Anfrage: Inklusiver Arbeitgeber Stadt Leipzig

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 21. April 2021

Wir wünschen uns schon seit Jahrzehnten eine inklusive und vielfältige Stadtverwaltung. Mit unseren Fragen wollen wir verstehen, inwieweit sich die Stadt Leipzig inklusive der städtischen Eigenbetriebe hier als Arbeitgeberin entwickelt hat. Mit dem Beschluss vom 17.04.2019 hat sich der Oberbürgermeister bei den städtischen Eigenbetrieben, den stadteigenen Unternehmen und bei den Unternehmen, bei denen sie Anteilseignerin ist, ebenfalls auf die Umsetzung der "Charta der Vielfalt" und einen Beitritt zur Charta verpflichtet.

Die Umsetzung der „Charta der Vielfalt“ leitet sich aus dem Gesamtkonzept zur Integration der Migrantinnen und Migranten in Leipzig, der Gesamtstrategie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ sowie nicht zuletzt aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept, insbesondere dem Zielbild 2030 ab. Der Handlungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt“ ist im strategischen Ziel „Leipzig schafft soziale Stabilität“ formuliert. Dies beinhaltet die Förderung von inklusivem Denken und Handeln.

  1. Wie viele städtische Mitarbeiter*innen haben seit dem 17.04.2019 an Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz und rassismuskritischer Arbeit teilgenommen? Bitte inklusive Benennung der Abteilung.
  2. Listen Sie bitte die Maßnahmen auf, wie gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung bei der Stadt Leipzig gewonnen werden. Gab es eine Werbekampagne des Personalamtes? Wenn ja, wie, wann und mit welchen Ergebnissen?
  3. Wie viele Menschen mit Migrationshintegrund sind Azubis und wie viele Arbeitnehmer*innen der Stadtverwaltung? Bitte inklusive Bennenung der Abteilung.
  4. Gab es auch Versuche im Bereich Inklusion? Wenn ja, welche und wie viele Menschen mit Behinderungen arbeiten für die Stadt Leipzig? Bitte nennen Sie den Grad der Behinderung und die Abteilung.
  5. Listen Sie bitte alle Ideen, Themen, Projekte und Maßnahmen in puncto Stadtverwaltungsmitarbeitende mit Behinderung sowie Mitarbeitende mit migrantischem Hintergrund auf, die seit dem Beitritt zur „Charta der Vielfalt“ (2019) im Gesamt-/Personalrat der Stadtverwaltung, in den vierteljährlichen Gesamt-/Dienststellenleitergesprächen, in der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) und in der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) eingebracht und diskutiert wurden. Kennzeichnen Sie bitte die Projekte/Ideen/Themen/Maßnahmen, die seit 2019 auch tatsächlich umgesetzt wurden bzw. stellen Sie den aktuellen Sachstand kurz dar.

Antwort vom 4. Mai 2021

1) Wie viele städtische Mitarbeiter*innen haben seit dem 17.04.2019 an Fortbildungen zu interkultureller Kompetenz und rassismuskritischer Arbeit teilgenommen? Bitte inklusive Benennung der Abteilung.

Stadtverwaltung

Insgesamt haben 147 Mitarbeiter/-innen an Veranstaltungen zu folgenden Themen teilgenommen. Teilnehmer/-innen kamen aus allen Dezernaten, schwerpunktmäßig aus dem Sozialamt, dem Amt für Jugend, Familie und Bildung sowie dem Ordnungsamt.

Themen:

· Interkulturelle Kompetenz, interkulturelle Vielfalt - kulturelle und religiöse Unterschiede und Besonderheiten verschiedener Migrantengruppen

· Grundlagen Islam

· Argumentationstraining für Fälle antisemitischer, antimuslimischer und allgemein rassistischer Äußerungen von Bürger/-innen

· "Leichte Sprache" - ein Baustein zur Inklusion

· Umgang mit herausfordernden Situationen. Konfliktmanagement und Deeskalation im Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund/umA

· Konfliktmoderation im interkulturellen Kontext

· Kompaktkurs Ausländerrecht: Modul 1 - Kernkompetenzen Ausländerrecht

· Leichte Sprache

· Umgang mit Reichsbürgern

Insbesondere in den bei der Stadtverwaltung angebotenen dualen Studiengängen erfolgt die Vermittlung interkultureller Kompetenzen schwerpunktmäßig im Rahmen folgender Module: Europäische Integration, Kooperative Verwaltung, Klientenorientierung, Interkulturelle Kommunikation sowie deutsche und europäische Sozialpolitik. Um Auszubildende für das Thema Migration zu sensibilisieren wird seit dem Jahr 2018 im zweiten Ausbildungsjahr ein Workshop zum Thema Diskriminierung angeboten. Seit Ende 2020 wird dieser Workshop in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. durchgeführt.

Eigenbetriebe

Das Themengebiet Diversität, Rassismusprävention und interkulturelle Kompetenz findet bei allen Eigenbetrieben Berücksichtigung. Pandemiebedingt konnten jedoch nur wenige Fortbildungen angeboten werden.

Drei Musikpädagogen des Gewandhauses nahmen an der Tagung TAOME (The Art of Music Education) teil. Tagungsinhalte waren insbesondere Chancengleichheit und Diversität.

Durch den Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf wurden rassismuskritische Workshops bei externen Anbietern angefragt. Diese konnten in Ermangelung freier Kapazitäten auf der Anbieterseite bisher jedoch noch nicht durchgeführt werden.

Zwei angestellten Theaterpädagogen des Schauspielhauses nahmen an einem Argumentationstraining gegen Populismus, jeweils ca. 20 Mitarbeiter/-innen des Theaters der Jungen Welt an einem Workshop zum Thema Diversität und diskriminierungssensible Theaterarbeit teil.

2) Listen Sie bitte die Maßnahmen auf, wie gezielt Menschen mit Migrationshintergrund für eine Ausbildung bei der Stadt Leipzig gewonnen werden. Gab es eine Werbekampagne des Personalamtes? Wenn ja, wie, wann und mit welchen Ergebnissen?

Auf den Ausbildungs- und Studienmessen wurden und werden auch Besucherinnen und Besucher mit Migrationshintergrund vom Bereich Ausbildung angesprochen. Die Interessenten werden über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten informiert und aufgefordert, eine Bewerbung für einen Ausbildungs- oder Studienplatz einzureichen. Sprachbarrieren werden dabei beispielsweise durch den Gebrauch leichter Sprache überwunden.

Die Teilnahme an der Integrationsmesse in Leipzig ist seit vielen Jahren ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Ausbildung. Um die Aktivitäten in diesem Bereich weiter zu intensivieren, nimmt der Bereich Ausbildung seit 2017 an der Interkulturellen Woche Leipzig teil und wirbt auf der Veranstaltung „Fachkräftepotential nutzen – Migranten treffen Unternehmen“ für die städtischen Ausbildungsberufe. Zusätzlich erläuterte der Bereich Ausbildung im Jahr 2020 die städtischen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten im Rahmen der Informationsveranstaltung „Angebote der Berufsorientierung“ für Frauen aus Leipziger Moscheegemeinden. Es wurde eine Simultanübersetzung in türkisch und arabisch organisiert. Vertreter/-innen von Bundesagentur für Arbeit JobCenter und Referat Migration & Integration haben über Berufsstart und Berufsintegration in Deutschland berichtet. Die Stadt Leipzig war mit ihren Ausbildungs- und Studienangeboten vertreten.

Zuletzt präsentierte sich die Stadt Leipzig im Rahmen des Projekts der Leipziger Integrationsrouten als Arbeitgeber und warb für die Ausbildungsangebote bei der Stadt.

Die Leipziger Integrationsrouten wurden in Kooperation von Arbeit und Leben Sachsen e. V., der Stadt Leipzig, dem Jobcenter Leipzig, der Agentur für Arbeit Leipzig, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der HWK zu Leipzig vorbereitet. Basierend auf dem Prinzip des Geocaching wurden sieben Integrationsrouten konzipiert, auf denen Berufe, Unternehmen und Beratungsstellen entdeckt werden können. An jeder Station dieser Routen verlinken QR-Codes auf Videos, Texte und Fotos zu Ausbildungs-und Arbeitsplätzen und unterstützen somit auf der einen Seite die Berufsorientierung und auf der anderen Seite die Jobsuche.

Neben der regulären Besetzung von Ausbildungsplätzen geht die Stadtverwaltung bei der Ausbildung von Menschen mit Migrationshintergrund auch neue Wege. So wurde ein Migrant aus Syrien überbetrieblich zum Vermessungstechniker ausgebildet und konnte bereits nach einem Jahr in ein reguläres Ausbildungsverhältnis übernommen werden das im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen wurde. Im direkten Anschluss wurde der Auszubildende von der Stadtverwaltung in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis übernommen.

3) Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund sind Azubis und wie viele Arbeitnehmer*innen der Stadtverwaltung? Bitte inklusive Benennung der Abteilung.

Die Stadt Leipzig erhebt bei ihren Auszubildenden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht, ob ein Migrationshintergrund vorliegt. Hierfür besteht keine Rechtsgrundlage, vielmehr handelt sich um besonders schutzwürdige personenbezogene Daten.

4) Gab es auch Versuche im Bereich Inklusion? Wenn ja, welche und wie viele Menschen mit Behinderungen arbeiten für die Stadt Leipzig? Bitte nennen Sie den Grad der Behinderung und die Abteilung.

Die Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe achten in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben darauf, dass schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber zu Bewerbungsgesprächen eingeladen und die Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig in die Stellenbesetzung einbezogen wird.

Die Stadt Leipzig beschäftigte auch im Jahr 2020 mehr schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mind. 50 %) als dies der Gesetzgeber vorgibt (gesetzliche Vorgabe für die Stadt Leipzig: 5 %). Die Schwerbehindertenquote (Stadtverwaltung einschließlich der zehn Eigenbetriebe) betrug 5,63 %. Im Jahr 2020 waren durchschnittlich 659 schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte in der Stadt Leipzig, davon 484 in der Stadtverwaltung Leipzig, tätig. Eine differenzierte Erhebung des Grades der Behinderung städtischer Beschäftigter wird aus rechtlichen Gründen (Vgl. 3.) nicht vorgenommen. Eine Zuordnung zu den einzelnen Organisationseinheiten hat an dieser Stelle aus datenschutzrechtlichen Gründen zu unterbleiben.

Stadtverwaltung

Inklusion, hier verstanden im Sinne einer beruflichen Teilhabe behinderter Beschäftigter, ist für die Stadtverwaltung nicht nur eine Zielvorgabe, sondern gelebte Praxis. Die Dienststelle arbeitet dabei konstruktiv mit der Schwerbehinderten- sowie der Personalvertretung zusammen.

Inklusionsvereinbarung

Das Fundament dieser Zusammenarbeit bildet eine Inklusionsvereinbarung zwischen Stadtverwaltung, Schwerbehindertenvertretung und Personalrat. Diese Vereinbarung sieht Maßnahmen zur Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen vor, die den Fähigkeiten und der Behinderung von Bewerberinnen und Bewerbern sowie bereits Beschäftigter entsprechen. Exemplarisch genannt sei:

- grundsätzliche Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung bei der Stellenbesetzung sowie der Vergabe von Ausbildungsplätzen

- Konstituierung eines Inklusionsteams zur Unterstützung der Teilhabe schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Beschäftigter

- Ergreifen konkreter Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen auf der Grundlage von Gefährdungsbeurteilungen, so z. B.:

die leidensgerechte Ausstattung vorhandener Arbeitsplätzen z. B. durch technische Arbeitshilfen,
Bereitstellen einer Arbeitsassistenz,
erweiterte Pausenregelungen.

Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein weiterer Baustein zum Erhalt von Arbeitsplätzen (nicht nur) behinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) auf der Grundlage der DV 58/2019 dar. Die Stadt als Arbeitgeber verpflichtet sich damit, allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Im Rahmen dieses für die Beschäftigten freiwilligen Verfahrens sollen arbeitsbedingte Ursachen sowie geeigneten Hilfen und Leistungen zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit ermittelt werden.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie bietet Beratung und Hilfe für Beschäftigte mit einer Behinderung. Hierfür wurde ein eigener Bereich im Intranet geschaffen, der umfangreiche Informationen zur Unterstützung schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt.

In Zusammenarbeit mit den Schwerbehindertenvertretungen der Eigenbetriebe wurde im Jahr 2019 die Neuauflage des „Ratgebers für Schwerbehinderte und nicht nur für diese!“ erstellt. Der Ratgeber klärt nun über den Prozess der Antragstellung bis hin zur Anerkennung eines Grades der Behinderung auf. Der Ratgeber ist im Intranet verfügbar und verlinkt im Sinne der digitalen Barrierefreiheit sämtliche für die Antragstellung erforderlichen Formulare. Die Publikation informiert behinderte Beschäftigte umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten und ist darüber hinaus ein Wegweiser für Menschen, die in ihrem persönlichen oder beruflichen Umfeld Schwerbehinderte beraten.

Verwaltungsunterbringung

Im April 2021 hat das neue Referat Verwaltungsunterbringung seine Arbeit aufgenommen. Dieses wird Hand in Hand mit dem Amt für Gebäudemanagement, dem Hauptamt sowie dem Personalamt zukunftsorientierte und nachhaltige Bürokonzepte entwickeln. Gerade durch die Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche sowie auch der Personalvertretung wird sichergestellt, dass die Themenbereiche Barrierefreiheit und leidensgerechte Arbeitsplätze bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes der Zukunft eine starke Berücksichtigung finden.

weitere Maßnahmen

Die Abteilung Personalbetreuung des Personalamtes bietet in Zusammenarbeit mit dem BEM und den Interessenvertretungen in persönlichen Problemsituationen - auch in Schwerbehindertenangelegenheiten - Beratung und Unterstützung an. Es werden dabei auch Kontakte zu externen Spezialisten vermittelt.

Zwischen der Stadt Leipzig und der anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung des Diakonischen Werkes Innere Mission e. V. wurde eine Rahmenvereinbarung für ausgelagerte Arbeitsplätze geschlossen. Auf deren Grundlage konnte bereits eine schwerbehinderte Mitarbeiterin eine Tätigkeit im Schulbiologiezentrum Leipzig aufnehmen.

Eigenbetriebe

Beschäftigten des Gewandhauses, die aufgrund ihrer (Vor)Erkrankungen einer Risikogruppe angehören, wurde es ermöglicht, im Homeoffice zu arbeiten.

Im Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf sind alle Personalstellen grundsätzlich für Menschen mit Behinderungen geeignet. Der KEE versucht, Barrieren, sofern bekannt, bereits in Vorstellungsgesprächen durch geeignete Hilfsmittel abzubauen.

In den Musikschulen werden gezielt Praktikanteneinsätze in der Verwaltung mit Umschülern des Berufsförderwerkes realisiert.

Menschen mit Behinderung werden im Theater der Jungen Welt im Rahmen von Hospitanzen gezielt in den Theaterbetrieb eingebunden. Hieraus ergaben sich bereits mehrere dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse. Es findet darüber hinaus eine Zusammenarbeit mit einer freien Schauspielerin mit Assistenzbedarf statt.

Der VKKJ ermöglicht eine bedarfsgerechte Gestaltung von Arbeitsprozessen und Arbeitsplätzen. Daneben werden mit Beschäftigten mit Behinderung auch individuelle Arbeitszeitmodelle vereinbart.

5) Listen Sie bitte alle Ideen, Themen, Projekte und Maßnahmen in puncto Stadtverwaltungsmitarbeitende mit Behinderung sowie Mitarbeitende mit migrantischem Hintergrund auf, die seit dem Beitritt zur „Charta der Vielfalt“ (2019) im Gesamt-/Personalrat der Stadtverwaltung, in den vierteljährlichen Gesamt-/Dienststellenleitergesprächen, in der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) und in der Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) eingebracht und diskutiert wurden. Kennzeichnen Sie bitte die Projekte/Ideen/Themen/Maßnahmen, die seit 2019 auch tatsächlich umgesetzt wurden bzw. stellen Sie den aktuellen Sachstand kurz dar.

Die Kooperation zwischen Dienststelle und Personalvertretung findet in einer vielfältigen Art und Weise statt. Neben den gesetzlich vorgesehenen förmlichen Beteiligungsverfahren z. B. im Rahmen der Erstellung von Dienstanweisungen, aber auch bei Einzelmaßnahmen, besteht diese vor allem in einer laufenden vertrauensvollen Zusammenarbeit. So wurde und wird die Personalvertretung auch in viele Maßnahmen mit Bezug zu Stadtverwaltungsmitarbeiter/-innen mit Behinderung oder Migrationshintergrund eingebunden. Zu nennen ist hier beispielsweise die Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement oder die Inklusionsvereinbarung (Vgl. 3.). Es findet jedoch keine Erfassung sämtlicher Einzelbeteiligungen statt. Entsprechend können diese hier nicht aufgelistet werden.

Hinsichtlich umgesetzter Maßnahmen mit Bezug zu Beschäftigten mit Behinderung (mit und ohne Beteiligung der Personalvertretung) sei auf die Beantwortung von Frage 4 verwiesen.

Auch der Themenbereich Diversität hat für die Stadt Leipzig einen hohen Stellenwert. Unser Ziel ist es, dass die Vielfalt der Leipziger Stadtgesellschaft auch durch die Stadtverwaltung selbst abgebildet wird.

Bereits jetzt können die bei uns beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Migrationsgeschichte auf ein wertschätzendes und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zählen. Sollten sie im beruflichen Kontext gleichwohl Diskriminierungserfahrungen machen, stehen Ihnen die AGG-Beschwerdestelle (SG Gerichtliche Vertretung im Personalamt) sowie die Personalvertretung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Maßnahmen:

- Verbindliche Festschreibung von Chancengerechtigkeit und Vielfalt als Grundwerte der Führungsleitlinien der Stadt Leipzig

- Teilnahme am 9. Deutschen Diversity Tag 2021

- Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit als Ziel für die Weiterentwicklung des Bürgerservice der Stadtverwaltung Leipzig

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