Anfrage: Ist der ungebremste Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern zeitgemäß?

Anfrage vom 15. November 2018

Laubbläser und Laubsauger kommen zum Einsatz, um im Herbst die Blätter von Fußwegen und Straßen zu entfernen, insbesondere da Leipzigs Straßenreinigung das Laub der Straßenbäume unter parkenden Fahrzeugen hervorblasen muss. Zusätzlich nutzen Hausmeister die Geräte zur Reinigung der Gehwege von Laub und Schnee und auch für sonstigen Einsatz. Sie kommen leider auch zum Einsatz, obwohl mechanische, muskelbetriebene Geräte wie Besen und Harke den gleichen Effekt hätten und dafür nicht mehr Zeit benötigt würde, sehr zum Leidwesen von Anwohnenden in Wohnquartieren und Erholungssuchenden in öffentlichen Anlagen. Besonders absurd erscheinen solche beobachtete Situationen, wenn mühsam nasses Laub von nassen Parkwegen (Anton-Bruckner-Allee) mittels Laubbläsern zu entfernen versucht wird. Der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern ist aber auch schon im Wald und sogar auf den Friedhöfen beobachtet worden!

Laubbläser und Laubsauger haben auch gravierende Nebenwirkungen, denn sie schaden der Gesundheit. Die Lärmentwicklung dieser Geräte ist bis zu 120 db hoch. Geregelt ist die Benutzung von Laubbläsern in der 32. BimSchVO, damit dürfen am Wochenende und außerhalb festgelegter Zeiten (zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr) keine Laubbläser genutzt werden. Die Abgase der benzinbetriebenen Laubbläser tragen zur Luftverschmutzung bei (u.a. CO2, Ozon). Mit den Geräten werden Feinstaub, Bakterien, Viren, Pilzsporen aufgewirbelt und von Kindern wie Erwachsenen eingeatmet. Laubbläser bedeuten zerstörerische Eingriffe in die Welt der Klein- und Kleinstlebewesen. Wegen der enormen Luftgeschwindigkeit und Hitze werden Insekten, Würmer, Spinnen und Asseln aber auch unter Laubhaufen schutzsuchende Igel und andere Kleinlebewesen vernichtet und deren Rückzugsgebiet und Winterschutz entfernt.

Da die Umgebungsluft durch Laubbläser temporär verschmutzt und belastet wird, ist dies ein Thema mindestens für den Leipziger Luftreinhalteplan und für den Lärmaktionsplan.

Wir fragen an:

  1. Welche eingrenzenden Regeln zum Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern sind der Stadtverwaltung aus anderen Kommunen bekannt und wie werden diese bewertet?
  2. Sieht die Stadtverwaltung die Laubbläser und Laubsauger kritisch und wird zukünftig die Reduzierung des Einsatzes auf das nötige Maß vorschreiben, auch im Hinblick auf die Fortschreibung des Luftreinhalte- und Lärmaktionsplans?
  3. Welche Überlegungen gibt es in der Stadtverwaltung bzw. in der Stadtreinigung, zur weitergehenden praktischen Begrenzung des Einsatzes der Laubbläsern und -sauger in Leipzig?

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