Anfrage: Illegale Zerstörung einer der ältesten Fassadenbegrünungen Leipzigs in der Thomasiusstraße 6
Anfrage vom 11. Februar 2026
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Die jüngste Zerstörung der jahrzehntealten Fassadenbegrünung an der Thomasiusstraße 6 ist kein Einzelfall, sondern symptomatisch für eine besorgniserregende Entwicklung: Trotz fortschreitender Klimakrise und hitzebedingter Belastungen in der Stadt werden immer wieder wertvolle Grünstrukturen illegal beseitigt. Fassadenbegrünungen wie der Efeu an der Thomasiusstraße 6 sind unverzichtbare Bausteine der urbanen Klimaanpassung. Sie kühlen Gebäude, bieten Lebensraum für Insekten und Vögel, filtern Feinstaub und mildern Hitzeinseln gerade in dicht bebauten Innenstadtlagen.
Besonders bitter ist die zeitliche Nähe zu einer aktuellen Anfrage unserer Fraktion (VIII-F-02267), in der das Umweltdezernat noch die „erfolgreiche Ausweitung von Fassadenbegrünungen“ darlegte – während parallel diese schwer zu ersetzende Grünstruktur zerstört wurde.
Mit dieser Anfrage möchten wir zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts beitragen und eine Evaluation der Schutzmechanismen anregen, um vergleichbare Vorfälle künftig zu verhindern. Der Schutz bestehender Grünstrukturen muss endlich Vorrang vor kurzsichtigen Eingriffen erhalten – insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaziele der Stadt Leipzig.
Wir fragen:
- Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu Zeitpunkt, Umfang und Art der Zerstörung der Fassadenbegrünung an der Thomasiusstraße 6 vor?
- Liegt eine nachträgliche Genehmigung oder Duldung seitens der Stadt vor? Falls ja, bitte die Begründung und das Datum der Entscheidung mitteilen.
- Warum wurde der Antrag auf „Zustimmung zu einer dringenden Maßnahme“ (Rückschnitt am Einzeldenkmal) erst nach der Zerstörung gestellt? Handelt es sich hierbei um ein übliches Verfahren, und wenn ja, warum?
- Wie bewertet die Verwaltung den Verstoß gegen die Baumschutzsatzung? Welche konkreten Schritte (z. B. Bußgeldbescheid, Wiederherstellungsanordnung) wurden oder werden eingeleitet?
- Ist die Pflanze nach aktuellem Stand regenerationsfähig? Welche Maßnahmen (z. B. Pflegemoratorium, fachliche Nachbehandlung) wurden ergriffen, um eine mögliche Wiederbegrünung zu unterstützen?
- Wie viele Fälle illegaler Zerstörung von Fassadenbegrünungen oder Bäumen wurden in den letzten fünf Jahren in Leipzig registriert? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
- Wie bewertet die Verwaltung die Kritik des Ökolöwen, dass „präventive Kontrollen“ zu selten durchgeführt würden? Plant die Stadtverwaltung konkreten Maßnahmen, um eine solche Überwachung zu verbessern?
- Welche Lehren zieht die Verwaltung aus dem Fall Thomasiusstraße 6 für den Schutz bestehender Grünstrukturen?
Antwort vom 19. Februar 2026
1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu Zeitpunkt, Umfang und Art der Zerstörung der Fassadenbegrünung an der Thomasiusstraße 6 vor?
Der Verwaltung ist bekannt, dass der Efeu am Mittwoch, den 28.01.2026, auf Brusthöhe durchtrennt und an den Folgetagen Stück für Stück von der gesamten Fassade entfernt wurde.
2. Liegt eine nachträgliche Genehmigung oder Duldung seitens der Stadt vor? Falls ja, bitte die Begründung und das Datum der Entscheidung mitteilen.
Am 29.01.2026 ging beim Amt für Umweltschutz (AfU) der „Antrag auf Zustimmung zu einer dringenden Maßnahme – teilweiser Rückschnitt am Giebel des Einzeldenkmals Thomasiusstraße 6“ ein. Dieser Antrag wurde vom AfU am 05.02. an die Abteilung Denkmalpflege beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) zur Bearbeitung weitergeleitet, da Arbeiten an einem Kulturdenkmal geplant sind.
Die illegale Maßnahme kann nicht durch eine nachträgliche Genehmigung legalisiert werden. Es wird die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geprüft. Zur Zeit befindet sich das Verfahren in der Bearbeitung. Eine abschließende Entscheidung steht noch aus.
3. Warum wurde der Antrag auf „Zustimmung zu einer dringenden Maßnahme“ (Rückschnitt am Einzeldenkmal) erst nach der Zerstörung gestellt? Handelt es sich hierbei um ein übliches Verfahren, und wenn ja, warum?
Das Gebäude Thomasiusstraße 6 weist nach Angaben des Eigentümers im Dachbereich und am Giebel Schäden auf, die Reparaturen notwendig machen und die Stellung eines Gerüstes erfordern. Dies wiederum bedingte den Eingriff ins Fassadengrün. Üblich ist die Antragstellung vor Maßnahmebeginn.
4. Wie bewertet die Verwaltung den Verstoß gegen die Baumschutzsatzung? Welche konkreten Schritte (z. B. Bußgeldbescheid, Wiederherstellungsanordnung) wurden oder werden eingeleitet?
Das ABD prüft die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz. Allerdings gehört der Efeu nicht zum denkmalgeschützten Bestand.
5. Ist die Pflanze nach aktuellem Stand regenerationsfähig? Welche Maßnahmen (z. B. Pflegemoratorium, fachliche Nachbehandlung) wurden ergriffen, um eine mögliche Wiederbegrünung zu unterstützen?
Da bei dem ungenehmigten Eingriff ausschließlich oberirdische Pflanzenteile entfernt wurden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Regeneration. Efeu (Hedera helix) ist eine sehr regenerationsfähige Kletterpflanze, die aus verbleibenden Triebresten oder aus dem Wurzelstock erneut austreiben kann. Eine abschließende Bewertung der Regenerationsfähigkeit ist erst nach Beginn der Vegetationsperiode möglich, da sich die Vitalität verbliebener Pflanzenteile erst dann verlässlich beurteilen lässt. Für das Wiedererlangen einer gewissen ökologischen Funktion werden mindestens 10 bis 15 Jahre vergehen.
6. Wie viele Fälle illegaler Zerstörung von Fassadenbegrünungen oder Bäumen wurden in den letzten fünf Jahren in Leipzig registriert? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
Im Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden folgende ungenehmigte Eingriffe in nach Baumschutzsatzung geschützte Gehölze registriert: im Jahre 2023 44 Vorgänge, 2024 90 und 2025 74 Vorgänge.
7. Wie bewertet die Verwaltung die Kritik des Ökolöwen, dass „präventive Kontrollen“ zu selten durchgeführt würden? Plant die Stadtverwaltung konkreten Maßnahmen, um eine solche Überwachung zu verbessern?
Die Kritik ist aus Sicht der Verwaltung unzutreffend. Die Kolleginnen und Kollegen der Abt. Denkmalpflege kontrollieren den Zustand der Kulturdenkmale in der Stadt Leipzig kontinuierlich und können dadurch sehr schnell auf Veränderungen an Denkmalen reagieren bzw. bei ungenehmigten Arbeiten einschreiten.
Ungenehmigte Eingriffe sind in der Regel nicht vorab erkennbar. Präventive Kontrollen können nur dort ansetzen, wo konkrete Hinweise, Anzeigen oder erkennbare Gefährdungslagen vorliegen. Eine flächendeckende, anlasslose Kontrolle begrünter Fassaden im Stadtgebiet ist weder rechtlich vorgesehen noch personell leistbar. Die Verwaltung ist daher auf Hinweise im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit oder aus der Bevölkerung angewiesen. Jedem Hinweis wird konsequent nachgegangen.
Unabhängig davon wird fortlaufend geprüft, wie Informationsangebote und die Sensibilisierung hinsichtlich der Schutzwürdigkeit bestehender Grünstrukturen weiter verbessert werden können. Beispielhaft dafür sind Aktionen, wie die Grüngänge des Amtes für Stadtgrün und Gewässer und die jährlich stattfindenden Baumrundgänge. Auch wurde im Mai 2025 ein Informationsbroschüre Fassadenbegrünung „Grüne Wände für Leipzig“ vom Amt für Stadtgrün und Gewässer in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband GebäudeGrün e.V. und Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V. herausgegeben.
8. Welche Lehren zieht die Verwaltung aus dem Fall Thomasiusstraße 6 für den Schutz bestehender Grünstrukturen?
Der Fall Thomasiusstraße 6 macht deutlich, dass selbst klare Rechtsgrundlagen wirkungslos bleiben, wenn sie missachtet werden. Neben der konsequenten Anwendung bestehender Regelungen und deren Ahndung bei Verstößen, sind daher auch fortlaufend Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger erforderlich, welche die Bedeutung von Gehölzen und Fassadenbegrünungen deutlich machen.