Anfrage: Hochwertige Datensätze

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 13. Dezember 2023

Die EU-Kommission verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Freigabe hochwertiger Datensätze als Open Data. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 9. Juni 2024.

Leipzig nimmt neben den anderen Partnerstädten im Modellprojekt Connected Urban Twins eine Vorreiterrolle beim Thema Smart City in Deutschland ein. Unter anderem mit der aktuellen Beschlussvorlage VII-DS-07325 bekräftigt die Stadt auch noch einmal ihre Ambitionen, das eigene Angebot an offenen Daten deutlich zu erhöhen.

Um dieser Vorreiterrolle gerecht zu werden, sollte die Stadt Leipzig daher ihren Verpflichtungen entsprechend der „Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors“ rechtzeitig nachkommen.

Wir fragen daher an:

1. Welche hochwertigen Datensätze liegen im Zuständigkeitsbereich der Stadt?

2. Welche hochwertigen Datensätze werden bereits zur öffentlich Verfügung gestellt?

3. Welche hochwertigen Datensätze werden aus welchem Grund aktuell noch nicht öffentlich zur Verfügung gestellt?

4. Können die hochwertigen Datensätze im Zuständigkeitsbereich der Stadt bis zur Frist vollständig veröffentlicht werden? Wenn nein, warum nicht?

5. Welche hochwertigen Datensätze werden schon automatisiert erfasst und öffentlich zur Verfügung gestellt?

6. Welche Prozesse/Vorkehrungen werden von Seiten der Stadt getroffen, um die Erfassung und Veröffentlichung der hochwertigen Datensätze zukünftig zu automatisieren?

Im Zuge dessen stellt sich auch die Frage zu Datennutzungsklauseln für kommunale Verträge:

7. Wie sichert die Stadt Leipzig ab, dass bei Beschaffungen bzw. Vergabeverfahren die kommunale Datenhoheit abgestimmt, geregelt und gesichert wird?

Antwort der Stadtverwaltung

1. Welche hochwertigen Datensätze liegen im Zuständigkeitsbereich der Stadt?

Aus fachlicher Sicht betreffen die meisten Datensätze die Aufgabenbereiche einzelner Fach­ämter der Stadtverwaltung: Geodaten – Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Umwelt­daten – Amt für Umweltschutz, Statistikdaten – Amt für Statistik und Wahlen, Unternehmen – Amt für Wirtschaftsförderung, Mobilitätsdaten – Verkehrs- und Tiefbauamt.

Bezüglich der Bereitstellung im Sinne der EU-Richtlinie wird vorerst darauf abgestellt, dass die Zuständigkeit bei der Stelle liegt, wo die Daten tatsächlich erhoben werden. Dies sind aufgrund gesetzlicher Grundlagen zur Datenerhebung in der Regel übergeordnete staatliche Behörden wie das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen für ALKIS-Daten in der Kategorie Georaum, das Statistische Landesamt Sachsen für statistische Daten, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für Umweltdaten und der Deutsche Wetterdienst für meteorologische Daten. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, werden diese Daten nicht nochmals auf kommunaler Ebene aufbereitet und veröffentlicht.

Das Amt für Statistik und Wahlen Leipzig wird sich als zuständige Koordinationsstelle für die Bereitstellung offener Daten der Stadtverwaltung gemeinsam mit den benannten Ämtern Anfang 2024 abstimmen, ob und welche hochwertigen Datensätze direkt von der Kommune bereitzustellen sind. Vorsorglich sind auf dem letzten Netzwerktreffen der GDI-L (AG GDI-Koordination) im September 2023 alle vertretenen Fachämter auf die genannte Richtlinie hingewiesen und sensibilisiert worden, die Betroffenheit für ihre Fachbereiche zu prüfen.

2. Welche hochwertigen Datensätze werden bereits zur öffentlich Verfügung gestellt?

Der Freistaat Sachsen macht relevante Datensätze auf seinem Open Data Portal (https://www.opendata.sachsen.de/) öffentlich verfügbar.

Unabhängig davon werden auch auf dem Open Data Portal Leipzig ODP-L bereits eine Vielzahl Datensätze, die sich als im Sinne der DVO (EU) 2023/138 hochwertige Datensätze qualifizieren lassen, in standardisierten maschinenlesbaren Formaten (CSV, JSON, WMS, WFS) kostenfrei und mit einer offenen Lizenz (Datenlizenz Deutschland 2.0) bereitgestellt. Dies betrifft u. a. fast alle Datensätze der Kategorien Statistik und Georaum (Geobasisdaten wie Adressen, Bodenrichtwerte, Orthobilder, Stadtgrundkarte, Stadtplan, 3D-Stadtmodell).

Auf dem ODP-L sind daneben Datensätze veröffentlicht, die nicht den Merkmalen hochwertiger Datensätze entsprechen. Für einen allgemeinen Überblick siehe https://www.opendata.leipzig.de/.

3. Welche hochwertigen Datensätze werden aus welchem Grund aktuell noch nicht öffentlich zur Verfügung gestellt?

Grundsätzlich nicht bereitgestellt werden Datensätze, die datenschutzrechtlichen Restrik­tionen oder der statistischen Geheimhaltung unterliegen, die dem Schutz der öffentlichen Sicherheit dienen oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

4. Können die hochwertigen Datensätze im Zuständigkeitsbereich der Stadt bis zur Frist vollständig veröffentlicht werden? Wenn nein, warum nicht?

Da sich die Richtlinie und die Durchführungsordnung auf vorhandene Daten erstrecken, also keine zusätzlichen Daten erhoben werden müssen, geht die Stadtverwaltung davon aus, alle Datensätze, für deren Bereitstellung eine kommunale Zuständigkeit erkannt wird, fristgerecht bereitstellen zu können.

Die Erschließung weiterer Datenbestände der Stadtverwaltung ist gemäß dem Ratsbeschluss zum Ausbau und zur Weiterentwicklung des Open-Data-Portals Leipzig
(VII-DS-07325) ohnehin Aufgabe der Stadtverwaltung. Hochwertige Datensätze werden in diesem Prozess entsprechend priorisiert.

5. Welche hochwertigen Datensätze werden schon automatisiert erfasst und öffentlich zur Verfügung gestellt?

Daten der Fachämter werden überwiegend automatisiert aus den Fachverfahren in die GDI-L (Geodaten) bzw. das Leipzig-Informationssystem LIS (Statistikdaten) integriert und ebenso automatisiert über Dienste regelmäßig automatisiert aktualisiert. Inwieweit hochwertige Daten davon betroffen sind, wird im Rahmen des oben erwähnten Evaluierungsprozesses geprüft.

Sowohl vom Geodatenkatalog als auch vom LIS aus besteht eine technische Schnittstelle zum ODP-L, so dass Daten, die als „offene Daten“ gekennzeichnet sind, automatisiert in das ODP‑L transferiert werden.

Die Datenbestände des ODP-L werden wiederum regelmäßig automatisiert mittels eines Harvesting-Prozesses in das Open Data Portals des Freistaates Sachsen und von dort auch in das Bundesportal (https://www.govdata.de/) übernommen.

6. Welche Prozesse/Vorkehrungen werden von Seiten der Stadt getroffen, um die Erfassung und Veröffentlichung der hochwertigen Datensätze zukünftig zu automatisieren?

Im Rahmen des oben erwähnten Evaluierungsprozesses werden für Datensätze, die noch nicht automatisiert erfasst bzw. bereitgestellt werden, die Möglichkeiten geprüft, die relevanten Daten automatisiert aus dem betreffenden Fachverfahren über technische Schnittstellen (API) zu gewinnen und in das ODP-L einzuspeisen

7. Wie sichert die Stadt Leipzig ab, dass bei Beschaffungen bzw. Vergabeverfahren die kommunale Datenhoheit abgestimmt, geregelt und gesichert wird?

Bereits heute wird bei Vergaben von Fachverfahren oder bei Ausschreibungen beispielsweise zu Sensorik in den AGB darauf geachtet, dass die gewonnenen Daten in der Hoheit der Kommune liegen. Nicht immer ist es jedoch möglich, ein ausschließliches Nutzungsrecht zu verhandeln. Die auf dem ODP-L verfügbaren Daten werden aktuell unter der Datenlizenz Deutschland 2.0 bereitgestellt, die auch auf dem Landes- und dem Bundesportal zum Einsatz kommt.

Die Datenbereitstellung auf dem ODP-L und die Weiterverwendung der Daten ist außerdem an Nutzungsbedingungen gebunden, welche u. a. beinhalten, dass die Daten und Informationen nicht für Anwendungen oder Veröffentlichungen verwendet werden dürfen, die kriminelle, illegale, rassistische, diskriminierende, verleumderische, pornographische, sexistische oder homophobe Aktivitäten unterstützen, zu solchen Aktivitäten anstiften oder gegen geltendes Recht verstoßen. Gewähr und Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

Mit der Implementierung der Datenstrategie, welche derzeit unter Federführung des Referates Digitale Stadt noch erarbeitet wird, wird ein einheitlicher Handlungsrahmen für die Stadtverwaltung geschaffen, der dann auch Daten-Governance-Aspekte wie Datenhoheit, Nutzungsrechte und Haftungsklauseln berücksichtigt.

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