Anfrage: Ist das Stadt, oder kann das weg? – Sächsisches Kommunalfreiheitsgesetz
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 25. Juni 2025
Link zur Anfrage im Ratsinformationssystem
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag hat die Kommunen am 15.04.2025 aufgefordert, zu insgesamt 79 Vorschlägen für ein geplantes "Sächsisches Kommunalfreiheitsgesetz" der Landesregierung Stellung zu nehmen. Diese Vorschläge werden als Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen von unnötigen Regelungen und Kosten dargestellt.
Unter den Vorschlägen befinden sich jedoch zahlreiche Punkte, die aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisch zu bewerten sind, da sie demokratische Beteiligungsmöglichkeiten einschränken, soziale Errungenschaften gefährden und die kommunale Selbstverwaltung in wichtigen Bereichen schwächen könnten, wie zum Beispiel die Vorschläge zur Streichung der Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Integrationsbeauftragter, die Reduzierung von Einwohnerversammlungen, die Schwächung der Ortschafts- und Stadtbezirksräte sowie die Aufhebung der Belegungsbindung für geförderten Wohnraum. Diese Maßnahmen könnten die Integrationsbemühungen, die demokratische Teilhabe und die soziale Wohnraumversorgung in Leipzig erheblich beeinträchtigen.
Wir fragen an:
- Mit welcher Zielrichtung und welchem konkreten Inhalt hat die Stadt Leipzig auf die Aufforderung des Sächsischen Städte- und Gemeindetages vom 15.04.2025 zur Stellungnahme zu den 79 Vorschlägen für ein Sächsisches Kommunalfreiheitsgesetz reagiert?
- Wie laufen darüber hinaus die Abstimmungen zu den einzelnen Punkten mit dem Freistaat?
Antwort vom 24. Juni 2025
Vorbemerkung:
Die Abfrage des Sächsischen Städte- und Gemeindetages ist eingebettet in eine breite Diskussion um notwendige Schritte zur Staatsmodernisierung und Entbürokratisierung auf allen staatlichen Ebenen. Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Sachsen steht, dass unter Beteiligung der kommunalen Ebene eine Reformkommission eingesetzt werden soll, deren Ergebnisse in ein Gesetz zur Stärkung der kommunalen Freiheit und Verantwortung einfließen sollen. Außerdem wurde eine Novellierung der Gemeindeordnung vereinbart. Nicht zuletzt stellen sich im Rahmen der fortlaufenden Digitalisierung weitere Fragen zur Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen und deren effektiven Erledigung. Die Liste mit den 79 Vorschlägen kann deshalb nicht mehr sein als ein Einstieg in einen breiten und mehrstufigen Abstimmungsprozess zum Kommunalen Freiheitsgesetz und ist sicher nicht als abschließend zu betrachten.
Zu Frage 1)
Die Stellungnahme der Stadt Leipzig folgte der grundsätzlichen Linie, dass das geplante Kommunale Freiheitsgesetz dazu beitragen soll, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und über die Handlungsfähigkeit der Kommunen das Vertrauen in demokratische und soziale Institutionen vor Ort zu verbessern. Unnötige Bürokratie und Gängelung sind zurückzufahren, ohne dabei wichtige kommunale Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand zu geben. Weiterer wichtiger Beurteilungsmaßstab sind die in der Leipzig-Strategie verankerten Ziele.
Die Stadt Leipzig hat sich im Übrigen nicht zu allen Punkten geäußert, da in vielen Fällen ohnehin klar ist, dass es im Rahmen der Reformkommission noch eine vertiefende Diskussion und weitere Gelegenheiten zur Stellungnahme geben wird.
Die Diskussion in den SSG-Gremien ist noch nicht abgeschlossen und wird weiter intern geführt. Zur der schon öffentlich gewordenen Diskussion um die Gleichstellungsbeauftragte sei aber auf die Antwort zur Anfrage VIII-F-01313 „Streichung der Gleichstellungsbeauftragten aus der Gemeindeordnung - Position der Stadt Leipzig“ verwiesen. Diesbezüglich setzt sich die Stadt Leipzig für eine Beibehaltung der gesetzlichen Vorgaben ein. Unabhängig davon ist generell anzumerken, dass mit Blick auf die zunehmende Anzahl von Beauftragten eine Diskussion über die Notwendigkeit gesetzlicher Vorgaben, die immer auch einen Eingriff in die Organisationsfreiheit der Kommunen darstellt, grundsätzlich legitim ist.
Zu Frage 2):
Die Kommunen werden sich über den SSG weiter in den Prozess einbringen und zu Gesetzesentwürfen Stellung nehmen. Nächste konkrete Schritte sind aber nicht bekannt. Für das „Kommunale Freiheitsgesetz“ gibt es nach Kenntnis der Stadt Leipzig noch keinen klaren Zeitplan und auch keine Festlegungen zur Ausgestaltung des Abstimmungsprozesses. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Arbeit der Reformkommission nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen wird.