Anfrage: Hitzeschutz in Leipziger Kliniken und Pflegeheimen ist Bevölkerungsschutz

Anfrage vom 29. Juli 2026

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Die Auswirkungen des Klimawandels führen auch in Sachsen zu einer Zunahme von Extremwetterereignissen, insbesondere von langanhaltenden Hitzeperioden. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind in Sachsen bereits bis Ende Juni 2026 rund 230 Menschen im Zusammenhang mit Hitze gestorben, das sind mehr als doppelt so viele wie im gesamten Vorjahr.

Diese Entwicklung stellt insbesondere für vulnerable Gruppen in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine akute Gesundheitsgefahr dar. Eigenen Recherchen zufolge wurden in Leipziger Kliniken auf den Stationen nachts teilweise Temperaturen von bis zu 33 Grad Celsius gemessen. Derartige Raumtemperaturen gefährden nicht nur den Heilungsprozess der Patient*innen massiv, sondern stellen auch für das medizinische und pflegerische Personal eine unzumutbare körperliche Belastung dar.

Während die Stadt Leipzig mit dem „Hitzeaktionsplan“ bereits wichtige Schritte zur Information der Bevölkerung und zur Anpassung im öffentlichen Raum (z. B. Trinkbrunnen, Hitzeflyer) unternommen hat, bleibt die Situation in stationären Einrichtungen kritisch. Maßnahme 9 aus dem Hitzeaktionsplan sieht vor, soziale Einrichtungen bei der Hitzeanpassung zu unterstützen. Der damalige Änderungsantrag zum Hitzeaktionsplan sah vor, diese Maßnahme mit einem städtischen Förderprogramm mit einem Budget von 500.000 € jährlich zu untersetzen. Der Änderungsantrag wurde zurückgezogen, da seitens des Bürgermeisters Herrn Rosenthal per Protokollnotiz die Zusage gemacht wurde, bis Mitte 2025 einen Vorschlag zur Untersetzung des mit HH-Beschluss eingestellten Budgets für Klimaanpassungsmaßnahmen 2025/2026 zu machen, und dabei auch die im Änderungsantrag genannten Sachverhalte zu prüfen und mit zu budgetieren.

Das Klimawandelanpassungkonzept liegt bis heute nicht vor.

Expert*innen und ein breites Bündnis aus über 150 Organisationen warnen bundesweit vor einem unzureichenden Hitzeschutz in Pflegeheimen und Kliniken und fordern, den Hitzeschutz verbindlich in den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz aufzunehmen.

Oftmals scheitern notwendige bauliche Anpassungen (wie effektive Verschattung, Klimatisierung oder Begrünung) an einem Investitionsstau oder an den baulichen Gegebenheiten, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden wie Teilen des Klinikums St. Georg. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der kommunalen Handhabe: Inwieweit kann die Stadt Leipzig auf nicht-kommunale Träger von Pflegeheimen und Krankenhäusern einwirken, um den Schutz der Bevölkerung vor Hitzegefahren sicherzustellen?

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen an den Oberbürgermeister:

 

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung über die tatsächliche Temperaturbelastung in Leipziger Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen während der jüngsten Hitzeperioden vor? Sieht die Stadt Leipzig daraus folgenden Handlungsbedarf und wenn ja, welchen?
  2. Welche konkreten baulichen und organisatorischen Hitzeschutzmaßnahmen wurden in den Einrichtungen des Städtischen Klinikums St. Georg sowie der Städtischen Altenpflegeheime Leipzig gGmbH (SAH) bereits umgesetzt, und welche Investitionen sind für die kommenden Jahre geplant, um eine Überhitzung der Patientenzimmer zu verhindern?
  3. Über welche Instrumente verfügt die Stadt Leipzig, um nicht-kommunale Träger von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zur Erstellung und Umsetzung wirksamer Hitzeschutzpläne anzuhalten?
  4. Wie schätzt die Stadt Leipzig die Dringlichkeit zusätzlichen Hitzeschutzes in sozialen Einrichtungen ein?
  5. Zu welchem Prüfergebnis ist die Stadt Leipzig bezüglich des kommunalen Förderprogramms für Hitzeanpassung an sozialen Einrichtungen gekommen (siehe Protokollnotiz Herr Rosenthal zu VII-DS-10035-ÄA-06) und warum?
  6. Inwiefern ist das Szenario einer extremen, langanhaltenden Hitzewelle (mit potenzieller Überlastung der Rettungsdienste und eventueller Notwendigkeit von (Teil-)Evakuierungen überhitzter Pflegeheime) bereits in den kommunalen Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrplänen der Stadt Leipzig verankert?
  7. Plant die Stadt Leipzig, etwa über das Gesundheitsamt oder die Heimaufsicht, die Einrichtung eines Beratungs- und Förderprogramms, um Träger bei der schnellen Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen (z. B. mobile Klimageräte, Verschattungssysteme) zu unterstützen?
  8. Sieht die Stadt alternativ eine Möglichkeit, die Träger verbindlich zur Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen zu verpflichten?

 

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