habitatoptimierung (u. a. für Amphibien und Reptilien) sowie die Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Fundtiere (u. a. Igel, Fledermäuse).
3. Auf der Webseite ist auch die Rede von Kreisnaturschutzbeauftragen, die aus diesem Pool der Ehrenamtlichen gewonnen werden sollen. Gibt es aktuell welche? Wenn ja, wie viele? Welche Aufgaben haben sie? Wie werden sie angelernt und in ihrer Tätigkeit unterstützt? Wenn es keine gibt: warum nicht?
Seit Anfang 2025 hat die Naturschutzbehörde einen neuen Kreisnaturschutzbeauftragten der aus dem Pool der ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen der Stadt Leipzig gewonnen werden konnte. Nach § 3 I der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den Naturschutzdienst vom 11. August 1995 (SächsGVBl. S. 302), die zuletzt durch Artikel 30 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530) geändert worden ist (NaturschutzdienstVO), steht der Kreisnaturschutzbeauftragte zur Bestellungsbehörde in einem ehrenamtlichen Treueverhältnis. Er ist fachlich unabhängig von Weisungen der Bestellungsbehörde. Gem. § 43 II S. 2 SächsNatSchG werden durch den Kreisnaturschutzbeauftragten die Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer fachlich betreut und angeleitet. Er vernetzt die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen miteinander, organisiert regelmäßige Weiterbildungsveranstaltungen und Exkursionen, fungiert als Multiplikator und bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen ehrenamtlichen und behördlicher Naturschutzarbeit.
Die Naturschutzbehörde steht in einem engen Austausch mit dem Kreisnaturschutzbeauftragten und informiert über aktuelle Themen, unterstützt bei der Organisation von Veranstaltungen und vermittelt den Kontakt zu neu angeworbenen Helferinnen und Helfern. Möglichkeiten zur Weiterbildung und zum Erfahrungsaustausch bieten sich dem Kreisnaturschutzbeauftragten außerdem im Rahmen des Jahrestreffens der sächsischen Kreisnaturschutzbeauftragten und im Kontakt zum regional zuständigen Landesnaturschutzbeauftragten (Bezirksnaturschutzbeauftragter). Nach § 3 IV NaturschutzdienstVO beraten und unterstützen sich die Bezirksnaturschutzbeauftragten und die Kreisnaturschutzbeauftragten gegenseitig. Gemäß § 43 IV S. 1 SächsNatSchG erhält der Kreisnaturschutzbeauftragte für seine ehrenamtlich geleistete Arbeit eine pauschale Aufwandsentschädigung und entstandene Reisekosten werden erstattet.
4. Wie schätzt das Amt für Umweltschutz das Potenzial dieser Helfer*innen ein? Wird eine Entlastung der Verwaltung erreicht? Wenn nein, was könnte getan werden, um eine größere Wirkung zu erzielen?
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind für die Arbeit der Naturschutzbehörde eine bedeutende Unterstützung und liefern wichtige Impulse. So wurde z. B. vor dem Hintergrund des unermüdlichen Engagements einer Naturschutzhelferin im Jahr 2024 die „Allgemeinverfügung der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig über Schutzmaßnahmen für die Vogelarten Rohrweihe (Circus aeruginosus) und Kiebitz (Vanellus vanellus) am Kleewinkel“ erlassen. Neben der klassischen Gebietsbetreuung, wird die Naturschutzbehörde mittlerweile durch viele Helfer und Helferinnen mit spezifischen Artenkenntnissen unterstützt. Insbesondere in Bezug auf Fach- und Artenkenntnisse die Avifauna und die Herpetofauna betreffend, ist der ehrenamtliche Naturschutzdienst sehr gut aufgestellt. Die Bereitstellung von aktuellen Daten zu Artvorkommen ist für die naturschutzrechtliche Verwaltungsarbeit unerlässlich und das Ehrenamt leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Weiterhin wären viele Pflegeeinsätze zum Erhalt geschützter Biotope ohne die Unterstützung des Ehrenamtes nicht möglich.
5. Wie wird das Angebot beworben? Welche Möglichkeiten gibt es aus Sicht der Verwaltung, das Angebot noch bekannter zu machen und möglichst viele Helfer*innen zu gewinnen?
Das Ehrenamt wird über einen Aufruf auf der Website der Stadt Leipzig und vor allem auch durch persönliche Weiterempfehlung beworben. Außerdem wurde im Jahr 2022 mittels gezielter, medialer Öffentlichkeitsarbeit in Presse und Radio eine breite Masse über die Möglichkeit der Mitarbeit im ehrenamtlichen Naturschutzdienst der Stadt Leipzig informiert. Weiterhin werden Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit mit den „Jungen Naturwächtern“ (JuNA-Gruppen) in Leipzig genutzt. So geben einzelne Helferinnen und Helfer naturschutzinteressierten Kindern im Alter von 7 bis 18 Jahren Einblicke in ihre Tätigkeit, wirken als Vorbild und motivieren dazu sich im Erwachsenenalter ebenfalls ehrenamtlich im Naturschutzdienst zu engagieren.
Ein Bedarf, das Ehrenamtsangebot über weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit noch bekannter zu machen, wird durch die Naturschutzbehörde zwar dem Grunde nach als wünschenswert erachtet, kann aber derzeit nicht festgestellt werden. Da der Zuwachs und die Entwicklungen im Naturschutzdienst in den letzten Jahren deutlich und erfreulicherweise zeigen, dass bereits an den richtigen Stellen geworben wird. Von 2022 bis 2025 ist die Anzahl der aktiven Mitarbeitenden im ehrenamtlichen Naturschutzdienst der Stadt Leipzig von 9 Personen auf 30 Personen gestiegen, wobei die Alterspanne von 19 Jahren bis 85 Jahren reicht (siehe Tab. 1). Die Betreuung und Einarbeitung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ehrenamtlichen Naturschutzdienstes geht mit einem großen organisatorischen Aufwand einher. Als zielführender wird erachtet, einzelne qualifizierte Helfer und Helferinnen anzuwerben und diese engmaschig zu betreuen und zu beraten, als über die Werbetrommel für einen Ansturm von Bewerberinnen und Bewerbern zu sorgen, der personell nicht zu bewerkstelligen ist.
Tab. 1: Altersverteilung der im Naturschutzdienst Tätigen der Stadt Leipzig

6. Wie wird das Angebot in den nächsten Jahren perspektivisch weiterentwickelt? Ist eine Ausweitung der Tätigkeiten geplant?
Ziel ist es den Naturschutzdienst perspektivisch so weiterzuentwickeln, dass geschützte Teile von Natur und Landschaft, die aktuell noch keine ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer haben, zukünftig auch abgedeckt werden können. Weiterhin sollen die Naturschutzhelferinnen und Naturschutzhelfer verstärkt in Projekte zum Artenmonitoring eingebunden werden.