Anfrage: „Inklusion – wenn es „normal“ ist, verschieden zu sein“ - Wann kommt der 1. Teilhabeplan der Stadt Leipzig?

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. September 2016

2005 wurde vom Stadtrat der erste Behindertenhilfeplan beschlossen. 2014 hat die Stadtverwaltung einen Sachstandsbericht zur Entwicklung der Behindertenhilfe in Leipzig vorgelegt. Unter dem Titel „Auf dem Weg zur Inklusion“ erarbeitet die Stadt Leipzig nun seit Beginn des Jahres 2015 ihren ersten Teilhabeplan, denn bereits 2009 ratifizierte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene umzusetzen ist.

Im Teilhabeplan sollen deshalb Maßnahmen im Mittelpunkt stehen, die auf inklusive Strukturen und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gerichtet sind. Neben zwei stattgefundenen öffentlichen Foren tagten auch Arbeitsgruppen bis Ende des I. Quartals 2016 zu den Themen Wohnen und Mobilität, Bildung, Freizeit, Kultur und Sport sowie Arbeit und Beschäftigung. Menschen mit und ohne Behinderungen, Akteure der Behindertenarbeit, Stadträtinnen und Stadträte und Fachkräfte der Stadtverwaltung waren daran beteiligt. Der Teilhabeplan soll voraussichtlich Maßnahmen mit empfehlendem Charakter, Maßnahmen mit netzwerkendem Charakter und auch konkret umzusetzende Maßnahmen enthalten.  

Vor den Hintergrund der anstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 fragen wir:

  1. Wann wird der 1. Teilhabeplan dem Stadtrat zur Beratung in den Gremien und zur Beschlussfassung vorgelegt?
  2. Welche Maßnahmen plant die Stadtverwaltung hinsichtlich der Themen Wohnen und Mobilität, Bildung, Freizeit, Kultur und Sport sowie Arbeit und Beschäftigung in den Jahren 2017/2018, und welche ab 2019, umzusetzen?
  3. Welchen dieser geplanten Maßnahmen kommt Haushaltsrelevanz zu?
  4. Werden bzw. sind aufgrund von Kostenschätzungen etc. hinsichtlich der geplanten konkret umzusetzenden Maßnahmen entsprechende finanzielle Mittel in den Haushaltsplanentwurf 2017/2018 eingestellt worden?

a. Wenn ja, in welcher Höhe? (Wir bitten um Nennung der Beträge für jede einzelne Maßnahme sowie die entsprechende Haushaltsstelle!)

b. Wenn nein, warum nicht?


Die Antwort der Verwaltung:

Zu 1.: Der 1. Teilhabeplan wird im 1. Quartal 2017 vorgelegt.

Zu 2.: Konkrete Maßnahmen werden in dem 1. Teilhabeplan benannt.

Zu 3.: Die Haushaltsrelevanz geplanter Maßnahmen wird in dem 1. Teilhabeplan ausgewiesen.

Zu 4.: In den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2017 und 2018 sind jeweils pauschal 100.000 Euro für Maßnahmen des Teilhabeplas eingestellt. Diese Beträge wurden auf Grundlage des im Februar 2016 vorliegenden Planungsstandes geschätzt.

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